Die Beteiligungsgesellschaften von Proven Oil Canada (POC) laden nun für den 07. bis 09.03.2016 zur ordentlichen Gesellschafterversammlung ein. Hierbei sollen nun die lange erwarteten Jahresabschlüsse für die Jahre 2013 und 2014 vorgestellt werden. Insbesondere dürfte für die Anleger die aktuelle wirtschaftliche Situation mit Blick auf die Insolvenz der Objektgesellschaft interessant sein.
Darüber hinaus scheint die Geschäftsführung jedoch auf zwei
Dinge ihr Augenmerk zu legen:
Zum einen ist vorgesehen, dass die Anleger die
Geschäftsführung jeweils für die Jahre 2013 und 2014 entlasten. Ob dies jedoch
im Interesse der Anleger ist, bleibt fraglich.
Zum anderen ist auffällig, dass die Fondsgesellschaften nun
um einen „fairen Ausgleich“ zwischen den Gesellschaftern bemüht sind.
Hintergrund ist, dass einige der Gesellschafter auf die
Aufforderung der Fondsgesellschaften ihre Ausschüttungen aus dem Jahr 2013
zurückgezahlt haben. Dies hat bereits auf den außerordentlichen
Gesellschafterversammlungen im September 2015 dazu geführt, dass sich zwei
Lager unter den Anlegern gebildet haben. Die einen Anleger wollten nicht weiter
„gutes Geld dem schlechten hinterherwerfen“ und haben auf die Aufforderung zur
Rückzahlung des Ausschüttungen nicht reagiert. Die andere Gruppe der Anleger
hoffte auf eine Besserung der wirtschaftlichen Situation, nachdem sie bereits
die Ausschüttungen zurückgezahlt hatten.
Die Geschäftsführung der Fondsgesellschaften ist nun der
Auffassung, dass die Anleger untereinander ausgleichspflichtig sein sollten.
Wie sollen sich die Anleger nun verhalten?
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte von CLLB empfehlen
grundsätzlich allen Anlegern, ihre Rechte als Gesellschafter der POC wahrzunehmen.
Denn nur durch die Teilnahme an der Gesellschafterversammlung und der
Abstimmung können Anleger auf den Entscheidungsprozess der POC Einfluss nehmen.
Ist es erforderlich, persönlich zu erscheinen?
Nein, die Anleger der POC können sich bei der
Gesellschafterversammlung vertreten lassen. Empfehlenswert ist, eine
sachkundige Person mit der Vertretung zu beauftragen, die im Interesse der
Anleger auftritt. Vorsicht dürfte bei einer Beauftragung der jeweiligen
Treuhänderin geboten sein, da diese dem Lager der POC verbundener sein könnte
als den einzelnen Anlegern.
Auch die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB wird für ihre
Mandanten an den außerordentlichen Gesellschafterversammlungen teilnehmen, um
deren Interessen wahrzunehmen. Anlegern, die sich vertreten lassen möchten,
empfehlen die Rechtsanwälte, sich an eine auf Bank- und Kapitalmarktrecht
spezialisierte Kanzlei zu wenden und sich hinsichtlich der Möglichkeit der
Mandatierung mit der Teilnahme und der Abstimmung auf der außerordentlichen
Gesellschafterversammlung beraten zu lassen.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung
haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten
ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten
ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu
unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen
Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung
der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu
überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer
Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor
großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich
kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft POC anschließen.
Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die
BSZ e.V. Interessengemeinschaft POC können kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
cllbbprat
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Aylin Pratsch
Link zum Kontaktformular:
Direkter Link zum
Anmeldformular für die BSZ e.V. Interessengemeinschaft
Dieser Text gibt den Beitrag vom 25.02. 2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
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