Gesetzesänderungen im Bankrecht im März 2016: Beratung bei Kreditvergabe und Kontoüberziehung Bei dauerhafter oder erheblicher Kontoüberziehung müssen Kreditinstitute künftig kostengünstigere Alternativen anbieten.
Der März bringt neue Beratungspflichten bei der Vergabe von
Verbraucherdarlehen. Der Monat läutet außerdem das Ende des Widerrufsjokers
ein.
Mehr Beratungspflichten
bei Wohnkrediten und bei Kontoüberziehung
Ab dem 21. März gelten neue Regeln bei der Vergabe von
Immobilienkrediten an Verbraucher zu Wohnzwecken. Der Gesetzgeber hat damit die
Wohnimmobilienkreditrichtlinie zum vorgesehenen Stichtag in nationales Recht
umgesetzt.
Ein Wohnimmobilienkredit ist ein Kredit, den ein Unternehmen
Verbrauchern gewährt und:
der entweder durch ein Grundpfandrecht oder eine Reallast
besichert ist
oder
der dem Erwerb oder dem Erhalt von Eigentum an Grundstücken,
an bestehenden oder zu errichtenden Gebäuden
oder dem Erwerb oder dem Erhalt grundstücksgleicher Rechte
dient, wozu insbesondere Wohnungseigentum gehört.
Wesentliche Änderungen
sind strengere Beratungspflichten bei der Vergabe entsprechender
Immobilienkredite.
Die persönliche und finanzielle Situation von Kreditnehmern
ist beim Darlehensangebot in besonderer Weise zu berücksichtigen. Eine
Fernberatung ist dann ausgeschlossen. Fließt eine Provision für die
Darlehensvermittlung, ist darauf künftig hinzuweisen. Bündel aus Krediten mit
anderen Produkten – wie z. B. Versicherungen oder Kontoeröffnungen sind nur
noch eingeschränkt möglich. Immobiliendarlehensvermittler benötigen außerdem
einen Sachkundenachweis und müssen eine Berufshaftpflichtversicherung
abschließen.
Neu eingeführt wird
der Honorarberater bei Kreditvergabe bei Wohnimmobilien.
Neue Beratungspflichten gelten zudem, wenn Kreditinstitute
eine dauerhafte oder erhebliche Kontoüberziehung feststellen. Hinweise – z. B.
auf die mögliche Umschuldung des teuren Dispokredits – sollen betroffene Kunden
vor einer andauernden Verschuldung bewahren.
Das Aus für den
Widerrufsjoker steht fest
Die Gesetzesänderung bringt zudem das Aus für den
Widerrufsjoker. Aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen konnten Verbraucher
ihre zwischen November 2002 und Juni 2010 abgeschlossenen Darlehensverträge
widerrufen. Das ermöglichte angesichts der gesunkenen Zinsen gerade bei
Immobiliendarlehen eine günstige Umfinanzierung der in der Regel zu einem
höheren Zinssatz abgeschlossenen Darlehen. Wer davon noch profitieren und
seinen Darlehensvertrag widerrufen will, muss jetzt handeln. Denn am 21. Juni
endet die dreimonatige Übergangsfrist. Künftig erlischt das Widerrufsrecht bei
neu abgeschlossenen Darlehen spätestens ein Jahr und 14 Tage nach
Vertragsschluss.
- Für Fördermitglieder
der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf prüfen BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte zunächst kostenfrei die Widerrufsbelehrung.
- die Anwälte holen dann gegebenenfalls eine Deckungszusage
bei der Rechtsschutzversicherung ein oder sie kalkulieren die Kosten sowohl
einer außergerichtlichen als auch einer gerichtlichen Durchsetzung des
Widerrufs
- falls keine Rechtschutzversicherung vorhanden kann die
Kostenübernahme durch einen Prozessfinanzierer geprüft werden.
- die Anwälte erklären für den Kreditnehmer gegebenenfalls
den Widerruf und führen den damit verbundenen Schriftverkehr mit der Bank oder
Sparkasse und verhandeln bei Bereitschaft der Bank über neue Konditionen.
- auf Wunsch des Kreditnehmers führen die Rechtsanwälte die
Klage auf Feststellung des wirksamen Widerrufs bzw. auf Rückzahlung geleisteter
Zahlungen durch.
- auf Wunsch stellen die Rechtsanwälte den Kontakt zu einem
Kreditvermittler für günstige Neuverträge her.
- auf Wunsch wickeln die Rechtsanwälte schließlich die
Umschuldung und gegebenenfalls die Übertragung der Sicherheiten an die neue
Bank ab.
Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich
kostenlos der von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen,
in diesem Fall der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf.
Weitere Informationen
und einen Antrag zur Fördermitgliedschaft der BSZ e.V. Interessengemeinschaft
Darlehenswiderruf können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular,
Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
Steff
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Karl-Heinz Steffens
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