Der S&K-Skandal holt nun noch die Anleger des Midas Mittelstandsfonds 2 ein, die sich eigentlich rechtzeitig von ihrer Beteiligung getrennt hatten. Denn nun werden sie von der Geschäftsführung des Midas Mittelstandsfonds 2 zur Kasse gebeten.
Die Midas-Gruppe wurde von der S&K-Gruppe übernommen. Es
gab Anleger des Midas Mittelstandsfonds 2, die noch Glück hatten. Rechtzeitig
vor Bekanntwerden des Skandals hatten sie ihre Beteiligung gekündigt und rund
93 Prozent ihres investierten Gelds zurückbekommen. Dies sei zu viel gewesen,
sagt nun die Geschäftsführung und fordert rund zwei Drittel des
Auseinandersetzungsguthabens zurück.
Nach der Übernahme durch S&K stellte die Midas-Gruppe
S&K verschiedene Darlehen zur Verfügung. Wie sich im Rahmen des
S&K-Skandals herausstellte, waren diese Darlehen nicht abgesichert und fast
wertlos.
2012 hatte Midas noch behauptet, dass die Kredite werthaltig
seien. Deshalb erhielten die Anleger, die ihre Beteiligung gekündigt hatten,
ihr Geld noch fast vollständig zurück. Doch nun die Kehrtwende: Die Kredite
seien schon 2011 nicht mehr werthaltig gewesen. Daher hätten die Anleger des
Midas Mittelstandsfonds 2 zu viel Geld zurück erhalten, das sie nun
zurückzahlen sollen.
Die Anleger sollten der Rückforderung nicht ohne eine
vorherige rechtliche Beratung nachkommen. Es muss geprüft werden, ob es eine
rechtliche Grundlage für die Rückforderung gibt. Anleger, die bereits einen
Mahnbescheid erhalten haben, sollten umgehend handeln und innerhalb von zwei
Wochen Widerspruch einlegen.
Nach der Einschätzung einer BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei dürfte die Rückforderung nicht rechtmäßig
sein. Der Wert der Beteiligung, der den Anlegern nach der Kündigung 2012
mitgeteilt wurde, dürfte verbindlich sein, da sich durch die Annahme beide
Vertragspartner auf diesen Wert geeinigt haben.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Mit Hilfe der
Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren
Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können
alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren
Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle
„Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht
selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer
vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen
Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen
für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und
finanzstarken „Gegnern“.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht,
gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier
die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten
BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch
mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Midas Mittelstandsfonds
anschließen.
Weitere Informationen
so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Midas
Mittelstandsfonds können kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
steff
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=9d30d799f193da5cecf8ebe46a31c29c
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Karl-Heinz Steffens
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Karl-Heinz Steffens
Direkter Link zum Anmeldformular für die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft
Dieser Text gibt den Beitrag vom 01.03. 2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
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