Nach einem Bundestagsbeschluss können zwischen 01.09.2002
und 10.06.2010 abgeschlossene Darlehensverträge allenfalls noch bis 21.06.2016
widerrufen werden. Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 18.02.2016 beschlossen, dass das
Widerrufsrecht für Verbraucherdarlehensverträge, die zwischen dem 01.09.2002 und
dem 10.06.2010 abgeschlossen wurden, endgültig am 21.06.2016 erlischt, wenn der
Verbraucher fehlerhaft über sein Widerrufsrecht belehrt wurde.
„Diese Regelung greift unseres Erachtens massiv in die
Rechte der Verbraucher ein“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Alexander
Kainz. „Betroffenen Darlehensnehmern bleiben demnach nicht einmal vier Monate
Zeit, um das ihnen möglicherweise zustehende Widerrufsrecht noch auszuüben“, so
Rechtsanwalt Kainz weiter.
Bislang galt das Widerrufsrecht für Darlehen, die nach dem
01.11.2002 abgeschlossen wurden, grundsätzlich zeitlich unbegrenzt, sofern der
Verbraucher nicht bzw. nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt
wurde.
Viele Verbraucher haben bereits von ihrem Widerrufsrecht
Gebrauch gemacht und sich damit auch nach vielen Jahren von alten
Darlehensverträgen mit hohen Zinsen ohne Zahlung einer
Vorfälligkeitsentschädigung lösen können. Zudem hat der Verbraucher
grundsätzlich einen Anspruch, die von der Bank gezogenen Nutzungen zu erhalten.
Gerade in Anbetracht der derzeitigen Niedrigzinsphase hat ein wirksamer
Widerruf von Altverträgen für viele Darlehensnehmer finanziell positive
Auswirkungen. Selbst bei bereits abgelösten Darlehensverträgen kann nach den
Entscheidungen mehrerer Gerichte nicht selten noch ein Widerruf erklärt und die
bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückgefordert werden.
Die Rechtsanwälte raten daher allen betroffenen Bankkunden –
gerade auch im Hinblick auf die gesetzliche Neuregelung – nicht länger
abzuwarten, sondern zeitnah die in ihren Darlehensverträgen enthaltenen
Widerrufsbelehrungen von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei
überprüfen zu lassen.
- Für Fördermitglieder
der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf prüfen BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte zunächst kostenfrei die Widerrufsbelehrung.
- die Anwälte holen dann gegebenenfalls eine Deckungszusage
bei der Rechtsschutzversicherung ein oder sie kalkulieren die Kosten sowohl
einer außergerichtlichen als auch einer gerichtlichen Durchsetzung des Widerrufs
- falls keine Rechtschutzversicherung vorhanden kann die
Kostenübernahme durch einen Prozessfinanzierer geprüft werden.
- die Anwälte erklären für den Kreditnehmer gegebenenfalls
den Widerruf und führen den damit verbundenen Schriftverkehr mit der Bank oder
Sparkasse und verhandeln bei Bereitschaft der Bank über neue Konditionen.
- auf Wunsch des Kreditnehmers führen die Rechtsanwälte die
Klage auf Feststellung des wirksamen Widerrufs bzw. auf Rückzahlung geleisteter
Zahlungen durch.
- auf Wunsch stellen die Rechtsanwälte den Kontakt zu einem
Kreditvermittler für günstige Neuverträge her.
- auf Wunsch wickeln die Rechtsanwälte schließlich die
Umschuldung und gegebenenfalls die Übertragung der Sicherheiten an die neue
Bank ab.
Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich
kostenlos der von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft
anschließen, in diesem Fall der BSZ e.V. Interessengemeinschaft
Darlehenswiderruf.
Weitere Informationen
und einen Antrag zur Fördermitgliedschaft der BSZ e.V. Interessengemeinschaft
Darlehenswiderruf können kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Alexander Kainz
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