Die Anleger des Schiffsfonds HCI MS Vogerunner müssen
wahrscheinlich finanzielle Verluste befürchten. Das AG Hamburg hat am 5. 2.
2016 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Schiffsgesellschaft eröffnet
(Az.: 67c In 47/16).
Für die Anleger ist die Beteiligung an dem Schiffsfonds HCI
MS Vogerunner bisher völlig unbefriedigend verlaufen. Bereits 2012 waren die wirtschaftlichen Schwierigkeiten
des Schiffsfonds so groß, dass ein Sanierungskonzept zur Rettung beschlossen
werden musste. Der Erfolg der Sanierung war allerdings nur vorläufig. Nun ist
der Schiffsfonds HCI MS Vogerunner zahlungsunfähig und die rund 22 Millionen
Euro, die die Anleger seit 2008 investiert haben in Schieflage. Den Anlegern
kann der Totalverlust ihrer Einlage drohen.
Anleger, die sich an geschlossenen Schiffsfonds beteiligen,
stehen in aller Regel im unternehmerischen Risiko, das für sie im Totalverlust
der Einlage enden kann. Oft wurden sie in den Beratungsgesprächen nicht auf die
bestehenden Risiken hingewiesen oder nur unzureichend aufgeklärt.
Stattdessen wurden Schiffsfonds mit Attributen wie
renditestarke und sichere Kapitalanlage beworben. Die hohe Zahl an
Schiffsfonds-Insolvenzen belegt jedoch, dass Beteiligungen an Schiffsfonds
keineswegs sichere, sondern hoch spekulative Geldanlagen sind. Daher hätten die
Anleger im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung auch umfassend über die
Risiken aufgeklärt werden müssen.
Für die Vermittlung der Fondsanteile haben Banken häufig
Rückvergütungen erhalten. Diese sog. Kick-Back-Zahlungen müssen nach der
Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs offen gelegt werden, damit sich der
Anleger ein Bild vom Provisionsinteresse der Banken machen kann, das
möglicherweise nicht den Wünschen des Anlegers entspricht.
Wurden Kick-Backs oder Risiken in der Anlageberatung
verschwiegen, bestehen gute Chancen auf die erfolgreiche Geltendmachung von
Schadensersatzansprüchen.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Kanzlei Steffens haben
umfassende Kenntnisse und das Praxishandbuch Schiffsfonds herausgebracht,
welches auf 530 Seiten den Komplex Schiffsfonds aus rechtlicher und
betriebswirtschaftlicher Sicht beleuchtet.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten
können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Mit Hilfe der
Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren
Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können
alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren
Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle
„Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht
selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer
vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen
Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen
für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und
finanzstarken „Gegnern“.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ HCI MS Vogerunner anschließen.
Weitere Informationen
so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft
Schiffsfonds/ HCI MS Vogerunner können kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
steff
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=9d30d799f193da5cecf8ebe46a31c29c
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Karl-Heinz Steffens
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Karl-Heinz Steffens
Direkter Link zum Anmeldformular für die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft
Dieser Text gibt den Beitrag vom 01.03. 2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
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