Dienstag, März 01, 2016

HCI MS Vogerunner im vorläufigen Insolvenzverfahren

Die Anleger des Schiffsfonds HCI MS Vogerunner müssen wahrscheinlich finanzielle Verluste befürchten. Das AG Hamburg hat am 5. 2. 2016 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Schiffsgesellschaft eröffnet (Az.: 67c In 47/16).

Für die Anleger ist die Beteiligung an dem Schiffsfonds HCI MS Vogerunner bisher völlig unbefriedigend verlaufen. Bereits  2012 waren die wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Schiffsfonds so groß, dass ein Sanierungskonzept zur Rettung beschlossen werden musste. Der Erfolg der Sanierung war allerdings nur vorläufig. Nun ist der Schiffsfonds HCI MS Vogerunner zahlungsunfähig und die rund 22 Millionen Euro, die die Anleger seit 2008 investiert haben in Schieflage. Den Anlegern kann der Totalverlust ihrer Einlage drohen.

Anleger, die sich an geschlossenen Schiffsfonds beteiligen, stehen in aller Regel im unternehmerischen Risiko, das für sie im Totalverlust der Einlage enden kann. Oft wurden sie in den Beratungsgesprächen nicht auf die bestehenden Risiken hingewiesen oder nur unzureichend aufgeklärt.

Stattdessen wurden Schiffsfonds mit Attributen wie renditestarke und sichere Kapitalanlage beworben. Die hohe Zahl an Schiffsfonds-Insolvenzen belegt jedoch, dass Beteiligungen an Schiffsfonds keineswegs sichere, sondern hoch spekulative Geldanlagen sind. Daher hätten die Anleger im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung auch umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen.

Für die Vermittlung der Fondsanteile haben Banken häufig Rückvergütungen erhalten. Diese sog. Kick-Back-Zahlungen müssen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs offen gelegt werden, damit sich der Anleger ein Bild vom Provisionsinteresse der Banken machen kann, das möglicherweise nicht den Wünschen des Anlegers entspricht.

Wurden Kick-Backs oder Risiken in der Anlageberatung verschwiegen, bestehen gute Chancen auf die erfolgreiche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Kanzlei Steffens haben umfassende Kenntnisse und das Praxishandbuch Schiffsfonds herausgebracht, welches auf 530 Seiten den Komplex Schiffsfonds aus rechtlicher und betriebswirtschaftlicher Sicht beleuchtet.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ HCI MS Vogerunner anschließen.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ HCI MS Vogerunner können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

steff

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810


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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Karl-Heinz Steffens

Direkter Link zum Anmeldformular für die BSZ e.V. Interessengemeinschaft

Dieser Text gibt den Beitrag vom 01.03. 2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.

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