Donnerstag, März 03, 2016

BGH stärkt Arztrechte gegenüber Jameda

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 1. März 2016 entschieden, dass das Ärztebewertungsportal jameda die Bewertungen seiner Mitglieder besser überprüfen muss.

Geklagt hatte ein Zahnarzt, der von einem Patienten schlecht bewertet wurde. Dieser hatte dem Zahnarzt unter den Punkten Behandlung, Aufklärung und Vertrauensverhältnis jeweils die schlechteste Note 6 gegeben. Als Gesamtergebnis wurde die Durchschnittsnote 4,8 vergeben und zugleich von dem Patienten mitgeteilt, dass er den Arzt nicht empfehlen könne.

Der Zahnarzt wollte dies nicht auf sich sitzen lassen und verlangte daher von dem Bewertungsportal die Entfernung der Bewertung. Daraufhin forderte Jameda bei seinem Nutzer zwar eine Stellungnahme zu der anonym abgegebenen Beanstandung an, leitete diese aber aus Datenschutzgründen nicht an den Zahnarzt weiter und weigerte sich auch, die Bewertung aus dem Portal zu entfernen.

Der Zahnarzt machte daraufhin geltend, dass der Patient möglicherweise überhaupt nicht bei ihm in Behandlung gewesen sei und verlangte in der Folge einen Nachweis für die erfolgte Behandlung. Auch dies lehnte Jameda ab.

Der Bundesgerichtshof hat nun mit seinem Urteil VI ZR 34/15 die Rechte der Ärzteschaft deutlich gestärkt. Demnach ist die anonyme Verteilung von Bewertungen zukünftig nicht mehr so einfach möglich. Vielmehr obliegt dem Bewertungsportal zukünftig die Pflicht, von dem Nutzer Informationen dahingehend einzuholen, dass dieser tatsächlich bei dem bewerteten Arzt in Behandlung gewesen ist. Entsprechende Belege sind in dem Arzt in anonymisierter Form sogar weiterzuleiten. 

 "Dieses Urteil stellt einen Erfolg für die Ärzteschaft bei dem berechtigten Versuch, sich gegen anonyme Falschbewertungen zu verteidigen, dar", so BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber. "Demnach gilt zwar auch weiterhin, dass Bewertungen von Ärzten durch Patienten im Rahmen der Meinungsfreiheit zulässig und deswegen geduldet werden müssen. Einschränkend ist dies aber dahingehend zu bewerten, dass die Schwelle der strafrechtlich relevanten Schmähkritik nicht überschritten werden darf. Darüber hinaus muss zukünftig von dem Bewertungsportal nachgewiesen werden, dass eine Behandlung überhaupt erfolgt ist.

Fazit des BSZ e.V. zu Internetbewertungen:

Bewertungsportale im Internet boomen und sind grundsätzlich eine gute Sache. Damit ist den Kunden erstmals eine ernst zu nehmende Stimme gegeben.   Allerdings beruhen Bewertungen meist auf subjektiven Einzelmeinungen und sind oft wenig hilfreich mitunter sogar bewusst falsch. Für die Besucher von Bewertungsportalen ist es manchmal schwierig zu erkennen nach welchen Maßstäben bewertet wird und welcher Kontrollmechanismen jeweils dahinter stehen.  

Schlechte Bewertungen können für die Betroffenen erhebliche wirtschaftliche Folgen haben. Es gilt zu klären, wie seriös arbeitet das betreffende Bewertungsportal, ist die Benotung echt oder eventuell gefälscht, wurde der Eintrag geprüft und wenn ja von wem.

Fördermitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Bewertungsportale die sich gegen eine ihrer Meinung nach falsche Bewertung wehren möchte, haben  jetzt die Möglichkeit über spezialisierte  BSZ e.V. Vertrauensanwälte eine kostenlose Erstbewertung einzuholen.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Bewertungsportale können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

cllblub

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Bildquelle: © Windorias / www.pixelio.de

Link zum Kontaktformular:

Dieser Text gibt den Beitrag vom 03.03. 2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.

Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung können Sie den "bitte zahlen" Button verwenden.


Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Verbraucherschutz betrieben wird.

Keine Kommentare: