Es herrscht Flaute in der Containerschifffahrt. Für viele Schiffsfonds-Anleger kann diese Flaute allerdings zu stürmischen Zeiten führen. Schon in Folge der Finanzkrise 2008 gerieten etliche Schiffsfonds in massive wirtschaftliche Schwierigkeiten. Zahlreiche Insolvenzen bei Schiffsfonds und hohe Verluste für die Anleger singen ein Lied davon.
Die Krise der Containerschifffahrt hält nach wie vor an. Das
belegt z.B. der Baltic Dry Index, der als wichtiger Frühindikator für die
globale Konjunktur gilt und die Frachtraten für Rohstoffe erfasst. Der Index
befindet sich schon längere Zeit im Abwärtstrend und ist inzwischen, wie die
Süddeutsche Zeitung berichtet, unter das Niveau von 2008 gerutscht. Die
Weltwirtschaft, besonders auch die Konjunktur in den wichtigen
Schwellenländern, schwächelt. Das bleibt nicht ohne Folgen. Die ohnehin schon
niedrigen Frachtraten für Container sind noch weiter gefallen sind. Nils
Andersen, Chef der weltweit größten Container-Reederei Maersk, bringt das
Ausmaß der Krise in der Süddeutschen Zeitung in einem Satz auf den Punkt. Es
sei schlimmer als 2008, sagt er.
"Bedenkt man,
welche Folgen die Finanzkrise 2008 auf die Containerschifffahrt und damit auch
auf viele Schiffsfonds hatte, wird die Dimension dieser Aussage deutlich.
Anleger müssen sich erneut auf eine dauerhafte Krise einstellen, die nicht nur
dazu führt, dass prospektierte Ausschüttungen nicht erreicht werden, sondern
auch hohe finanzielle Verluste bringen können", sagt BSZ e.V.
Anlegerschutzanwalt Florian Hitzler.
Um gegen die Folgen
der kriselnden Containerschifffahrt gewappnet zu sein, können
Schiffsfonds-Anleger ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen. So kann eine
fehlerhafte Anlageberatung Grundlage für die Geltendmachung von
Schadensersatzansprüchen sein. In den Beratungsgesprächen wurden Schiffsfonds
häufig als sichere und renditestarke Geldanlagen dargestellt. Dass die Realität
oftmals anders aussah, ist hinlänglich bekannt. Allerdings hätten die Anleger
in den Beratungsgesprächen auch umfassend über die Risiken von Schiffsfonds wie
die konjunkturellen Entwicklungen aber auch die meist langen Laufzeiten oder
die erschwerte Handelbarkeit der Anteile aufgeklärt werden müssen.
"Insbesondere hätten die Anleger auch über das Risiko des Totalverlusts
aufgeklärt werden müssen. Ist eine entsprechende Risikoaufklärung ausgeblieben,
können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden", erklärt
Rechtsanwalt Hitzler.
Darüber hinaus hätten die Banken die Rückvergütungen, die
sie für die Vermittlung der Fondsanteile erhalten haben, zwingend offenlegen
müssen. "Nach der Rechtsprechung des BGH muss die Bank über diese sog.
Kick-Backs aufklären damit der Kunde das Provisionsinteresse der Bank erkennen
kann. Und das deckt sich nicht automatisch mit den Anlagezielen des
Kunden", so Rechtsanwalt Hitzler.
Allerdings müssen bei der Geltendmachung von
Schadensersatzansprüchen auch die Verjährungsfristen beachtet werden.
Spätestens nach zehn Jahren sind die Forderungen verjährt, so dass Anleger ggf.
umgehend handeln müssen, um den Eintritt der Verjährung zu hemmen.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung,
fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen
ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen
zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer
Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl
von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte
welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich
damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung
haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten
ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten
ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu
unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen
Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung
der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu
überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer
Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor
großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds anschließen.
Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die
BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
brüllhitz
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Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Florian Hitzler
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