Wie wir bereits am 23.02.2016 meldeten, haben die Beteiligungsgesellschaften von Proven Oil Canada (POC) für den 07. bis 09.03.2016 zur ordentlichen Gesellschafterversammlung eingeladen. Anleger sollten hierbei unbedingt ihre Rechte als Gesellschafter wahrnehmen und den Versammlungen beiwohnen sowie ihre Stimmen abgeben. Denn nur durch die Teilnahme an der Gesellschafterversammlung und der Abstimmung können Anleger auf den Entscheidungsprozess der POC Einfluss nehmen.
Ist eine persönliche
Teilnahme erforderlich?
Nein, die Anleger der POC können sich bei der
Gesellschafterversammlung vertreten lassen. Empfehlenswert ist, eine
sachkundige Person mit der Vertretung zu beauftragen, die in im Interesse der
Anleger auftritt. Vorsicht dürfte bei einer Beauftragung der jeweiligen
Treuhänderin geboten sein, da diese dem Lager der POC verbundener sein könnte
als den einzelnen Anlegern.
Auch die BSZ e.V. Anlegerschutzanwaltskanzlei CLLB wird für
ihre Mandanten an den Gesellschafterversammlungen teilnehmen, um deren
Interessen wahrzunehmen. Anlegern, die sich vertreten lassen möchten, empfehlen
die Rechtsanwälte, sich an eine auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte
Kanzlei zu wenden und sich hinsichtlich der Möglichkeit der Mandatierung mit
der Teilnahme und der Abstimmung auf der außerordentlichen
Gesellschafterversammlung beraten zu lassen.
Was passiert in der
Liquidation mit meinem eingesetzten Kapital?
Für die Anleger der POC stellt sich momentan gerade für den
Fall der Liquidation der Fondsgesellschaften die Frage, was mit ihrem
eingezahlten Kapital passiert.
„Aufgrund des Insolvenzverfahrens über die kanadische
Objektgesellschaft COGI laufen Anleger Gefahr, einen Totalverlust hinsichtlich
des bereits angelegten Kapitals zu erleiden,“ so die BSZ e.V.
Anlegerschutzanwältin Aylin Pratsch.
Nach Auffassung der Rechtsanwälten bestehen wesentliche
Prospektfehler, die zu einer unzureichenden Aufklärung der Anleger bei Erwerb
der Beteiligungen geführt haben.
Prospektfehler hält auch das Kammergericht Berlin in zweiter
Instanz in einem von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB geführten Prozess
für möglich, wie einem vorläufigen Hinweis zu entnehmen ist.
Die Rechtsanwälte raten Anlegern daher dringend, sich von
einer auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei beraten zu
lassen, um ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen. Ziel ist
hierbei, nicht nur den bereits eingetretenen Schaden ersetzt zu verlangen,
sondern auch von möglichen zukünftigen Forderungen der Fondsgesellschaft
freigestellt zu werden. Denn auch hinsichtlich der erhaltenen Ausschüttungen
ist umstritten, ob diese an die Fondsgesellschaft zurückzuzahlen sind.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte unterstützen bereits eine
Vielzahl von Anlegern der einzelnen POC Gesellschaften bei der Prüfung ihrer
rechtlichen Möglichkeiten. Hierbei sollten Anleger insbesondere
Schadensersatzansprüche gegen die Initiatoren der POC und/oder gegen die
Anlageberater prüfen lassen, sofern sich Anleger nicht korrekt und umfassend
aufgeklärt fühlen. Unter Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalls kann auch
die Möglichkeit eines Widerrufs bestehen oder auch ein außerordentliches
Kündigungsrecht aufgrund des Zusammenschlusses der Objektgesellschaften
vorliegen.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung
haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen
Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen
Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren
Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle
„Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht
selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer
vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen
Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen
für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und
finanzstarken „Gegnern“.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft POC anschließen.
Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die
BSZ e.V. Interessengemeinschaft POC können kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
cllbbpratsch
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Aylin Pratsch
Link zum Kontaktformular:
Direkter Link zum Anmeldformular für die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft
Dieser Text gibt den Beitrag vom 02.03. 2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
Hat Ihnen dieser
Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und
Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere
Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und
unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem
Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und
Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung können Sie den
"bitte zahlen" Button verwenden.
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen