Urteil wegen fehlerhafter Beratung zur TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds Dritte KG. Vor dem LG Berlin erstritten. Das Landgericht Berlin hat mit Versäumnisurteil vom 09.02.2016 einer Klägerin Schadensersatz wegen fehlerhafter Beratung zur TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds Dritte KG i.H.v. € 21.000,00 zugesprochen.
Wir hatten bereits berichtet, dass das Landgericht Berlin
mit Urteil vom 13.04.2015 einer von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB vertretenen Anlegerin, die sich an der
TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG treuhänderisch beteiligt hatte,
Schadensersatz zugesprochen hat. Hintergrund war, dass die
Beratungsgesellschaft, die die Anlegerin beraten und ihr die Zeichnung der
Beteiligung empfohlen hatte, sie zur Überzeugung des Gerichts nicht
anlegergerecht beraten hatte.
Bei einer Vielzahl von Anlegern der TIV Trendinvest GmbH
& Co. Umweltfonds KG sowie der Folgefonds liefen Beratungsgespräche nach
einem bestimmten Muster ab:
- Die Anlage
wurde als sichere Investition und als für die Altersvorsorge geeignet
präsentiert.
- Es fand
keine Aufklärung
o über das
bestehende Totalverlustrisiko,
o das Fehlen
eines Zweitmarkts, auf dem die Beteiligung jederzeit veräußert werden kann,
o die Gefahr
einer Rückzahlungspflicht von Ausschüttungen (diese wurden vielfach als feste
Rendite bzw. Gewinne dargestellt)
o sowie
weitere aufklärungspflichtige Umstände statt.
- Zudem
erfolgte überwiegend keine rechtzeitige Übergabe oder gar keine Übergabe des
über 60-seitigen Emissionsprospekts.
BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Linz, die beide Urteile
erstritten hat, erklärt: „Sofern eine Falschberatung durch den Anlageberater
auch nur hinsichtlich eines Risikos vorliegt, kommen Rückabwicklungsansprüche
in Betracht. Anleger, die sich fehlerhaft beraten fühlen, sollten daher die
Sach- und Rechtslage von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei
überprüfen lassen.“
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte reichen aktuell für
zahlreiche Anleger der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG und der
Nachfolgefonds Klagen wegen fehlerhafter Beratung gegenüber dem jeweiligen
Anlageberater und oder der Treuhänderin ein.
Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so
übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines etwaigen Prozesses wegen
fehlerhafter Anlageberatung. Es empfiehlt sich daher in jedem Fall eine
anwaltliche Beratung.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung,
fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen
ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen
zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer
Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl
von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte
welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich
damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung
haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten
ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten
ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu
unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen
Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung
der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu
überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer
Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor
großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft TIV Trendinvest anschließen.
Weitere Informationen
so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft TIV
Trendinvest können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular,
Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
cllbblinz
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Manon Linz
Link zum Kontaktformular:
Direkter Link zum
Anmeldformular für die BSZ e.V. Interessengemeinschaft
Dieser Text gibt den Beitrag vom 25.02. 2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
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