Wenn Sie nach dem 01.11.2002 eine Baufinanzierung abgeschlossen haben, können Sie jetzt auf einen Schlag sehr viel Geld sparen.
- Sie
möchten aus einem überteuerten Immobilienkredit aussteigen und von den
historisch niedrigen Zinsen profitieren?
- Sie
möchten Ihre Immobilie verkaufen und dabei keine
Vorfälligkeitsentschädigung zahlen?
- Sie
haben bereits eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung an das Kreditinstitut
gezahlt und möchten diese zurückfordern?
Dann sollten Sie jetzt handeln!
Hintergrund des Widerrufsjokers!
Fast 80% aller
Widerrufsbelehrungen in Immobilienkreditverträgen sind fehlerhaft.
Aus diesem Grund können Sie möglicherweise Ihren
Immobilienkreditvertrag kündigen, da die gesetzliche Widerrufsfrist noch gar
nicht begonnen hat zu laufen! Hier setzen die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte an
und erreichen für Sie eine Vertragsauflösung ohne Vorfälligkeitsentschädigung.
Hohe Ersparnisse sind
möglich
Zusätzlich zur Möglichkeit der Kündigung ohne Vorfälligkeitsentschädigung
können Sie sogar bereits gezahlte Zinsen und Bearbeitungsentgelte zurückfordern
und Ihre Finanzierung dadurch komplett neu aufsetzen - natürlich zu den
aktuellen Zinsen!
Ersparnisse von
mehreren zehntausend Euro sind keine Seltenheit:
Für die Banken, Sparkassen und Volks- und
Raiffeisenbanken geht es aufgrund der
hohen Streitwerte sowie der Anzahl der betroffenen Verbraucher um sehr viel
Geld. Daher müssen Sie mit massivem Widerstand gegen Ihre Kündigung rechnen!
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte und Fachanwälte für Bank-
und Kapitalmarktrecht haben Erfahrungen mit vielen Banken und helfen Ihnen
weiter!
Für Fördermitglieder
der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf prüfen BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte zunächst kostenfrei die Widerrufsbelehrung.
-
die
Anwälte holen dann gegebenenfalls eine Deckungszusage bei der
Rechtsschutzversicherung ein oder sie kalkulieren die Kosten sowohl einer
außergerichtlichen als auch einer gerichtlichen Durchsetzung des Widerrufs
-
falls
keine Rechtschutzversicherung vorhanden kann die Kostenübernahme durch einen
Prozessfinanzierer geprüft werden.
-
die
Anwälte erklären für den Kreditnehmer gegebenenfalls den Widerruf und führen
den damit verbundenen Schriftverkehr mit der Bank oder Sparkasse und verhandeln
bei Bereitschaft der Bank über neue Konditionen.
-
auf
Wunsch des Kreditnehmers führen die Rechtsanwälte die Klage auf Feststellung
des wirksamen Widerrufs bzw. auf Rückzahlung geleisteter Zahlungen durch.
-
auf
Wunsch stellen die Rechtsanwälte den Kontakt zu einem Kreditvermittler für
günstige Neuverträge her.
-
auf
Wunsch wickeln die Rechtsanwälte schließlich die Umschuldung und gegebenenfalls
die Übertragung der Sicherheiten an die neue Bank ab.
Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich
kostenlos der von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft
anschließen, in diesem Fall der BSZ e.V. Interessengemeinschaft
Darlehenswiderruf.
Weitere Informationen
und einen Antrag zur Fördermitgliedschaft der BSZ e.V. Interessengemeinschaft
Darlehenswiderruf können kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
steff
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Link zum Kontaktformular:
Direkter Link zum Anmeldformular für die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft
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Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird ausschließlich von BSZ e.V.
Vertragsanwälten erbracht. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch die BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass von beiden
Seiten aktiver Anlegerschutz betrieben wird!
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