Sonntag, Februar 21, 2016

Eigenheim: Raus aus dem teuren Kredit - solange es noch geht! Zehntausende Euro sparen!

Viele Eigenheimbesitzer können wegen eines Fehlers im Kreditvertrag mit ihrer Bank Zehntausende Euro sparen. Dies ist bald zu Ende!


Seit dem Frühjahr 2014 tobt der Kampf zwischen Banken, Sparkassen und Volks- und Raiffeiesenbanken und einem Teil ihrer Kreditnehmer. Immobilienkäufer hatten mithilfe von Verbraucherschützern und Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht herausgefunden, dass viele Kreditinstitute fehlerhafte Verträge mit ihnen abgeschlossen haben. Die Fehler fanden sich in der für Kreditverträge zwingend vorgeschriebenen Widerrufsbelehrung. Darin wird der Kunde über sein Recht aufgeklärt, innerhalb von zwei Wochen den Vertrag widerrufen zu können.

Nur: Die Banken hatten diese Klausel nicht rechtskonform formuliert.

Weil das so ist, läuft die Widerrufsfrist nicht an - und damit nicht ab.

Und dies so lange nicht, wie die Kunden nicht richtig belehrt wurden. Das Widerrufsrecht gilt ewig.

Das Pikante daran: Die Bauzinsen sind in den vergangenen Jahren erheblich gesunken. Immobilienbesitzer würden liebend gerne ihre Zinslast senken.

Viele haben und könnten noch profitieren: Rund 80 Prozent der zwischen 2002 und 2010 verwendeten Widerrufsklauseln sind fehlerhaft, so die Erfahrung von Anwälten und Verbraucherzentralen. Betroffen sind demnach Kredite mit einem Volumen von mehr als 1000 Milliarden Euro.

Banken, Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken sowie ING DiBa usw.  setzen auf eine Hinhaltetaktik

Einen Baukredit, für den man ursprünglich fünf Prozent Zinsen zahlen musste, könnte man als Kunde auf diesem Weg also durch einen Kredit ersetzen, der nur noch zwei Prozent Zinsen kostet - und zwar ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen.

Von der Bank können sie zusätzlich einen Ersatz fordern, weil diese an ihren Zinsen verdient hat. Für den Einzelnen summieren sich die Vorteile schnell auf einige Zehntausend Euro, wenn der Wechsel gelingt. Den Banken drohen Milliardenschäden.

Viele betroffene Banken, Sparkassen und Volks- und Raiffaisenbanken haben in den vergangenen zwei Jahren auf eine Hinhaltetaktik gesetzt.

Man ließ die Kunden auflaufen, selbst einige Ombudsleute in Schiedsstellen für Kreditinstitute lehnten den Standpunkt der Kunden ab. Da wurde verschleppt und abgeschreckt. Nur wer hartnäckig blieb und mit ordentlicher anwaltlicher Beratung der Bank zu Leibe rückte, bekam einen Vergleich oder eine Zinssenkung.

Gerichtliche Verfahren haben Banken mit guten Rechtsabteilungen und Nobelanwälten von Großkanzleien so weit wie möglich vermieden, weil jedes Urteil gegen die Bank mehr Kunden auf die Idee bringt, dass man in diesem lukrativen Fall gegen die Bank auch gewinnen kann. Aber es gibt schon eine Reihe von Urteilen gegen Banken, Sparkassen und Volksbanken

Bemerkenswert: Keine Bank wählte den einfachen und sauberen Weg, ihren Kunden einfach eine neue, korrigierte Widerrufsbelehrung zuzuschicken. Widerruft der Kunde dann nicht binnen zwei Wochen, wäre der alte Vertrag gültig und alles wieder so, als hätte die Bank nie etwas falsch gemacht. Offenbar wollten die Baufinanzierer keine schlafenden Hunde wecken.

Allein, die Welle der Widersprüche unter Berufung auf den Widerrufsjoker ebbte nicht ab. Die betroffenen Banken warnten, es sei doch unfair, dass die Kunden einfach ein solches Schlupfloch ausnutzten. (Das würden Kreditinstitute natürlich nie tun.)

Und natürlich sei vor allem die Politik schuld an dem jammernswerten Zustand: Das Bundesjustizministerium habe mit unglücklichen Vorgaben für die Widerrufsbelehrung das ganze Dilemma erst angerichtet. Das Jammern hatte jetzt Erfolg.

Die Große Koalition schützt die Banken vor ihren schlauen Kunden. Mit einer Extra-Klausel im Umsetzungsgesetz zur europäischen Wohnimmobilienkredit-Richtlinie wird - so ganz nebenbei und für viele unbemerkt - das ewige Widerrufsrecht der Kunden ausgehebelt und damit ihr Vorteil kassiert

Der Bundestag hat den Gesetzentwurf in dieser Woche mit der Mehrheit der Großen Koalition in zweiter und dritter Lesung gebilligt. Dann sollen noch drei Monate Frist sein: Stichtag ist der 21. Juni 2016.

So profitieren Sie vom Bankenfehler

Für Kunden ist jetzt Eile geboten. Wer seinen Immobilienkredit noch nicht geprüft hat, muss sich jetzt sputen, um den Widerrufsjoker noch ziehen zu können. Und das geht so:

Vertrag prüfen lassen. Bei Aussicht auf Erfolg kann man dann gleich per Einschreiben mit Rückschein seinen alten Kredit widerrufen.

Es kann nichts schiefgehen: Entweder die Bank akzeptiert den Widerruf. Dann muss man binnen eines Monats eine neue Finanzierung besorgen und kann sich über Tausende oder Zehntausende Euro Zinsersparnis freuen.

Baufinanzierungen sind heute günstig und schnell zu haben, über Finanzierungsvermittler oder sogar bei der Bank, die den Widerruf gerade akzeptiert hat. Alles kein Problem.

Oder die Bank akzeptiert nicht, dann braucht man einen entsprechend qualifizierten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Nützlich wäre natürlich eine passende Rechtsschutzversicherung. Aber es gibt auch Prozessfinanzierer, die Kunden beistehen bei der Auseinandersetzung mit einer großen Bank.

Mit etwas Glück könnte sich die Sache zusätzlich vereinfachen. Es liegen nämlich noch einige Fälle beim Bundesgerichtshof (BGH), der für weitere Klärung sorgen könnte - und Ihrem Anwalt das Leben leichter machen. So wird der BGH zum Beispiel am 23. Februar verhandeln, ob eine Belehrung mit Ankreuzoptionen rechtmäßig war (BGH, Az. XI ZR 549/14, XI ZR 101/15). Dies sind die Fehler vieler Sparkassen und Volksbanken!

Nichtstun ist wie so oft keine gute Variante. Schon der mäßig aktive Verbraucher kann diesmal seinen Vorteil nutzen - wenigstens solange ihn die Politik noch lässt.

- Für Fördermitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf prüfen BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte zunächst kostenfrei die Widerrufsbelehrung.

- die Anwälte holen dann gegebenenfalls eine Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung ein oder sie kalkulieren die Kosten sowohl einer außergerichtlichen als auch einer gerichtlichen Durchsetzung des Widerrufs

- falls keine Rechtschutzversicherung vorhanden kann die Kostenübernahme durch einen Prozessfinanzierer geprüft werden.

- die Anwälte erklären für den Kreditnehmer gegebenenfalls den Widerruf und führen den damit verbundenen Schriftverkehr mit der Bank oder Sparkasse und verhandeln bei Bereitschaft der Bank über neue Konditionen.

- auf Wunsch des Kreditnehmers führen die Rechtsanwälte die Klage auf Feststellung des wirksamen Widerrufs bzw. auf Rückzahlung geleisteter Zahlungen durch.

- auf Wunsch stellen die Rechtsanwälte den Kontakt zu einem Kreditvermittler für günstige Neuverträge her.

- auf Wunsch wickeln die Rechtsanwälte schließlich die Umschuldung und gegebenenfalls die Übertragung der Sicherheiten an die neue Bank ab.

Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, in diesem Fall der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf.

Weitere Informationen und einen Antrag zur Fördermitgliedschaft der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf  können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass von beiden Seiten aktiver Anlegerschutz betrieben wird!

Samstag, Februar 20, 2016

Widerrufsjoker hat ausgespielt - Am 21.6.2016 wird er zu Grabe getragen!

Der Bundestag hat am 18.2.2016 beschlossen: Das Widerrufsrecht für Millionen zwischen September 2002 und Juni 2010 geschlossener Immobilienkreditverträge mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung erlischt endgültig am Mittwoch, 22. Juni 2016, um 0.00 Uhr.


Für Betroffene läuft jetzt die Zeit. Wollen Sie sich die Chance auf oft fünfstellige Euro-Beträge sichern, sollten Sie sich sofort kümmern. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte der Kanzlei Steffens erklären, wie das geht. Der Aufwand und die Kosten sind gering, die Erfolgsaussichten hoch.

Langer Streit ums Widerrufsrecht bei Immobilienkreditverträgen

Rechtlicher Hintergrund:

Bei rund 80 Prozent der von Oktober 2002 an geschlossenen Immobilienkreditverträgen sind die Widerrufsbelehrungen fehlerhaft. Kreditnehmer können solche Verträge immer noch widerrufen.

Weil die Zinsen für Kredite sehr stark gesunken sind, können Kreditkunden auf diese Weise viele tausend Euro sparen. Im Einzelfall haben die Banken, Sparkassen und Volks- und Raiffeiesenbanken über 100 000 Euro herauszugeben.

Nun hat der Bundestag beschlossen: Mit Ablauf des 21. Juni 2016 erlischt das Recht zum Widerruf von Immobilienkreditverträgen mit fehlerhafter Belehrung, die zwischen September 2002 und Juni 2010 geschlossen wurden.

„Gesetz für Rechtssicherheit“ hat die Bundesregierung den Gesetzesentwurf benannt. Er schafft das „ewige Widerrufsrecht“ ab. Das war 2002 auch für Immobilienkredite Gesetz geworden, um die Unternehmen zur deutlichen, verständlichen und korrekten Information ihrer Kunden zu zwingen.

Betroffene sind jetzt unter Zeitdruck

Kredikunden mit einem Immobilienkredit mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung haben jetzt nicht mehr viel Zeit. Spätestens am Dienstag, 21. Juni 2016, muss ihr Widerruf bei der Banken, Sparkassen oder Volks- und Raiffeiesenbanken ankommen.

Am Tag danach ist das Widerrufsrecht durch das neue Gesetz erloschen. Wer zügig loslegt, kann sich die Chance auf den viele Tausend Euro wertvollen Widerrufsvorteil noch problemlos sichern. Aufwand und Kosten sind gering. So geht‘s:

Vertragsunterlagen prüfen.

Suchen Sie die Vertragsunterlagen heraus. Lassen Sie einen in Widerrufsfällen erfahrenen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht die Widerrufsbelehrung prüfen.

Welche Kreditverträge falsche Widerrufsbelehrung enthielten, verschaffen Ihnen Listen mit verbraucherfreundlichen Urteilen und Vergleichen von Verbraucherschutzorganisationen.

Die BSZ e.V. Vertrauenskanzlei Steffens hat auch Erfahrungen mit fast 1000 Kreditprüfungen.

Restschuld ermitteln.

Schauen Sie im Tilgungsplan nach, wie hoch die Restschuld noch ist. Den finden Sie in den Unterlagen zum Kredit.

Wenn der Tilgungsplan fehlt oder Sie wegen Sondertilgungen oder Ratenwechseln nicht wissen, wie hoch die Restschuld jetzt ist, können Sie das mit dem Kredit- und Tilgungsrechner selbst ausrechnen.

Angebote ermitteln.

Wenn die Restschuld so hoch ist, dass Sie einen neuen Kredit bräuchten im Fall eines erfolgreichen Widerrufs, holen Sie zunächst unbedingt konkrete Angebote ein.

Günstige Banken und Kreditvermittler finden Sie in Hypothekenzinsen: Günstige Anbieter im Vergleich. Die Angebote müssen nicht rechtlich verbindlich sein.

Spielen Sie mit offenen Karten und weisen Sie daraufhin, dass Sie die Anschlussfinanzierung für einen Kreditwiderruf brauchen.

Vorsicht ist geboten, wenn Sie mittlerweile in einer unsicheren Einkommenssituation sind oder Ihr Einkommen gesunken ist, sich Ihre Vermögensverhältnisse verschlechtert haben oder Ihre finanzierte Immobilie einen deutlichen Wertverlust erlitten hat.

Sehr wichtig: Abgewickelte Verträge.

Sie können Ihren Kreditvertrag übrigens auch widerrufen, wenn er schon längst abbezahlt oder abgelöst ist.

Wenn Sie eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt haben, hat die Bank, Sparkasse oder Volks- und Raiffeisenbank Ihnen diese zu erstatten.

Zusätzlich muss sie in jedem Fall herausgeben, was sie mit Ihrem Geld erwirtschaftet hat.

Mustertexte nutzen.

Wenn die Anschlussfinanzierung geklärt ist, können Sie Ihren Kreditvertrag widerrufen. Dabei helfen Ihnen Musterbriefe.

Beachten Sie: Ihre Widerrufserklärung muss Ihrer Bank oder Sparkasse spätestens am Dienstag, 21. Juni 2016 zugehen.

Schicken Sie den Widerruf per Einschreiben mit Rückschein oder lassen Sie sie von einem zuverlässigen Boten hinbringen.

Antwort an die Bank.

Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird die Bank, Sparkasse oder Volks- und Raiffeisenbank Ihnen mit ausführlicher und kompliziert formulierter Begründung schreiben: Dort heißt es:

- Die Widerrufsbelehrung war korrekt.

- Jedenfalls haben Sie Ihr Widerrufsrecht inzwischen verwirkt und

- das Widerrufsrecht rechtsmissbräuchlich ausgeübt.

Antworten Sie einmal noch: Verbraucher müssen keinen Grund für den Widerruf nennen. Das ewige Widerrufsrecht war bei Vertragsschluss Gesetz.

Es gibt keinen Grund, wieso Sie dieses gesetzliche Recht nicht in Anspruch nehmen dürfen. Behalten Sie sich rechtliche Schritte vor, um ihr Widerrufsrecht durchzusetzen.

Anwaltliche Hilfe nutzen.

Zur Durchsetzung des Widerrufsrechts müssen Sie wahrscheinlich einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht einschalten und oft genug auch vor Gericht ziehen.

Das sollte Sie aber nicht vom Widerruf abhalten.

Sie haben bis mindestens Ende 2019 Zeit zu entscheiden, ob und was Sie unternehmen.

Aktuell entwickelt sich die Rechtsprechung verbraucherfreundlich. Der Bundesgerichtshof will in den nächsten Monaten mehrere Urteile zum Kreditwiderruf verkünden.

Es geht um viel Geld, es lohnt sich dafür seine Rechte zu nutzen.
Die Anlegerschutzanwälte der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf bieten den Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Unterlagen an. Einem Widerruf sollte immer eine umfassende Prüfung der konkreten Belehrung vorausgehen. Denn ein erfolgreicher Widerruf hängt von einer handfesten juristischen Argumentation zur Fehlerhaftigkeit der Belehrung ab.

Prüfen Sie die Möglichkeit eines Widerspruchs ihrer Kredit, Lebens- oder Rentenversicherungsverträge. Sie sind sich unsicher, ob bei Ihrem Vertrag eine Widerrufsmöglichkeit besteht? Für die kostenlose Erstberatung durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, in diesem Fall der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf.

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DFH 73 Anlegerin erkämpft Prospekthaftungsurteil

Anlegerin der DCSF Immobilienverwaltungsgesellschaft Nr. 4 mbH und Co. Objekt Stuttgart-Vaihingen KG (DFH 73) erkämpft Prospekthaftungsurteil gegen Bank.


Die Deutsche Bank AG wurde vom LG Hildesheim mit Urteil vom 19.01.2016 zu Schadensersatz wegen Fehlern des Prospekts im Zusammenhang mit der Darstellung von Risiken sog. Forward-Swaps bei der DCSF Immobilienverwaltungsgesellschaft Nr. 4 mbH und Co. Objekt Stuttgart-Vaihingen KG (DFH 73) verurteilt.

Zinsswaps dienen grds. der Absicherung gegen Zinsänderungsrisiken. Im zu Grunde liegenden Fall kam das LG Hildesheim zu dem Ergebnis, dass die betroffene Anlegerin von der Bank nicht über die Risiken der Absicherung eines Zinssatzes mittels Forward-Swap betreffend eine während der Laufzeit des Fonds erforderliche Anschlussfinanzierung aufgeklärt worden war. Das Gericht sprach der Anlegerin daher gegenüber der beratenden Bank Schadensersatz in Höhe von € 14.200,00 zu.

Aufgrund der aktuellen Entwicklung empfehlen die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Kanzlei CLLB betroffenen Fondsanlegern dringend, die Sach- und Rechtslage durch einen auf den Bereich des Kapitalmarktrechts spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Denn Zinsswap-Konstruktionen wurden von einer Vielzahl von Fondsgesellschaften zur Umwälzung bestehender Zinsrisiken gewählt, wobei de facto keinerlei Risikosenkung erfolgt. Gemäß der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss ein Anleger vor Abschluss einer Fondsanlage zutreffend und vollständig über die Risiken eines Kapitalanlagemodells aufgeklärt werden. Lässt sich eine unterlassene Risikoaufklärung oder fehlerhafte Beratung nachweisen, so besteht ein Anspruch auf Schadensersatz, gerichtet auf Rückabwicklung der gesamten Anlage. Der Anleger erhält dann das in die Anlage investierte Kapital abzüglich etwaiger aus der Anlage erlangter Vorteile zurück.

BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Linz, erklärt: „Das Urteil des LG Hildesheim ist für DFH 73 Anleger dann bedeutsam, wenn diese ebenfalls nicht auf den bestehenden Prospektmangel hingewiesen wurden.“

Anleger sollten nicht lange zögern und eine auf Kapital- und Anlagerecht spezialisierte Kanzlei mit der Prüfung ihrer Ansprüche beauftragen. Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines etwaigen Prozesses wegen fehlerhafter Anlageberatung.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft DFH Fonds anschließen.

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Abgasskandal der Volkswagen AG:

Rechtsanwälte reichen Klage über € 239.032,59 gegen die Volkswagen AG ein


Die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB hat für eine geschädigte Aktionärin der Volkswagen AG eine Klage beim Landgericht Braunschweig eingereicht, in welcher die Anlegerin Schadensersatz in Höhe von € 239.032,59 fordert.

Die Anlegerin hatte im März 2015 Stück 1000 Vorzugsaktien der Volkswagen AG erworben, die sie nach ihrer Versicherung in Kenntnis sowohl des mittlerweile bekannten jahrelangen Einsatzes der Manipulationssoftware bei Modellen mit dem Motortyp EA 189 als auch der eingeleiteten Untersuchungen der US – Umweltbehörde EPA nicht erworben hätte. Die Erwerbskosten in Höhe von € 239.032,59 fordert die Anlegerin mit der eingereichten Klage – Zug um Zug gegen Übertragung der Aktien auf die Volkswagen AG.

Mittlerweile wurden von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB beim Landgericht Braunschweig mehrere Klagen für geschädigte Anleger gegen die Volkswage AG eingereicht. Gestützt werden die geltend gemachten Schadenersatzansprüche auf eine unterbliebene Ad-hoc-Mitteilung wegen der Manipulationsvorwürfe betreffend die von VW eingesetzte Schadstoffsoftware sowie auf die unterbliebene Ad-hoc-Mitteilung betreffend die Untersuchungen der US – Umweltbehörde EPA.

Die Erfolgsaussichten für Anleger auf Schadensersatz sind, so BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Dr. Henning Leitz gerade für Anleger, die nach Mai 2014 Wertpapiere der Volkswagen AG erworben haben, als sehr positiv zu beurteilen. Denn zwischenzeitlich hat sich der ohnehin schon von Anfang an vorhandene Verdacht erhärtet, dass der ehemalige VW Chef Winterkorn bereits im Frühjahr 2014 sowohl über die erhöhten Abgaswerte in den USA als auch über die Untersuchungen der EPA informiert war. Nach Informationen der Bild am Sonntag soll ein internes Dokument belegen, dass beim ehemaligen VW Chef Winterkorn diese Kenntnis bereits im Mai 2014 vorlag, ohne dass seitens der Volkswagen AG die Information der Öffentlichkeit mittels ad hoc Mitteilung über diese bedeutsamen Umstände veranlasst wurde.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2011 können Anleger bei pflichtwidrig unterlassener Veröffentlichung einer Insiderinformation, welche Schadensersatzansprüche nach § 37 b Abs. 1 Nr. 1 WpHG begründet, den Erwerbsschaden ersetzt verlangen. Also die Rückzahlung des Erwerbsentgelts Zug um Zug gegen Hingabe der erworbenen Aktien, wenn die Aktien in Kenntnis der veröffentlichungspflichtigen Tatsache (hier zum einen die Manipulation der Abgaswerte durch Einbau einer verbotenen Software ab 2009, zum anderen die Ermittlungen der EPA ab Mai 2014) nicht erworben worden wären, so Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz.

Sofern dieser Kausalitätsnachweis nicht gelingt, kann jedenfalls nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Kursdifferenzschaden als Schadensersatz verlangt werden.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB vertritt geschädigte Anleger - auch im anstehenden Musterverfahren nach dem KapMuG – und kümmert sich auch gerne um die Einholung der Kostendeckungszusage bei deren Rechtsschutzversicherung.

Wie bleibt man als VW-Aktionär und als VW-Autokäufer über wichtige Entwicklungen informiert und kann Anwälte des BSZ e.V. Netzwerks VW-Abgasskandal beauftragen?

Der BSZ e.V. ist Anlaufstelle und Sprachrohr für Betroffene und bündelt deren Interessen für eine effektive Öffentlichkeitsarbeit. Auf Grund der hohen Nachfrage nach kompetenter individueller Beratung durch Rechtsanwälte bietet die BSZ e.V. Interessengemeinschaft VW Abgasskandal ein Netzwerk kompetenter Wirtschaftskanzleien die Betroffene bei der Sicherung ihrer Rechte und Durchsetzung ihrer Ansprüche unterstützen. Es stehen dazu BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien in nachstehenden Städten zur Verfügung, die aber auch Betroffene Bundesweit vertreten: Berlin, Hamburg, Frankfurt am Main, Stuttgart und München.

Der BSZ e.V. bietet allen VW Abgasskandal-Betroffenen an, diese bis zunächst 31.Dezember 2016 über alle die von den teilnehmenden Rechtsanwälten dem Netzwerk gemeldeten und für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bedeutsamen Entwicklungen per NewsMail zu informieren. Notwendig ist dafür eine Anmeldung zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft VW-Abgasskandal.

Direkter Link zur Anmeldung: https://sammelklagen.wordpress.com/anmeldung   

Der BSZ e.V. bündelt dabei die Interessen von Geschädigten, um die Interessen mit der nötigen Kraft vertreten zu können. Betroffene Aktionäre aber auch Autokäufer können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft VW-Abgasskandal anschließen. Die Tätigkeit des BSZ® e.V. umfasst alle Aktivitäten und Initiativen zur Unterstützung und Förderung einer nachhaltigen Entwicklung für eine gesunde Umwelt, ökologischen Wohlstand und Rechtssicherheit. Er informiert durch medienwirksame Kampagnen die Öffentlichkeit über die Aktionsbündnisse, Entwicklungen und deren Folgen.

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Henning Leitz


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Widerrufsrecht - nun ist es amtlich ... . Am 18.2.2016 um 17.30 war es soweit!

Jetzt sollten Sie sich um Ihren Immobilienkredit kümmern!


Nur noch wenige Monate haben Bauherren Zeit, aus ihren Kreditverträgen mit hohen Zinsen herauszukommen. Denn die Bundesregierung hat das Widerrufsrecht beschnitten. Am 18.2.2016 um 17.30 war es soweit!

Das müssen Verbraucher jetzt wissen.

Plötzlich drängt die Zeit, es ist kurz vor 12.00 Immobilienbesitzer haben nur noch bis zum 21. Juni 2016 die Gelegenheit, ihren alten Kreditvertrag in einen neuen, sehr viel günstigeren umzuändern. Der Bundestag hat den Widerrufsjoker abgeschafft. Am 18.2.2016 wurde das entsprechende Gesetz vom Bundestag beschlossen.

Nun ist das "ewige Widerrufsrechts" abgeschafft.

Bei schätzungsweise 70 Prozent der zwischen Herbst 2002 und Sommer 2010 abgeschlossenen Kreditverträge haben Banken, Sparkassen und Volksbanken falsch oder unvollständig über das Widerrufsrecht informiert.

Kreditkunden kommen deshalb bislang jederzeit und kostenfrei aus ihrem laufenden Kreditvertrag. Sie müssen keine Fristen beachten und keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen, die alleine schnell in fünfstellige Euro-Regionen steigt.

Nicht jeder Kreditnehmer kommt an einen neuen Vertrag

Die unverhoffte Chance haben in den vergangenen Jahren bereits Zehntausende Bankkunden genutzt. Je tiefer der Kreditzins sank, desto wertvoller wurde der Widerrufs-Joker.

2008 kostete zehnjähriges Baugeld noch mehr als fünf Prozent, heute liegt der Durchschnittssatz laut Datenanbieter Biallo bei unter 1,50 Prozent.

Nicht jeder Kreditnehmer kommt auf diese Weise an einen neuen Vertrag. Denn nicht jede Formulierung aus dieser Zeit lässt sich beanstanden. Die Trefferwahrscheinlichkeit variiert von Bank zu Bank.

Demnach weisen mehr als 80 Prozent der Verträge der Direktbank ING Diba Fehler auf, aber nur knapp 30 Prozent Deutsche-Bank-Verträge.

Je nach genauem Zeitpunkt des Abschlusses kann sogar beim selben Institut eine Widerrufsbelehrung fehlerhaft oder richtig sein. Das macht die Sache für den einzelnen Kreditnehmer schwierig.

Unterschiedliche Vergleichsbereitschaft der Kreditinstitute

Ein Vergleich mit der eigenen Bank sollte oft das Ziel des Kreditkunden sein – insbesondere dann, wenn es keine Rechtsschutzversicherung gibt, die für die Kosten einer gerichtlichen Auseinandersetzung aufkommt.

Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht erleben eine sehr unterschiedliche Vergleichsbereitschaft der Institute.

Die ING Diba antworte gerade bei Verträgen, die zwischen 2007 und 2010 abgeschlossen wurden, recht schnell mit einem Kompromissangebot – zumindest dann, wenn der Kunde mit anwaltlicher Unterstützung auf die falsche Widerrufsbelehrung hinweist. In der Regel biete die Bank aktuell einen Zinssatz von rund zwei Prozent für die Laufzeit von zehn Jahren an. Im Gegenzug verzichtet der Kunde auf seine Ansprüche.

Auch viele Genossenschaftsbanken und Versicherungen gingen auf Verhandlungen ein.

Commerzbank, Deutsche Bank und DSL Bank zeigten sich außerhalb des Gerichts weiterhin nicht vergleichsbereit! Oft kommt nur ein standardisiertes Ablehnungsschreiben

Gerne verweisen Banken auf den Einzelfall, den man sich anschauen müsse. Es geht angesichts der Masse möglicher Ansprüche für die Institute um viel Geld.

Dabei wird Kunden auch gerne der moralische Zeigefinger entgegengehalten. Beide Seiten hätten zu damals üblichen Konditionen den Vertrag unterschrieben – und nur weil seitdem die Kapitalmarktzinsen deutlich gesunken seien, zögen sie nun plötzlich den Widerrufsjoker.

Viele Kunden erhalten deshalb bei der ersten Kontaktaufnahme mit ihrer Bank zunächst einmal nicht mehr als ein standardisiertes Ablehnungsschreiben.

Wer bis in das Jahr 2007 hinein seinen Kreditvertrag abgeschlossen hat, sollte eher auf die gesetzliche Kündigungsfrist setzen

Mit Blick auf das nahe Ende des "ewigen Widerrufsrechts" im Juni 2016 dürften viele Banken, Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken in den kommenden Wochen eher noch weniger kompromissbereit als bislang sein.

Die Anlegerschutzanwälte der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf bieten den Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Unterlagen an. Einem Widerruf sollte immer eine umfassende Prüfung der konkreten Belehrung vorausgehen. Denn ein erfolgreicher Widerruf hängt von einer handfesten juristischen Argumentation zur Fehlerhaftigkeit der Belehrung ab.

Prüfen Sie die Möglichkeit eines Widerspruchs ihrer Kredit, Lebens- oder Rentenversicherungsverträge. Sie sind sich unsicher, ob bei Ihrem Vertrag eine Widerrufsmöglichkeit besteht? Für die kostenlose Erstberatung durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, in diesem Fall der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf.

Weitere Informationen und einen Antrag für die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Bildquelle: © Michael Grabscheit / www.pixelio.de

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 20.02. 2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass von beiden Seiten aktiver Anlegerschutz betrieben wird!


German Pellets insolvent und kaum noch zu retten

German Pellets ist insolvent, hunderte Millionen Euro vernichtet. Tausende Anleger bangen um ihr Geld. Das Drama um German Pellets hat einen neuen Höhepunkt erreicht


Nach Informationen des Handelsblatts ist das Unternehmen wohl wertlos und ohne finanzkräftigen Investor kaum noch zu retten.

Wie der BSZ e.V. bereits berichtete, hatte das Unternehmen am 10. Februar 2016 Antrag auf Insolvenz in Eigenregie durch Firmengründer und Geschäftsführer Peter Leibold gestellt. Dies wurde vom zuständigen Insolvenzgericht abgelehnt und als Verwalterin zur Regelinsolvenz wurde Bettina Schmudde, Kanzlei White & Case, beauftragt. Wie nun bekannt wurde, soll die Insolvenzverwalterin im Unternehmen nur noch eine Bargeldreserve von 5.000 Euro vorgefunden haben.

Im Juni 2015 soll der Kassenstand nach Angaben des Unternehmens noch 14 Mio. Euro betragen haben. Wo dieses Geld geblieben ist, konnte noch nicht ermittelt werden. Auskünften des Unternehmens zufolge sei es „gut möglich, dass dies nicht mehr der Realität entsprach und große Teile der Kassenbestände und Schecks schon verpfändet waren“.

In den letzten Halbjahreszahlen des Unternehmens wurden 154 Mio. Euro als Umlaufvermögen aufgeführt, zu dem keine weiteren Angaben gemacht wurden. Ob diese Vermögen noch werthaltig sind, ist offen. Es ist jedoch zu befürchten, dass auch dieses Geld verloren ist.

In den letzten Jahren sind 178 Mio. Euro als Finanzanlagen in amerikanische Unternehmen geflossen. Die Transaktionen wurden über eine überwiegend durch die Familie Leibold kontrollierte Stiftung durchgeführt. Wie das Handelsblatt treffend zusammenfasst, wurde so aus dem vorrangig zu bedienenden Gläubigerkapital der Anleger nachrangiges Eigenkapital zweier amerikanischer Firmen. Neben Abnahme– und Liefergarantien hatte German Pellets auch Kreditbürgschaften für die zwei Pellet-Werke übernommen. Den beiden amerikanischen Firmen sitzen jedoch ebenfalls die Gläubiger im Nacken. Gut 500 Mio. US-Dollar in Form von Anleihen haben amerikanische Großinvestoren in diese Firmen investiert. Sollten sie nun ebenfalls zusammenbrechen, droht ein Rückgriff auf die Insolvenzmasse der deutschen German Pellets Gruppe.

Es ist zu befürchten, dass das Unternehmen nur noch eine wertlose Hülle ist und die Privatanleger zu Recht um ihre Anlagen bangen. Vor dem Hintergrund dieser Informationen bestehen ernsthafte Zweifel an der Werthaltigkeit des Unternehmens und Anleger müssen mit einem Totalverlust ihres Investments rechnen.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte rät dringend jedem Anleger, der sein Geld bei German Pellets investiert hat, Kontakt mit einem Fachanwalt für Kapitalmarktrecht aufzunehmen und alle Möglichkeiten auf Schadenersatz, insbesondere Ansprüche aus Prospekthaftung gegen die Unternehmensverantwortlichen oder eine Vermittlerhaftung, von diesem prüfen zu lassen.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte vertreten bereits viele Anleger. Sie helfen Ihnen bei der Durchsetzung und Wahrung Ihrer Rechte.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft German Pellets anschließen.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft German Pellets können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt István Cocron

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