Donnerstag, März 03, 2016

Vermittlerfirma Victorious PLC – Betroffene handeln!

In zwei Artikeln haben wir jüngst Merkwürdigkeiten der vertrieblichen Aktivitäten der Firma Victorious PLC beschrieben.


Verschiedene Mitarbeiter dieser Schweizer Firma mit Sitz in Zürich hatten im Jahr 2015 unzählige Verbraucher im deutschsprachigen Raum per mail oder telefonisch kontaktiert, um wahlweise Aktien der Firma „NATIONAL GRAPHITE Corp.“ oder der Firma FERRARI NV zu Preisen unterhalb des aktuellen Werts zu vertreiben.

Etliche Verbraucher zeichneten daraufhin Aktien, teilweise in sechsstelligem Euro-Wert.
Sie bezahlten per Vorkasse.

Rückfragen der Käufer zu den versprochenen Aktien ließ Victorious unbeantwortet. Mehr noch, die Telefonnummer existierte nicht mehr, die Internet-Seite war plötzlich abgeschaltet, und die Schweizerische Aufsichtsbehörde veröffentlichte am 18.01.2016 auch noch einen Warnhinweis zu dieser Firma.

BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Kurdum : „Wir vertreten mittlerweile etliche Betroffene in dieser Sache.

Es herrscht eine große Verunsicherung vor.

So haben viele Mandanten und Interessierte ihren Zeichungsunterlagen im „Kleingedruckten“ entnommen, dass sie, die Käufer der Aktien, innerhalb einer 6-monatigen Lock-up-Frist seit Zeichnung der Aktien diese nicht verkaufen dürfen und daher auch die gezeichneten Aktien auf einem Zwischendepot geparkt werden, bevor sie erst später in die jeweiligen Kundendepots umgebucht werden sollen.
Dies war den Betroffenen allerdings vorher nicht bewusst.
Viele zweifeln, ob die Einbuchung der gezeichneten Aktien auch passieren wird.

Die Verunsicherung nährt sich auch zusätzlich daraus, dass die Vermittlerfirma Victorious wohl seit Dezember 2015 de facto nicht mehr existiert, da nicht mehr erreichbar, zudem ein Warnhinweis der Schweizer Aufsichtsbehörde zu dieser Firma ergangen ist.

Darüber hinaus hat das Unternehmen „NATIONAL GRAPHITE Corp.“ jüngst Briefe mit einer sog. „limitierten Offerte“ an die Zeichner ihrer Aktien versandt, in der diese einen verbilligten „Nachschlag“ zur Zeichnung von weiteren Aktien der eigenen Firma anbietet.

Mittlerweile fragen sich die Betroffenen auch, warum eine Firma ihre eigenen Aktien zu vermeintlichen Ramschpreisen unter Wert verkauft.

Im Übrigen erhalten einige Betroffenen mittlerweile auch weitere Werbeanrufe aus dem Ausland, um sie zu neuerlichen Aktienkäufen zu bewegen.

Kunden, die andeuten, dass sie das im letzten Jahr geschlossene Geschäft über die Zeichnung von Aktien am liebsten wieder rückgängig machen würden, wird sinngemäß gesagt, sie sollten zunächst noch zusätzliche Aktien zeichnen, und anschließend könnten sie dann die gesamten Aktien en bloc mit hohem Gewinn zurückgeben.“

Rechtsanwalt Kurdum weiter: „Die uns so beschriebenen Einzelheiten lassen uns stutzig werden. Aus Erfahrung mit vergleichbaren Abläufen bei anderen Firmen in der Vergangenheit haben wir Zweifel an der Seriosität des Geschäftsgebarens im vorliegenden Fall.

Wir haben bereits geprüft, mit welchen rechtlichen Mitteln die Betroffenen bei Wunsch die getätigten Geschäfte – Zeichnung der Aktien gegen Vorkasse – wieder rückgängig machen können, um so die gezahlten Gelder wieder zurückzuerhalten.  Im Übrigen empfehlen wir Betroffenen, sich der neu gegründeten BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Victorious“ kostenlos anzuschließen.“

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Victorious PLC anschließen.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Victorious PLC können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

kurdu

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Albrecht Kurdum

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 03.03. 2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.

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