Das Apollo Businesscenter Bratislava, Immobilie des Hannover Leasing Fonds 165 „Wachstumswerte Neues Europa 2“ ist ein Sanierungsfall. Bei einer Gesellschafterversammlung am 18. März sollen die Anleger daher über den Verkauf des Büro- und Geschäftszentrums entscheiden.
Allerdings würde der Verkauf den Anlegern voraussichtlich
Verluste in Höhe von rund 50 Prozent ihres eingesetzten Kapitals bescheren. Die
Situation ist schwierig. Denn ohne den Verkauf wäre die Fondsgesellschaft von
der Insolvenz bedroht. „Dann könnten die Anleger sogar vor dem Totalverlust
ihre Einlage stehen“, befürchtet BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Sebastian
Rosenbusch-Bansi.
Der im März 2006 aufgelegte Immobilienfonds Hannover Leasing
165 hat ein Emissionsvolumen von rund 111 Millionen Euro. Etwa die Hälfte davon
haben Anleger investiert. Erste Probleme tauchten für die Anleger im Jahr 2011
auf, als Leerstände in dem Gebäude zu reduzierten Ausschüttungen führten. Die
Vermietungssituation hat sich zuletzt wieder entspannt, ehe im Oktober 2015 die
nächste Hiobsbotschaft für die Anleger kam. Ein technisches Gutachten stellte
derartige Schwachstellen in der statischen Konstruktion fest, dass das Gebäude geräumt
und geschlossen werden musste, berichtet das „fondstelegramm“. Eine Reparatur
würde zwischen 15 und 20 Millionen Euro kosten.
Schon zuvor hatte ein Verkehrswertgutachten der
finanzierenden Bank einen Gebäudewert von nur noch rund 82 Millionen Euro
festgestellt. Schon das bedeutete eine Verletzung der sog.
Loan-to-value-Klausel. Nachdem nun auch noch der beträchtliche Schaden
festgestellt wurde, könnte die Bank ihr Darlehen sofort fällig stellen.
Daher soll die Objektgesellschaft nun verkauft werden und
mit dem Erlös das Darlehen abgelöst werden. Für die Anleger bliebe noch eine
geringe Restausschüttung. Unterm Strich würden sie aber wohl die Hälfte ihres
eingesetzten Kapitals verlieren. „Bei einer Insolvenz der Fondsgesellschaft
wären die Verluste vermutlich noch höher“, sagt Rechtanwalt Rosenbusch-Bansi.
Allerdings müssten die Anleger nicht zwangsläufig auf ihrem finanziellen
Schaden sitzen bleiben, sondern können auch ihre Ansprüche auf Schadensersatz
prüfen lassen.
Immobilienfonds wurden in den Beratungsgesprächen häufig als
das sichere „Betongold“ angepriesen. Wie schnell dieses Betongold Risse
bekommen kann, zeigt der Fall des Apollo Business Centers. Über Risiken wie
Schwankungen auf dem Immobilienmarkt, sinkende Mieteinnahmen oder erhöhten Sanierungsaufwand
müssen die Anleger in den Beratungsgesprächen allerdings auch umfassend
aufgeklärt werden. „Das gilt umso mehr für das Totalverlust-Risiko. Die
Erfahrung zeigt aber, dass die Risiken in den Beratungsgesprächen häufig nur
unzureichend dargestellt oder ganz verschwiegen wurden. Das kann die Ansprüche
auf Schadensersatz begründen. Das gilt auch, wenn die Bank ihre
Rückvergütungen, sog. Kick-Backs, verschwiegen hat“, erklärt der BSZ e.V.
Anlegerschutzanwalt.
Da sich Anleger seit März 2006 an dem Fonds Hannover Leasing
165 beteiligen konnten, könnte schon bald die taggenaue zehnjährige
Verjährungsfrist greifen. Um den Eintritt der Verjährung der Forderungen zu
verhindern, sollten Anleger umgehend handeln.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung
haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten
ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten
ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu
unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen
Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung
der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu
überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer
Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor
großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Hannover Leasing
anschließen.
Weitere Informationen
so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Hannover
Leasing können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular,
Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
Cp-ros-bans
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi
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Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
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