Mittwoch, März 02, 2016

Proven Oil Canada (POC) – Countdown zu den ordentlichen Gesellschafterversammlungen

Wie wir bereits am 23.02.2016 meldeten, haben die Beteiligungsgesellschaften von Proven Oil Canada (POC) für den 07. bis 09.03.2016 zur ordentlichen Gesellschafterversammlung eingeladen.  Anleger sollten hierbei unbedingt ihre Rechte als Gesellschafter wahrnehmen und den Versammlungen beiwohnen sowie ihre Stimmen abgeben. Denn nur durch die Teilnahme an der Gesellschafterversammlung und der Abstimmung können Anleger auf den Entscheidungsprozess der POC Einfluss nehmen.


Ist eine persönliche Teilnahme erforderlich?

Nein, die Anleger der POC können sich bei der Gesellschafterversammlung vertreten lassen. Empfehlenswert ist, eine sachkundige Person mit der Vertretung zu beauftragen, die in im Interesse der Anleger auftritt. Vorsicht dürfte bei einer Beauftragung der jeweiligen Treuhänderin geboten sein, da diese dem Lager der POC verbundener sein könnte als den einzelnen Anlegern.

Auch die BSZ e.V. Anlegerschutzanwaltskanzlei CLLB wird für ihre Mandanten an den Gesellschafterversammlungen teilnehmen, um deren Interessen wahrzunehmen. Anlegern, die sich vertreten lassen möchten, empfehlen die Rechtsanwälte, sich an eine auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei zu wenden und sich hinsichtlich der Möglichkeit der Mandatierung mit der Teilnahme und der Abstimmung auf der außerordentlichen Gesellschafterversammlung beraten zu lassen.

Was passiert in der Liquidation mit meinem eingesetzten Kapital?

Für die Anleger der POC stellt sich momentan gerade für den Fall der Liquidation der Fondsgesellschaften die Frage, was mit ihrem eingezahlten Kapital passiert.

„Aufgrund des Insolvenzverfahrens über die kanadische Objektgesellschaft COGI laufen Anleger Gefahr, einen Totalverlust hinsichtlich des bereits angelegten Kapitals zu erleiden,“ so die BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Aylin Pratsch.

Nach Auffassung der Rechtsanwälten bestehen wesentliche Prospektfehler, die zu einer unzureichenden Aufklärung der Anleger bei Erwerb der Beteiligungen geführt haben.

Prospektfehler hält auch das Kammergericht Berlin in zweiter Instanz in einem von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB geführten Prozess für möglich, wie einem vorläufigen Hinweis zu entnehmen ist.

Die Rechtsanwälte raten Anlegern daher dringend, sich von einer auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei beraten zu lassen, um ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen. Ziel ist hierbei, nicht nur den bereits eingetretenen Schaden ersetzt zu verlangen, sondern auch von möglichen zukünftigen Forderungen der Fondsgesellschaft freigestellt zu werden. Denn auch hinsichtlich der erhaltenen Ausschüttungen ist umstritten, ob diese an die Fondsgesellschaft zurückzuzahlen sind.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte unterstützen bereits eine Vielzahl von Anlegern der einzelnen POC Gesellschaften bei der Prüfung ihrer rechtlichen Möglichkeiten. Hierbei sollten Anleger insbesondere Schadensersatzansprüche gegen die Initiatoren der POC und/oder gegen die Anlageberater prüfen lassen, sofern sich Anleger nicht korrekt und umfassend aufgeklärt fühlen. Unter Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalls kann auch die Möglichkeit eines Widerrufs bestehen oder auch ein außerordentliches Kündigungsrecht aufgrund des Zusammenschlusses der Objektgesellschaften vorliegen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft POC anschließen.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft POC können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Aylin Pratsch

Link zum Kontaktformular:

Direkter Link zum Anmeldformular für die BSZ e.V. Interessengemeinschaft

Dieser Text gibt den Beitrag vom 02.03. 2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.

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