Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt seit 2011 vor Anlagen der Energiewert GmbH (Bio Block Kraft GmbH). Erste Anleger bitten BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte um Hilfe.
Die Energiewert GmbH bot Anlegern die Möglichkeit, sich über
partiarische Darlehen an Solarenergieanlagen in Italien zu beteiligen.
Partiarische Darlehen sind alles andere als eine sichere Kapitalanlage, da die
für die Nutzung des Kapitals überlassenen Zinszahlungen an die Anleger gewinn-
bzw. umsatzabhängig sind.
Das Geld, das die Anleger der Energiewert GmbH zur Verfügung
stellten, sollte in besagte
Solaranlagen, wie auch in Blockheizkraftwerke
investiert werden. Im Internet mehren sich die Stimmen, die daran
zweifeln, dass die Energiewert GmbH tatsächlich Investitionen in alternative
Energieanlagen vorgenommen hat. Es wird spekuliert, dass es sich um ein
Schneeballsystem handeln und dass die Anlegergelder veruntreut worden sein
könnten.
Beunruhigten Anlegern empfiehlt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt
István Cocron die Einholung rechtlichen Rats. Anleger sollten prüfen lassen,
welche rechtlichen Möglichkeiten sie haben. Zu prüfen wären eine (ggf. außerordentliche)
Darlehenskündigung oder aber Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter
Anlageberatung.
Anlageberater, die ihren Kunden die Investition in derartige
Kapitalanlagen empfehlen, müssen die Anleger vor Zeichnung vollständig,
verständlich und rechtzeitig über die damit einhergehenden Risiken aufklären.
Erfolgt keine korrekte oder nur eine unvollständige Aufklärung, so kommen
Schadensersatzansprüche der Anleger gegen ihre Berater in Betracht. Derartige
Ansprüche sind auf eine Rückabwicklung der Investition gerichtet: Die Anleger
erhalten ihr gegebenes Darlehen unter Abzug erhaltener Zinszahlungen zurück. Im
Gegenzug übertragen die Anleger die Rechte aus der Kapitalanlage auf den
Anlageberater. Mit anderen Worten: gelingt die Durchsetzung derartiger
Ansprüche, so steht der Anleger finanziell
so da, als hätte er sich nie auf das partiarische Darlehen eingelassen.
Weitere Ansprüche kommen in Betracht, wenn die Kapitalanlage
mindestens teilweise vom Anleger mit einem Darlehen finanziert wurde und die
Voraussetzungen eines sogenannten verbundenen Geschäfts vorliegen. Ein solches
kommt zum Beispiel in Betracht, wenn ein Anlageberater sowohl das Darlehen an
die Energiewert GmbH als auch ein Darlehen des Anlegers zur (teilweisen)
Finanzierung des Betrages vermittelt hat, den der Anleger der Energiewert GmbH
zur Verfügung gestellt hat.
In einem solchen Fall wäre zu prüfen, ob die
Widerrufsbelehrung im Darlehensvertrag korrekt ist, den der Anleger zur
Finanzierung seiner Kapitalanlage abgeschlossen hat. Sollte dies nicht der Fall
sein, so kommt mit einem Darlehenswiderruf eine Rückabwicklung sowohl des Erwerbs
der Kapitalanlage, als auch des Darlehens zu dessen Finanzierung in Betracht.
Der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt weist darauf hin, dass in
einem solchen Fall Eile geboten ist, da der Gesetzgeber die zeitlichen
Möglichkeiten eines Darlehenswiderrufs gerade stark einschränkt. Unter
Umständen übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Kosten einer solchen
Anspruchsprüfung und –Durchsetzung.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung
haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten
ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten
ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu
unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen
Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung
der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu
überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer
Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor
großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer
von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Energiewert GmbH
anschließen.
Weitere Informationen
so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft
Energiewert GmbH können kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
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BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
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Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere
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unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement
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aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver
Anlegerschutz betrieben wird.
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