Dienstag, März 15, 2016

Energiewert GmbH: Schneeballsystem?

Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt seit 2011 vor Anlagen der Energiewert GmbH (Bio Block Kraft GmbH). Erste Anleger bitten BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte  um Hilfe.


Die Energiewert GmbH bot Anlegern die Möglichkeit, sich über partiarische Darlehen an Solarenergieanlagen in Italien zu beteiligen. Partiarische Darlehen sind alles andere als eine sichere Kapitalanlage, da die für die Nutzung des Kapitals überlassenen Zinszahlungen an die Anleger  gewinn-  bzw. umsatzabhängig sind.

Das Geld, das die Anleger der Energiewert GmbH zur Verfügung stellten, sollte  in besagte Solaranlagen, wie auch in Blockheizkraftwerke  investiert werden. Im Internet mehren sich die Stimmen, die daran zweifeln, dass die Energiewert GmbH tatsächlich Investitionen in alternative Energieanlagen vorgenommen hat. Es wird spekuliert, dass es sich um ein Schneeballsystem handeln und dass die Anlegergelder veruntreut worden sein könnten.

Beunruhigten Anlegern empfiehlt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt István Cocron die Einholung rechtlichen Rats. Anleger sollten prüfen lassen, welche rechtlichen Möglichkeiten sie haben. Zu prüfen wären  eine (ggf. außerordentliche) Darlehenskündigung oder aber Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung.

Anlageberater, die ihren Kunden die Investition in derartige Kapitalanlagen empfehlen, müssen die Anleger vor Zeichnung vollständig, verständlich und rechtzeitig über die damit einhergehenden Risiken aufklären. Erfolgt keine korrekte oder nur eine unvollständige Aufklärung, so kommen Schadensersatzansprüche der Anleger gegen ihre Berater in Betracht. Derartige Ansprüche sind auf eine Rückabwicklung der Investition gerichtet: Die Anleger erhalten ihr gegebenes Darlehen unter Abzug erhaltener Zinszahlungen zurück. Im Gegenzug übertragen die Anleger die Rechte aus der Kapitalanlage auf den Anlageberater. Mit anderen Worten: gelingt die Durchsetzung derartiger Ansprüche, so steht der Anleger finanziell  so da, als hätte er sich nie auf das partiarische Darlehen eingelassen.

Weitere Ansprüche kommen in Betracht, wenn die Kapitalanlage mindestens teilweise vom Anleger mit einem Darlehen finanziert wurde und die Voraussetzungen eines sogenannten verbundenen Geschäfts vorliegen. Ein solches kommt zum Beispiel in Betracht, wenn ein Anlageberater sowohl das Darlehen an die Energiewert GmbH als auch ein Darlehen des Anlegers zur (teilweisen) Finanzierung des Betrages vermittelt hat, den der Anleger der Energiewert GmbH zur Verfügung gestellt hat.

In einem solchen Fall wäre zu prüfen, ob die Widerrufsbelehrung im Darlehensvertrag korrekt ist, den der Anleger zur Finanzierung seiner Kapitalanlage abgeschlossen hat. Sollte dies nicht der Fall sein, so kommt mit einem Darlehenswiderruf eine Rückabwicklung sowohl des Erwerbs der Kapitalanlage, als auch des Darlehens zu dessen Finanzierung in Betracht.

Der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt weist darauf hin, dass in einem solchen Fall Eile geboten ist, da der Gesetzgeber die zeitlichen Möglichkeiten eines Darlehenswiderrufs gerade stark einschränkt. Unter Umständen übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Kosten einer solchen Anspruchsprüfung und –Durchsetzung.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Energiewert GmbH anschließen.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Energiewert GmbH können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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