Freitag, März 04, 2016

POC Gesellschafterversammlung am 07. - 09.03.2016: WICHTIGE INFORMATION

Heute erreicht den BSZ e.V. eine Mail einer ehemaligen Vermittlerin die für Investoren der sechs, zu „COGI“ zusammengefassten POC Öl- und Gasfonds von enormer Wichtigkeit ist. Die ehemalige Vermittlerin sämtlicher POC Öl- und Gasfonds kämpft dafür, dass das hierein investierte Kapital ihrer Kunden wie auch das der übrigen Anleger, nicht unwiederbringlich verbrannt wird!


Wie bekannt, sieht die Agenda der o.g. GVs unter TOP 9 die Liquidation der Fonds vor. Diese Maßnahme wäre sinnvoll, wenn es keine Möglichkeit gäbe, die, unter Insolvenzverwaltung befindlichen Vermögenswerte der Fonds für die Anleger zu retten. - Letzteres ist jedoch nicht der Fall!
Fakt ist, dass die Vermögenswerte der Fonds (diverse kanadische Öl- und Gasquellen) dem finanzierenden Kreditinstitut in Kanada als Sicherheit dienen und die noch valutierenden Darlehn zunächst (ggf. mit deutlichen Abschlägen) abgelöst werden müssten, um sie für die Kommanditisten zu erhalten.

Unter Führung der jetzigen Fondsmanagerin, Frau Monika Galba, sind alle Maßnahmen zur Rettung besagter Fonds gescheitert. Wie groß das berechtigte Misstrauen und die Enttäuschung der Kommanditisten (gegen-) über der Fondsverwaltung ist, konnten sämtliche Teilnehmer der letzten GVs erleben. Die mangelnde Bereitschaft, ihre horrenden Bezüge zu reduzieren, die miserable Kommunikation und die Geheimhaltung essenzieller Informationen sind nur einige der Gründe, weshalb Frau Galba das Vertrauen und die Gefolgschaft der Anleger verloren hat.

Somit war es nur eine logische Konsequenz, dass ihr Vorschlag, mittels Rückzahlung der in 2013 erhaltenen Ausschüttungen besagtes Darlehn zurückzuführen, unter den Anlegern und diversen Bevollmächtigten, keine Mehrheit fand, zumal in diesem Beschluss auch die Vorabentnahme ihrer Bezüge für mehrere Jahre enthalten war!

Dennoch ist die Idee, das Darlehn zu tilgen, um seitens der Kommanditisten einen Totalverlust zu vermeiden und im Fall ansteigender Öl- und Gaspreise endlich wieder Gewinne zu erwirtschaften, der einzig vernünftige Weg.

Letzterer wird uns nun von einem Insider eröffnet, der die Fonds mit initiiert hat, der das kanadische Öl- und Gasgeschäft bestens kennt, der ebenfalls sowohl mit der kanadischen Bank, als auch dem zuständigen Insolvenzverwalter und dem Gericht in direktem Kontakt steht und der außerdem (durch einen solventen Co-Investor) die erforderlichen finanziellen Mittel bereit hält, um all die Kosten zu decken, die für den laufenden Betrieb und die Reaktivierung zwischenzeitlich stillgelegter Öl- und Gasquellen erforderlich sind.

Selbstverständlich muss dieser Sanierungsplan allen Kommanditisten zunächst im Detail vorgestellt werden, damit die sich ein umfassendes Bild machen und anschließend entsprechend handeln können

Im Zuge des Sanierungsplans wäre selbstverständlich auch die deutsche Fondsverwaltung, sowie der aktuelle Treuhänder abzusetzen und durch neue zu ersetzen, deren Bezüge auf ein angemessenes, also deutlich reduziertes Niveau, angeglichen werden müssen. Dies alles sollte in einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung thematisiert werden.

Alles, was wir in den anstehenden GVs erreichen können und unbedingt sollten, ist, die Liquidation mit Frau Galba als Frontfrau, zu verhindern, um den Weg für einen Sanierungsplan offen zu halten!!!

Sollte dennoch zu einem späteren Zeitpunkt eine Liquidation der Fonds unumgänglich werden, z. Bsp. weil der besagte Sanierungsplan nicht die erforderliche Zustimmung findet, könnte dies immer noch beschlossen werden. - Dann jedoch lieber mit einem fähigen, neutralen Liquidator, der gleichzeitig alle Geschäftsunterlagen hinsichtlich etwaiger Unregelmäßigkeiten überprüft und dessen Bezüge nicht, wie derzeit zu erwarten, das komplette verbleibende Kapital aufzehren.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft POC anschließen.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft POC können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810

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