Dienstag, März 15, 2016

KRISE DER CONTAINERSCHIFFFAHRT BIRGT GEFAHREN FÜR SCHIFFSFONDS-ANLEGER

Es herrscht Flaute in der Containerschifffahrt. Für viele Schiffsfonds-Anleger kann diese Flaute allerdings zu stürmischen Zeiten führen. Schon in Folge der Finanzkrise 2008 gerieten etliche Schiffsfonds in massive wirtschaftliche Schwierigkeiten. Zahlreiche Insolvenzen bei Schiffsfonds und hohe Verluste für die Anleger singen ein Lied davon.


Die Krise der Containerschifffahrt hält nach wie vor an. Das belegt z.B. der Baltic Dry Index, der als wichtiger Frühindikator für die globale Konjunktur gilt und die Frachtraten für Rohstoffe erfasst. Der Index befindet sich schon längere Zeit im Abwärtstrend und ist inzwischen, wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, unter das Niveau von 2008 gerutscht. Die Weltwirtschaft, besonders auch die Konjunktur in den wichtigen Schwellenländern, schwächelt. Das bleibt nicht ohne Folgen. Die ohnehin schon niedrigen Frachtraten für Container sind noch weiter gefallen sind. Nils Andersen, Chef der weltweit größten Container-Reederei Maersk, bringt das Ausmaß der Krise in der Süddeutschen Zeitung in einem Satz auf den Punkt. Es sei schlimmer als 2008, sagt er.

 "Bedenkt man, welche Folgen die Finanzkrise 2008 auf die Containerschifffahrt und damit auch auf viele Schiffsfonds hatte, wird die Dimension dieser Aussage deutlich. Anleger müssen sich erneut auf eine dauerhafte Krise einstellen, die nicht nur dazu führt, dass prospektierte Ausschüttungen nicht erreicht werden, sondern auch hohe finanzielle Verluste bringen können", sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Florian Hitzler.

 Um gegen die Folgen der kriselnden Containerschifffahrt gewappnet zu sein, können Schiffsfonds-Anleger ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen. So kann eine fehlerhafte Anlageberatung Grundlage für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sein. In den Beratungsgesprächen wurden Schiffsfonds häufig als sichere und renditestarke Geldanlagen dargestellt. Dass die Realität oftmals anders aussah, ist hinlänglich bekannt. Allerdings hätten die Anleger in den Beratungsgesprächen auch umfassend über die Risiken von Schiffsfonds wie die konjunkturellen Entwicklungen aber auch die meist langen Laufzeiten oder die erschwerte Handelbarkeit der Anteile aufgeklärt werden müssen. "Insbesondere hätten die Anleger auch über das Risiko des Totalverlusts aufgeklärt werden müssen. Ist eine entsprechende Risikoaufklärung ausgeblieben, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden", erklärt Rechtsanwalt Hitzler.

Darüber hinaus hätten die Banken die Rückvergütungen, die sie für die Vermittlung der Fondsanteile erhalten haben, zwingend offenlegen müssen. "Nach der Rechtsprechung des BGH muss die Bank über diese sog. Kick-Backs aufklären damit der Kunde das Provisionsinteresse der Bank erkennen kann. Und das deckt sich nicht automatisch mit den Anlagezielen des Kunden", so Rechtsanwalt Hitzler.

Allerdings müssen bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen auch die Verjährungsfristen beachtet werden. Spätestens nach zehn Jahren sind die Forderungen verjährt, so dass Anleger ggf. umgehend handeln müssen, um den Eintritt der Verjährung zu hemmen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds anschließen.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

brüllhitz

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Telefon: 06071-9816810

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Florian Hitzler

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