Anleger des DB PPF I werden hohe Verluste erleiden. Einer von ihnen will das nicht auf sich sitzen lassen und klagt beim LG Berlin.
Rund 130 Millionen Euro sammelte die Deutsche Bank AG –
Asset Finance & Leasing von etwa 9000 Anlegern ein, die in die Dritte
Patentportfolio Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG (Patentportfolio I)
mit Sitz in Schönefeld bei Berlin investierten. Sie sollten an der Entwicklung
eines Portfolios von Patenten und Patentfamilien partizipieren. Das Geld floss
in 22 verschiedene Projekte, es ging um biologisch abbaubaren Kunststoff,
Alzheimer-Prophylaxe, neuartige Lithium-Batterien, sich auf Knopfdruck
verdunkelnde Fensterscheiben und diverse andere Investitionsgegenstände.
Letztlich verläuft der Fonds ähnlich erfolgreich wie die Errichtung des
Schönefelder Flughafens: Viele der Projekte wurden ohne oder nur mit sehr
geringen Verwertungserlösen beendet, nur aus wenigen Projekten wird noch mit
Erlösen gerechnet. In einer Fondsfondsinformation der Deutschen Bank vom
28.10.2015 heißt es lapidar:
„Insgesamt wurden die
wirtschaftlichen Ziele im Berichtszeitraum leider nicht erreicht und werden
voraussichtlich auch künftig nicht erreicht werden. (…) Es wird mit großer
Wahrscheinlichkeit nicht mehr möglich sein, Verluste für die Investoren zu
vermeiden.“
Einem von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB vertretenen Anleger wurden nach eigenen
Angaben bestehende Risiken nicht erklärt. In der Bankberatung, die dem Erwerb
der geschlossenen Beteiligung vorausging, seien einseitig die Vorteile der
Anlage zur Sprache gekommen und die Risiken verschwiegen worden. Der
hochspekulative Charakter und das mit der Anlage verbundene Totalverlustrisiko
seien ihm nicht deutlich gemacht worden. Der Anleger hat Klage gegen die
Deutsche Bank wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit dem Erwerb
seiner Beteiligung am DB Patentportfolio I eingereicht.
BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Hendrik Bombosch, erklärt
hierzu: „Ein Anleger muss VOR Erwerb einer solchen Anlage vollständig,
verständlich und richtig über die mit einer Anlage verbundenen Risiken
aufgeklärt werden. Ob dies im konkreten Fall erfolgt ist, muss nun nach
Klageeinreichung das Landgericht Berlin klären.“
Der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt empfiehlt allen betroffenen
Anlegern zeitnah überprüfen zu lassen, ob sie korrekt beim Erwerb des Fonds
beraten wurden oder aber ob auch in ihrem individuellen Fall
Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung in Betracht kommen. Derartige Ansprüche können gegen das
Kreditinstitut bestehen, dessen Berater den Erwerb der Beteiligung empfohlen
hat, ohne über die damit einhergehenden Risiken aufzuklären. Sie sind auf eine
Rückabwicklung des Erwerbs der Beteiligung gerichtet, d. h. der Anleger wird
von der Bank so gestellt, als hätte diese ihm die Beteiligung nie verkauft.
In zahlreichen derartigen Fällen übernehmen vorhandene
Rechtsschutzversicherungen die Kosten einer solchen Anspruchsprüfung und ggf.
Durchsetzung.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung
haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten
ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten
ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu
unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen
Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung
der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu
überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer
Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor
großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Deutsche Bank
PatentPortfolio I anschließen.
Weitere Informationen
so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Deutsche
Bank PatentPortfolio I können kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
cllbbombo
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Hendrik Bombosch
Link zum Kontaktformular:
Direkter Link zum
Anmeldformular für die BSZ e.V. Interessengemeinschaft
Dieser Text gibt den Beitrag vom 25.02. 2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
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Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
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