Die Anleger des im Jahre 2006 aufgelegten BS Invest
Chemikalientanker Flottenfonds dürften in den letzten Wochen mehrfach darüber
informiert worden sein, dass gegebenenfalls Schadenersatzansprüche auf der
Grundlage eines fehlerhaften Prospekts gegeben sein könnten.
Der im Jahre 2006 aufgelegte Fonds beinhaltete vier
Einschiffgesellschaften, hier die M/S „Peter Schulte“ Schifffahrtsgesellschaft
mbH & Co. KG, M/S „Franz Schulte“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co.
KG, M/S „Paul Schulte“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG und die M/S
„Ruth Schulte“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG. Es handelt sich bei
diesen vier Schiffen um Produkten-/Chemikalientanker des Typs II gemäß der
Klassifikation der IMO (International Maritim Organisation). Bei Schiffen des
Typs II handelt es sich um sogenannte Doppelhüllentanker im Gegensatz zu den
älteren Schiffen, den sogenannten Einhüllentankern.
Im Rahmen des Emissionsprospektes des oben benannten Flottenfonds
finden sich auch Ausführungen zu „guten Marktaussichten“. So wird im Hinblick
auf die vier Schiffe des Fonds darauf hingewiesen, dass die Marktaussichten
„überdurchschnittlich gut“ seien, weil als Folge der Einteilung von Chemikalien
in neue Risikoklassen durch die IMO ab 2007 ein deutlicher Anstieg der
Nachfrage nach Chemikalientanker erwartet wird. Es wird mitgeteilt, dass
zahlreiche Chemikalien und z. B. pflanzlichen Öle etc. ab dem 01.01.2007 nur
noch von Chemikalientankern dieses Typs II transportiert werden dürfen. Es wird
auf eine IMO-Richtlinie verwiesen, wonach bis zum Jahre 2010 alle
Einhüllentanker aus dem Verkehr gezogen werden sollen. Dies würde die
zusätzliche Nachfrage an modernen Doppelhüllenschiffen des Typs II erhöhen.
Sodann wird auf den weiteren Seiten des Prospekts
mitgeteilt, dass man im August 2006 das Institut für See- Verkehrswirtschaft
und Logistik (ISL) mit einer Marktstudie über Chemikalientanker und
Ölprodukten-/Chemikalientanker beauftragt habe. Einzelne Passagen dieser Marktstudie
werden dann offensichtlich im Prospekt wiedergegeben und eine Zwischenbilanz
dahingehend gezogen, dass einem Wachstum auf diesem Markt eine erhöhte
Nachfrage nach Chemikalientanker gegenüberstehe. Es wird sodann auf die
schärferen Transportvorschriften für Gefahrengüter hingewiesen. Aufgrund dieser
Klassifizierung wird mitgeteilt, dass gewisse Chemikalien nur noch in Schiffen
des Typs IMO II und später sogar nur noch II transportiert werden dürfen. Es
wird somit ein positives Bild gezeichnet, um sodann zu dem Ergebnis zu
gelangen, dass ab 2007 mit einer Marktsituation gerechnet werden kann, in der
es zu wenig geeignete Tonnage für diese Chemikalien geben wird, sodass
Betreiber modernen und hochwertigen Tonnage von einem gesunden Fachmarkt profitieren
dürften.
Des Weiteren wird darauf verwiesen, dass die eingangs
erwähnten Einhüllentanker verschrottet werden sollen. Auch diesbezüglich wird
ein positives Bild dahingehend gezeichnet, dass die sogenannten Einhüllentanker
noch bis zum Jahre 2010 bis auf „wenige Ausnahmen“ verschrottet werden müssten.
Auch diesbezüglich wird somit ein positives Bild dahingehend gezeichnet, als
dass der Markt für Schiffe des Typs II sich wesentlich verbessern würde.
Erst im November 2015 hat sich das Landgericht Hamburg in
mehreren Urteilen mit einer ähnlich gelagerten Fallkonstellation beschäftigt.
Das Landgericht hatte über eine Prospekthaftungsklage eines Flottenfonds mit
insgesamt Einschiffgesellschaften zu entscheiden. Auch hierbei handelte es sich
um Produkten- und Chemikalientanker gemäß der Vorgaben der IMO. Auch betraf
dieser Schifffonds Schiffe des Typs II, mithin Doppelhüllentanker. Ebenso wie im Emissionsprospekt des BS Invest
Chemikalientanker Flottenfonds waren auch hier im Prospekt Teile des
ISL-Gutachtens/Marktberichts wiedergegeben.
Der dortige Kläger fühlte sich falsch beraten und wies auf
Fehler im Emissionsprospekt hin. Er hat vorgetragen, dass bewusst Informationen
aus dem ISL-Bericht nicht in den Prospekt aufgenommen worden seien. Bei diesen
Informationen handelte sich um Relativierungen der Marktaussichten.
Das Landgericht Hamburg hat sich mit diesem Vortrag der
Prospektfehler eingehend auseinandergesetzt und zu dem Ergebnis gelangt, dass
tatsächlich Prospektfehler gegeben sind, da einige Teile des ISL-Gutachtens
nicht im Prospekt widergegeben wurden. Das Landgericht Hamburg sah als
entscheiden an, dass das Institut tatsächlich eine weniger positive
beziehungsweise weniger sichere Einschätzung der Anlage hatte, als dies dem
Leser des Prospekts vermittelt wurde. Das Landgericht Hamburg sah den Fehler
darin, dass durch die ISL-Marktstudie das Marktumfeld nicht nur positiv
dargestellt wurde, sondern auch relativierende Ausführungen enthielt, welche
negativ zu werten sind.
Betroffene Anleger des BS Invest Flottenfonds sollten daher
den negativen Verlauf des Fonds nicht einfach hinnehmen. Aufgrund der obigen
Ausführungen besteht für die Gesellschafter die Möglichkeit, ihren Fall durch
einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen zu lassen.
Der BSZ e.V. hat daher zur Interessenbündelung die
Interessengemeinschaft Schiffsfonds /„BS Invest Chemikalientanker Flottenfonds“
gegründet.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung
haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten
ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten
ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu
unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen
Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung
der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu
überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer
Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor
großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ /„BS Invest
Chemikalientanker Flottenfonds“ anschließen.
Weitere Informationen
so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft
Schiffsfonds/ /„BS Invest Chemikalientanker Flottenfonds“ können kostenlos und
unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost
bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Link zum Kontaktformular:
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Adrian Wegel
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Direkter Link zum Anmeldformular für die BSZ e.V.
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Beitrag vom 01.03. 2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
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Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
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