Montag, Februar 29, 2016

Durch Widerruf des Immobilienkredits viel Geld sparen!

Wenn Sie nach dem 01.11.2002 eine Baufinanzierung abgeschlossen haben, können Sie jetzt auf einen Schlag sehr viel Geld sparen.


  • Sie möchten aus einem überteuerten Immobilienkredit aussteigen und von den historisch niedrigen Zinsen profitieren?

  • Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen und dabei keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen?

  • Sie haben bereits eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung an das Kreditinstitut gezahlt und möchten diese zurückfordern?

Dann sollten Sie jetzt handeln!

Hintergrund des Widerrufsjokers!

Fast 80% aller Widerrufsbelehrungen in Immobilienkreditverträgen sind fehlerhaft.

Aus diesem Grund können Sie möglicherweise Ihren Immobilienkreditvertrag kündigen, da die gesetzliche Widerrufsfrist noch gar nicht begonnen hat zu laufen! Hier setzen die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte an und erreichen für Sie eine Vertragsauflösung ohne Vorfälligkeitsentschädigung.

Hohe Ersparnisse sind möglich

Zusätzlich zur Möglichkeit der Kündigung ohne Vorfälligkeitsentschädigung können Sie sogar bereits gezahlte Zinsen und Bearbeitungsentgelte zurückfordern und Ihre Finanzierung dadurch komplett neu aufsetzen - natürlich zu den aktuellen Zinsen!

Ersparnisse von mehreren zehntausend Euro sind keine Seltenheit:

Für die Banken, Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken  geht es aufgrund der hohen Streitwerte sowie der Anzahl der betroffenen Verbraucher um sehr viel Geld. Daher müssen Sie mit massivem Widerstand gegen Ihre Kündigung rechnen!

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte und Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben Erfahrungen mit vielen Banken und helfen Ihnen weiter!

Für Fördermitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf prüfen BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte zunächst kostenfrei die Widerrufsbelehrung.

-          die Anwälte holen dann gegebenenfalls eine Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung ein oder sie kalkulieren die Kosten sowohl einer außergerichtlichen als auch einer gerichtlichen Durchsetzung des Widerrufs

-          falls keine Rechtschutzversicherung vorhanden kann die Kostenübernahme durch einen Prozessfinanzierer geprüft werden.

-          die Anwälte erklären für den Kreditnehmer gegebenenfalls den Widerruf und führen den damit verbundenen Schriftverkehr mit der Bank oder Sparkasse und verhandeln bei Bereitschaft der Bank über neue Konditionen.

-          auf Wunsch des Kreditnehmers führen die Rechtsanwälte die Klage auf Feststellung des wirksamen Widerrufs bzw. auf Rückzahlung geleisteter Zahlungen durch.

-          auf Wunsch stellen die Rechtsanwälte den Kontakt zu einem Kreditvermittler für günstige Neuverträge her.

-          auf Wunsch wickeln die Rechtsanwälte schließlich die Umschuldung und gegebenenfalls die Übertragung der Sicherheiten an die neue Bank ab.

Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, in diesem Fall der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf.

Weitere Informationen und einen Antrag zur Fördermitgliedschaft der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

steff

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Bildquelle: © Thorben Wengert / www.pixelio.de

Link zum Kontaktformular:

Direkter Link zum Anmeldformular für die BSZ e.V. Interessengemeinschaft

Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke!
Für Ihre Zuwendung können Sie den „bitte zahl en“ Button verwenden.

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird ausschließlich von BSZ e.V. Vertragsanwälten erbracht. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch die BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass von beiden Seiten aktiver Anlegerschutz betrieben wird!

Keine Kommentare: