Heute erreicht den BSZ e.V. eine Mail einer ehemaligen Vermittlerin die für Investoren der sechs, zu „COGI“ zusammengefassten POC Öl- und Gasfonds von enormer Wichtigkeit ist. Die ehemalige Vermittlerin sämtlicher POC Öl- und Gasfonds kämpft dafür, dass das hierein investierte Kapital ihrer Kunden wie auch das der übrigen Anleger, nicht unwiederbringlich verbrannt wird!
Wie bekannt, sieht die Agenda der o.g. GVs unter TOP 9 die
Liquidation der Fonds vor. Diese Maßnahme wäre sinnvoll, wenn es keine
Möglichkeit gäbe, die, unter Insolvenzverwaltung befindlichen Vermögenswerte
der Fonds für die Anleger zu retten. - Letzteres ist jedoch nicht der Fall!
Fakt ist, dass die Vermögenswerte der Fonds (diverse
kanadische Öl- und Gasquellen) dem finanzierenden Kreditinstitut in Kanada als
Sicherheit dienen und die noch valutierenden Darlehn zunächst (ggf. mit
deutlichen Abschlägen) abgelöst werden müssten, um sie für die Kommanditisten
zu erhalten.
Unter Führung der jetzigen Fondsmanagerin, Frau Monika
Galba, sind alle Maßnahmen zur Rettung besagter Fonds gescheitert. Wie groß das
berechtigte Misstrauen und die Enttäuschung der Kommanditisten (gegen-) über
der Fondsverwaltung ist, konnten sämtliche Teilnehmer der letzten GVs erleben.
Die mangelnde Bereitschaft, ihre horrenden Bezüge zu reduzieren, die miserable
Kommunikation und die Geheimhaltung essenzieller Informationen sind nur einige
der Gründe, weshalb Frau Galba das Vertrauen und die Gefolgschaft der Anleger
verloren hat.
Somit war es nur eine logische Konsequenz, dass ihr
Vorschlag, mittels Rückzahlung der in 2013 erhaltenen Ausschüttungen besagtes
Darlehn zurückzuführen, unter den Anlegern und diversen Bevollmächtigten, keine
Mehrheit fand, zumal in diesem Beschluss auch die Vorabentnahme ihrer Bezüge
für mehrere Jahre enthalten war!
Dennoch ist die Idee, das Darlehn zu tilgen, um seitens der
Kommanditisten einen Totalverlust zu vermeiden und im Fall ansteigender Öl- und
Gaspreise endlich wieder Gewinne zu erwirtschaften, der einzig vernünftige Weg.
Letzterer wird uns nun von einem Insider eröffnet, der die
Fonds mit initiiert hat, der das kanadische Öl- und Gasgeschäft bestens kennt,
der ebenfalls sowohl mit der kanadischen Bank, als auch dem zuständigen
Insolvenzverwalter und dem Gericht in direktem Kontakt steht und der außerdem
(durch einen solventen Co-Investor) die erforderlichen finanziellen Mittel
bereit hält, um all die Kosten zu decken, die für den laufenden Betrieb und die
Reaktivierung zwischenzeitlich stillgelegter Öl- und Gasquellen erforderlich
sind.
Selbstverständlich muss dieser Sanierungsplan allen
Kommanditisten zunächst im Detail vorgestellt werden, damit die sich ein
umfassendes Bild machen und anschließend entsprechend handeln können
Im Zuge des Sanierungsplans wäre selbstverständlich auch die
deutsche Fondsverwaltung, sowie der aktuelle Treuhänder abzusetzen und durch neue
zu ersetzen, deren Bezüge auf ein angemessenes, also deutlich reduziertes
Niveau, angeglichen werden müssen. Dies alles sollte in einer außerordentlichen
Gesellschafterversammlung thematisiert werden.
Alles, was wir in den anstehenden GVs erreichen können und
unbedingt sollten, ist, die Liquidation mit Frau Galba als Frontfrau, zu
verhindern, um den Weg für einen Sanierungsplan offen zu halten!!!
Sollte dennoch zu einem späteren Zeitpunkt eine Liquidation
der Fonds unumgänglich werden, z. Bsp. weil der besagte Sanierungsplan nicht
die erforderliche Zustimmung findet, könnte dies immer noch beschlossen werden.
- Dann jedoch lieber mit einem fähigen, neutralen Liquidator, der gleichzeitig
alle Geschäftsunterlagen hinsichtlich etwaiger Unregelmäßigkeiten überprüft und
dessen Bezüge nicht, wie derzeit zu erwarten, das komplette verbleibende
Kapital aufzehren.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die
Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu
bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ
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dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
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