Dienstag, Februar 16, 2016

Trotz verjährter Schadensersatzansprüche noch Ansprüche erfolgreich geltend machen.

Wer vor dem 01.01.2002 eine Kapitalanlage abgeschlossen hatte und dabei falsch beraten wurde, dessen Schadensersatzansprüche sind nicht zwangsläufig verjährt.


Durch die Modernisierung des Schuldrechts wurden von dem Gesetzgeber die Verjährungsfristen verkürzt.

Seit dem 01.01.2012 beschäftigen sich die Anwälte der Anleger mit der Frage, ab welchem Zeitpunkt an die zehnjährige absolute Verjährungsfrist des seit dem 01.01.2002 geltenden § 199 Abs. 4 BGB berechnet wird. Die Beantwortung dieser Frage schien bisher sehr eindeutig zu sein. Nach § 199 Abs. 4 BGB kommt es auf den Zeitpunkt des Schadenseintritts an und dieser Zeitpunkt – war nach bisheriger Meinung – der Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Dies deckte sich mit der bisherigen ständigen Rechtsprechung des BGH, welcher feststellte, dass ein Schadensersatzanspruch aufgrund von Aufklärungspflichtverletzungen objektiv mit dem Abschluss der wirtschaftlich nachteiligen Verträge entsteht.

Dieser Rechtsprechung blieb der BGH auch in seiner Entscheidung vom 11.07.2012 (IV ZR 151/11) treu, ergänzte diese jedoch um den Hinweis, dass es auf den „unwiderruflichen und vollzogenen“ Erwerb der Anlage ankomme.

Zu prüfen ist damit nun, wann die Kapitalanlage unwiderruflich und vollzogen erworben wurde. Da bei komplexen Anlageprodukten oft mehrere Verträge abgeschlossen wurden, sind insbesondere auch unterschiedliche Widerrufsmöglichkeiten zu prüfen. Der Tag, an welchem die Unterschrift unter die Verträge gesetzt wurde, ist damit nicht zwangsläufig der Tag, an welchem der Ablauf der Verjährungsfrist begann. 

Darüber hinaus können – trotz eingetretener Verjährung – möglicherweise immer noch Ansprüche und Rechte gegenüber den finanzierenden Banken geltend gemacht werden.

Für die Prüfung der Verjährung bei Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit  dem Jahr 1998 die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft  Verjährung beizutreten.

Weitere Informationen und einen Antrag zum Beitritt zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft Verjährung können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung können Sie den "bitte zahlen" Button verwenden.

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

Ist Ihre Kapitalanlage vielleicht eine Zeitbombe? Überprüfung schafft Sicherheit!

Vor dem Hintergrund dass viele Anleger auf Kapitalanlagen sitzen die der Altersvorsorge dienen sollen, in Wirklichkeit aber eher einer Zeitbombe gleichen, bietet der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V., Fördermitgliedern eine kostenlose Überprüfung ihrer Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht an.

Trotz aller Verbraucherschutzgesetze ist nach wie vor ein ständig wachsender Boom der Kapitalvernichtung bei der Geldanlage zu verzeichnen. Der klassische Kapitalanlagebetrug spielt bei dieser Geldvernichtung eine eher untergeordnete Rolle. Hauptsächlich wird das Geld der Anleger durch falsche bzw. schlechte Anlageberatung versenkt.

Die Finanzwirtschaft entwickelt mit beachtenswerter Kreativität ständig höchst komplizierte neue Anlageprodukte, die aber kein Mensch mehr versteht. Das Marketing baut darauf, dass die Anleger ihrer Bank schon das dafür notwendige Vertrauen entgegenbringen und die Brieftasche öffnen. Die Banken selbst, werden dabei  in ihrer Arbeitsweise von den Aufsichtsbehörden kaum belästigt oder gestört. Die Schäden durch den Verkauf ungeeigneter Produkte an private Anleger sind enorm. Schlechte Beratung und direkte Falschberatung machen den Skandal perfekt.

Werden die Banken bei ihrem unsozialen Verhalten erwischt, geloben sie Besserung oder berufen sich auf bedauerliche Einzelfälle. Das Dumme dabei ist nur, dass sich die Einzelfälle zum  Systemfehler häufen. Die Geldvernichtung geht aber munter weiter. Als Beleg dafür stehen Tausende von Schiffsfonds-, Film- und Medienfonds-Anleger.

Es sind aber nicht nur die Banken die sich von dem Kuchen Kapitalanlage und Alterssicherung ihr Stück abschneiden. Da mischen Versicherungen, Finanzunternehmen, und einige Dutzend immer wiederkehrender Finanzakrobaten kräftig mit. Letztere nutzen für ihre fragwürdigen Projekte sämtliche Vorteile, die ihnen Datenschutz, Bankgeheimnis und eine liberale Strafgesetzgebung  bieten, voll aus. Die Angst vor Altersarmut und die mehr oder weniger nicht vorhandenen Zinsen, werden als Verkaufsargument missbraucht. Aber auch mit „grünen Anlagen“ lässt sich so mach Anleger aktivieren.  Ob Windkraft, Wald, Betongold oder „echtes“ Gold, das alle lässt sich zu Geld machen.  Nur nicht für die Anleger!

Kommt ein Anlegerschützer einem dubiosen Angebot – ob nun Gold, Wind, Wald oder Immobilie auf die Schliche und berichtet darüber, bedient sich der Anlagehai den bekannt seriösen Wirtschaftskanzleien, auch als Abmahnkanzleien bekannt und berüchtigt. Die beantragen dann eine Unterlassungserklärung im Namen ihres  Mandanten. Der Streitwert wird so angesetzt, dass man natürlich auch ein ordentliches Honorar einstreichen kann. In Deutschland findet sich dann auch immer ein Gericht, meist in Norddeutschland, was dann auch eine solche Verfügung erlässt. Wer dagegen verstößt kann mit bis zu einer Viertel Million Euro in Anspruch genommen werden. Da erscheinen die paar Tausend Euro für den Anwalt und die Gerichtskosten beinahe als Sonderangebot. Nachteil für die Anleger: Der Anlegerschützer trägt jetzt einen Maulkorb! Der Bekämpfung und Aufdeckung der gewerbsmäßigen Kapitalvernichtung wird damit ein Bärendienst erwiesen.

Die Finanzhaie bedienen sich in der Regel einer Vielzahl provisionsabhängiger Vermittler, die – zum Teil sicher ahnungslos – zur Verbreitung der dubiosen Finanzprodukte beitragen. Oft sind in solch ein Netzwerk Rechtsanwälte, Notare, und Steuerberater als Treuhänder eingebunden.

Bei dem BSZ e.V. ist man wenig zuversichtlich, dass durch das Kleinanlegerschutzgesetz künftig weniger Anlegergeld verbrannt wird. Auch künftig werden die Banken wohl in erster Linie ihre Eigeninteressen und nicht das ihrer Kunden in den Mittelpunkt ihres Handelns stellen. So lange die Bankmitarbeiter unter dem Druck stehen die Zielvorgaben ihrer Vorgesetzten erfüllen zu müssen und auch die Vergütung der Führungskräfte abhängig von kurzfristigen Umsatzzielen ist, werden den  Kunden weiterhin ungeeignete Produkte verkauft werden.

Leider wird diese enorme Geldvernichtung durch das Verhalten der geschädigten Anleger oft auch noch unterstützt, indem sie sich nicht wehren oder sich den Verlust mit eigenem Fehlverhalten erklären. Dieses Verhalten führt dazu, dass selbst Schneeballsysteme lange Zeit unentdeckt bleiben.

Die Bekämpfung dieser enormen Geldvernichtung wird noch dadurch erschwert, dass man den betrogenen Anlegern ständig einflüstert kein „Gutes Geld“ dem „Schlechten Geld“ hinterher zu werfen. Von diesem Rat profitieren ausschließlich die Geldvernichter!

Die Wiederbeschaffung oder doch die zumindest teilweise Wiederbeschaffung des zunächst verloren geglaubten Geldes erweist sich in vielen Fällen als nicht so aussichtslos, wie viele Geschädigte glauben, sagt Horst Roosen Vorstand des BSZ e.V. Verluste sollte man nicht so einfach abschreiben und zur Tagesordnung übergehen. Der Geschädigte sollte schnell reagieren. Der BSZ e.V. rät strikt davon ab, mit dem oder den Schädigern selbst zu verhandeln.

Interessengemeinschaft
In vielen  Rechtsfällen ist nicht nur ein einzelner Geschädigter betroffen, sondern Hunderte oder gar Tausende. Oft ist es nicht leicht, die zur Beweisführung notwendigen Informationen zu beschaffen. Hier gilt es, die Interessen der Geschädigten zu bündeln, denn von einem effektiven Informationsaustausch profitieren alle. Anleger können wirkungsvoll gegen illegale Machenschaften im Kapitalanlagebereich nur durch koordiniertes rechtliches Vorgehen erreichen. Hier sind die BSZ e.V. Interessengemeinschaften für alle Beteiligten hilfreich. Das ist oft die effektivste und zugleich kostengünstigste Art der Informationsbeschaffung, deren Auswertung und Analyse. Das zahlt sich aus – spätestens wenn es zum Prozess kommt. Die Vielzahl der dann dem Anwalt zur Verfügung stehenden Informationen und die hohe Zahl Betroffener sprechen für sich. Wie in vielen Bereichen des Lebens empfiehlt es sich auch bei rechtlichen Problemen sich mit anderen zusammenzuschließen und gemeinsam seine Ansprüche durchzusetzen.

Streitgenossenschaft („Sammelklage“)
Viele Menschen scheuen den Gang zum Rechtsanwalt, weil sie fürchten, der Besuch würde teuer werden. „Hierbei gibt es hinsichtlich anwaltlicher Abrechnungen auch viele falsche Vorurteile und viele Leute verzichten aus diesem Grund auch auf eine Durchsetzung ihrer berechtigten rechtlichen Interessen und verlieren so bares Geld. Ein Weg aus solch einem Dilemma könnte für Rechtssuchende die sogenannte Streitgenossenschaft sein. Streitgenossenschaft meint, dass mehrere Personen ihre Ansprüche gemeinsam geltend machen können, sofern es sich um gleichartige Ansprüche handelt, welche auf einem ähnlichen Sach- und Rechtsgrund basieren. Haben sich beispielsweise mehrere Personen zusammengeschlossen, um zu Unrecht berechnete Bearbeitungsgebühren für Kreditverträge von der gleichen Bank zurückzufordern, können jene Bearbeitungsgebühren im Wege einer Streitgenossenschaft gemeinsam mit einer Klage zurückgefordert werden. „So können Mandanten unter Umständen eine Menge Geld sparen.

Prozesskostenfinanzierung
Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Selbst wenn die Liquidität vorhanden ist, ist eine externe Prozesskostenfinanzierung häufig die bessere Wahl. Der BSZ e.V. und die Prozessfinanzierungsgesellschaft verfügen über ein Netzwerk von Top-Rechtsanwälten in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein. Die enge Kooperation mit Rechtsexperten ermöglicht es, Rechtsansprüche rasch und effizient zu prüfen und die Erfolgsaussichten in einem möglichen Gerichtsverfahren auszuloten. Falls eine Prozessführung erforderlich ist, wird mit dem jeweiligen Kunden eine individuelle Honorarvereinbarung geschlossen. Prinzipiell gilt: Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für den Kunden keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! Der Kunde hat nicht das geringste Risiko. Kann die Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft für den Kunden Gelder einklagen, so erhält sie eine prozentuale Beteiligung von dem beigetriebenen Betrag.

Für Fördermitglieder kostenlose Prüfung der Kapitalanlage durch BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte
In vielen Fällen glauben die Investoren eine sichere und renditeträchtige Kapitalanlage für ihre Altersvorsorge abgeschlossen zu haben. Dabei sitzen sie jedoch auf einer hochriskanten Unternehmensbeteiligung die zur Altersvorsorge vollkommen ungeeignet ist. Verlustrisiken bis hin zum Totalverlust drohen. Es lohnt sich, seine Kapitalanlage auf fehlerhafte Beratungen sowie mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen. Eine solche Überprüfung von Kapitalanlagen nehmen BSZ Vertrauensanwälte mit einem speziellen Service für Fördermitglieder des Vereins kostenlos vor. 


Die Zahl der Anleger die in eine fragwürdige Kapitalanlage investiert haben ist sehr oft verblüffend hoch. Geht das Geld bei einer Anlage verloren, behalten viele Geschädigte dies jedoch  für sich. Sie glauben nämlich, dass es nur eine geringe Zahl von weiteren Opfern gibt. In Wirklichkeit gibt es meist  eine Vielzahl Geschädigter, was aber durch das Schweigen der geschädigten Anleger der Öffentlichkeit nicht bewusst ist.

Der BSZ e.V. bittet Geschädigte dringend, Informationen nicht für sich zu behalten sondern darüber zu berichten. Nur so kann Schaden für weitere Anleger verhindert werden. Mit Ihrer Information an uns betreiben Sie aktiven Verbraucher- und Anlegerschutz. Dafür danken wir ihnen schon jetzt. Helfen Sie uns und anderen Anlegern indem Sie uns Ihre Erfahrung mitteilen, denn wer klug ist baut vor und informiert sich, bevor es zu spät ist.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.   

Weitere Informationen und einen Antrag für eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 16.02. 2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
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Montag, Februar 15, 2016

Darlehenswiderruf: Klage gegen Stadtsparkasse München eingereicht

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB hat für einen Mandanten Klage gegen die Stadtsparkasse München auf Grund eines Darlehenswiderrufs eingereicht. Nach Auffassung der Rechtsanwälte ist die von der Stadtsparkasse München im konkreten Darlehensvertrag verwandte Widerrufsbelehrung, nach der die Widerrufsfrist „frühestens mit Erhalt dieser Belehrung beginne“ nicht ordnungsgemäß, weshalb dem Verbraucher noch die Möglichkeit offen stand, sich vom Darlehensvertrag zu lösen.


Da die Stadtsparkasse München dennoch den Widerruf des von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB vertretenen Mandanten nicht anerkannte, wurde nunmehr Klage beim zuständigen Landgericht München I eingereicht, um die Rechtslage zu klären.

„Die Widerrufsthematik erlangt nach Erachtens der Kanzlei umso mehr Brisanz als derartige Widerrufsbelehrungen vielfach verwendet wurden, der Gesetzgeber aber nun plant die Widerrufsmöglichkeit bei bestehenden Darlehensverträgen nur noch bis zum 21.06.2016 zuzulassen“, so BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Alexander Kainz. Verbrauchern, deren Darlehensverträge eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung aufweisen, bleibt daher wohl nicht mehr viel Zeit, um ihre Rechte geltend zu machen, so Rechtsanwalt Kainz weiter.

Grundsätzlich gilt, dass im Falle einer nicht ordnungsgemäßen Belehrung über das dem Verbraucher zustehende Widerrufsrecht, denjenigen Kunden, die ihr Darlehen nach dem 01.11.2002 abgeschlossen haben, zumindest derzeit noch die Möglichkeit offen steht, sich durch Widerruf vom Darlehensvertrag zu lösen. Leider wird diese Widerrufsmöglichkeit wohl durch ein entsprechendes Gesetz zu Fall gebracht werden. Nach einem Beschluss des Bundeskabinetts soll der Verbraucher nach Inkrafttreten des entsprechendes Gesetzes bei schon bestehenden Darlehensverträgen nur noch drei Monate Zeit haben, von seinem möglicherweise noch bestehenden Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Bislang ist geplant, dass das entsprechende Gesetz zum 21.03.2016 in Kraft treten wird. Altverträge wären in diesem Fall wohl nur noch bis zum 21.06.2016 widerrufbar.

 „Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung ermöglicht es dem Bankkunden, sich noch Jahre nach Abschluss des Darlehens von dem Darlehensvertrag mit hohen Zinsen zu lösen und dies ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung entrichten zu müssen“, so Rechtsanwalt Alexander Kainz, der zahlreiche dieser Fälle betreut. Sofern das Darlehen bereits abgelöst und eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlt wurde, kann auch diese ggf. zurückgefordert werden. Zudem hat der Verbraucher grundsätzlich die Möglichkeit, die von der Bank gezogenen Nutzungen heraus zu verlangen.

Die Anlegerschutzanwälte der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf bieten den Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Unterlagen an. Einem Widerruf sollte immer eine umfassende Prüfung der konkreten Belehrung vorausgehen. Denn ein erfolgreicher Widerruf hängt von einer handfesten juristischen Argumentation zur Fehlerhaftigkeit der Belehrung ab.

Prüfen Sie die Möglichkeit eines Widerspruchs ihrer Kredit, Lebens- oder Rentenversicherungsverträge. Sie sind sich unsicher, ob bei Ihrem Vertrag eine Widerrufsmöglichkeit besteht? Für die kostenlose Erstberatung durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, in diesem Fall der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf.

Weitere Informationen und einen Antrag für  die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf  können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Alexander Kainz

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass von beiden Seiten aktiver Anlegerschutz betrieben wird!

Nur 5 % der Fluggäste mit Rechten auf Entschädigungszahlung setzen den Anspruch durch.

Immer wieder erzählen Flugpassagiere, dass Sie nicht über ihr Recht auf eine finanzielle Entschädigung aufgeklärt wurden. Selbst die es wissen handeln nur zu 5 % aller Fälle.


Überblick über die wichtigsten Fakten:

  • Bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden haben Sie das Recht auf eine Entschädigung.
  • Die Höhe der Entschädigungszahlung richtet sich nicht nach dem Ticketpreis, sondern nach der Distanz Ihres Fluges.
  • Die Entschädigungsbeträge liegen je nach Distanz des Fluges
  • zwischen € 250,- und € 600,-.

Mit der Hilfe der BSZ e.V. Verbraucherschutzanwälte kämpfen Sie nicht alleine gegen eine übermächtige Fluglinie, sondern können sich entspannt zurücklehnen, während die Anwälte Ihre Erstattung erstreiten.

Wie ist der Entschädigungsanspruch bei einer Flugverspätung genau geregelt?

Lange Zeit haben Fluglinien versucht, ihren Passagieren bei einer Flugverspätung die Entschädigungszahlung zu verweigern. Aber im Februar 2004 kam die Wende: Der Europäische Gerichtshof EuGH hat damals fest im Gesetz verankert, dass Fluggäste unter bestimmten Bedingungen eine sogenannte Ausgleichszahlung für die entstandenen Umstände erhalten müssen.

Die Fluggastrechteverordnung 261/2004 sichert Ihnen als Fluggast eine finanzielle Entschädigung bei Flugverspätungen über drei Stunden zu. Trotzdem haben Fluglinien immer wieder versucht, Passagieren auch nach der Gesetzesänderung bei Verspätungen eine Entschädigung vorzuenthalten.

Dabei hat der EuGH im Jahr 2009 und nochmals im Jahr 2012 ganz klar entschieden, dass es Ihr Recht ist, eine Erstattung zu bekommen.

Wir finden, dass sich Fluglinien ihrer Verantwortung stellen müssen und helfen Ihnen deshalb, zu Ihrer rechtmäßigen Entschädigung zu kommen – auch wenn manche Fluglinien immer noch versuchen, sich vor der Entschädigung im Fall einer Flugverspätung zu drücken.

Für die Prüfung finanzieller Ansprüche durch BSZ e.V. Verbraucherschutzanwälte  gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Verbraucherschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Verbraucherrechte anschließen.

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Straftäter haben leider die Angewohnheit die „Beute“ zu verprassen oder den Verbleib zu verschleiern.

Bei fraglichen Kapitalanlagen gibt es oft zivilrechtliche Ersatzansprüche, die nicht nur aus Vertrag sondern aus „unerlaubten Handlungen“ begründet sind. Mitunter sind solche Handlungen zugleich Straftaten wie etwa Kapitalanlagebetrug. Oft ist auch noch Steuerhinterziehung im Spiel, mitunter auch Geldwäsche.


Die Staatsanwaltschaft fertigt dann eine Anklageschrift die mitunter etliche Pfund wiegt, weil es in vielen Fällen oft mehrere Hundert Geschädigte gibt. Diese stehen fein säuberlich und vollanschriftlich – mitunter sogar alphabetisch geordnet- als Zeugen in der Anklageschrift.

In nicht wenigen Fällen wird die Anklageschrift von Rechtsanwälten als Adresslieferant für Mailingaktionen  missbraucht. Sie bekommen hier erstklassiges, frisches und kostenloses Adressmaterial, ohne die Adressen für teures Geld bei einem Adressverlag kaufen zu müssen. Die Arbeit des Adressensuchens hat ihnen der Staatsanwalt abgenommen und dazu noch gratis.  

Die geschädigten Anleger werden dann mit grenzwertigen Werbeschreiben der betreffenden Anwaltskanzleien  überzogen in denen unter anderem die vermeintlichen Glanzleistungen des eigenen anwaltlichen Wirkens ausgebreitet werden. Ungefragt erhalten teilweise bereits anderweitig anwaltlich vertretene Anleger angeblich gute Ratschläge, die sie nicht benötigen, wie nicht danach gefragt habende Gesellschafter von Fonds die mit verallgemeinernden Stellungnahmen überzogen werden, die sie nie in Auftrag gegeben haben.

Den angeschriebenen Anlegern drängt sich dann manchmal der Eindruck auf etwas zu verpassen, wenn Sie nicht auf das Schreiben reagierten. Verstärkt wird dieser Eindruck noch, da die Anwälte ja schon einige Tausend betroffene Anleger vertreten sollen. 

Die Anwaltskanzleien, die solche Mailingaktionen betreiben und angeblich oft Tausende Anleger betreuen, dürften nicht nur kaum in der Lage sein, ihren Mandanten eine individuelle Rechtsberatung anzubieten, sondern   oft auch für die Anleger nicht optimale  Vergleiche („lieber den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach“) sehr empfänglich sein.  Darüber hinaus sind oft Anwaltsfehler vorprogrammiert. Wenn Anwälte versucht sind, sich durch einen schnellen Vergleichsabschluss ihr Honorar zu sichern, kann man durchaus unterstellen, dass nicht die Rechtspflege und Klientenvertretung, sondern eher persönliche ökonomische Interessen im Vordergrund stehen.

Kein Anwalt wird eine Mailingaktion aus reiner Sorge um die betroffenen Anleger  finanzieren.  Nein, diese Anwälte sind versucht, verstärkt Opfer aus Massenfällen als Mandanten zu gewinnen, da man  damit schnell zu viel Geld kommen kann. Durch die oft Tausende von Euro teuren Mailingaktionen stehen also nicht die geschädigten Anleger im Fokus dieser  Rechtsanwälte sondern die wirtschaftliche Attraktivität ist die Triebfeder für dieses Handeln.

Straftäter haben leider die Angewohnheit die „Beute“ zu verprassen und den Verbleib zu verschleiern. Da kann es mitunter ein Ausweg sein, wenn der Geschädigte dem Angeklagten die Möglichkeit eröffnet Schadensregulierung  zu betreiben.  In manchen Fällen scheint es für den Geschädigten vorteilhafter zu sein  nach den StPO §§ 403 ff. Schadensersatz im Strafverfahren zu beantragen. Auf solch einen Antrag reagiert die Strafjustiz oft nicht erfreut. So nimmt es nicht Wunder, dass Adhäsionsverfahren nach den §§ 403 ff. StPO Seltenheitswert haben.

Im Zivilrechtsstreit hat der Geschädigte die notwendigen Beweismittel selbst zu besorgen. Im Strafverfahren übernimmt diese Arbeit der Staatsanwalt. Er hat nach § 160 I StPO den Sachverhalt „von Amtswegen“ aufzuklären und die erforderlichen Beweismittel herbeizuschaffen. Wenn der Zivilprozess für den Geschädigten verloren geht, hat er nach § 91 ZPO die Kosten zu tragen – und nicht die Staatskasse wie im Strafverfahren.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

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Aufdeckung von zweifelhaften Kapitalanlagen. Der BSZ e.V. als Wachhund am Anlagemarkt!

Sind Sie geschädigt durch Anlagebetrug oder Falschberatung durch Anlageberater oder Banken? Dann ergreifen Sie die richtigen Schritte, um nicht zum Opfer zu werden.

Manche Anleger glauben irrtümlich, die Staatsanwaltschaft wird sich um ihre Verluste kümmern. Diese kann strafrechtliche Schritte gegen Übeltäter einleiten, aber Anlegerverluste kann sie nicht ausgleichen.  Andere schreiben Briefe an die BaFin und beschweren sich über einen Anlageberater oder einen Anlageverlust. Aber auch die BaFin ist kein Ersatz für die Beauftragung eines Anwalts.

Die Verbände der Geldinstitute haben unabhängige Schlichter bestellt. Die sollen den Kunden unkompliziert und vor allem kostenlos helfen, wenn sie Anlass zu Beschwerden haben. Doch Kunden sind häufig enttäuscht von den Schlichtersprüchen. Laut Medienberichten sollen Schlichtersprüche überwiegend zugunsten der Geldinstitute ausfallen. Plusminus zum Beispiel hatte einfach in den eigenen Berichten der Ombudsleute nachgeforscht. Die Statistiken sind eindeutig: Bei den Privatbanken bekommen 50 Prozent der Kunden Recht. Doch beim Sparkassenverband sind es lediglich 12 Prozent. Und die genossenschaftlichen Volks- und Raiffeisenbanken halten den Negativrekord: Nur 10 Prozent der Kunden bekommen dort Recht.

Weil die Schiedsverfahren kostenlos sind, ziehen viele Anleger nicht vor Gericht und genau darauf setzen die Banken. Durch die Schlichtersprüche werden die Kunden davon abgehalten, ihr Recht vor Gerichten zu suchen.

Immer mehr Investoren und Aktionäre fragen sich, ob sie tatsächlich richtig beraten wurden und ob ihre Berater und Banken nicht doch überwiegend ihre eigenen Interessen vertreten haben. Leider fehlt vielen Investoren das Know-how solches Fehlverhalten zu erkennen. Die BSZ® e.V.  Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben sowohl das Wissen und die juristische Erfahrung, um ein solches Fehlverhalten aufzudecken und festzustellen, was passiert ist.

Der wichtigste Schritt, um Ihren Fall zu einem positiven Ende zu bringen, ist es, den richtigen Anwalt zu beauftragen. Erwarten Sie nicht, dass Sie dies erreichen werden, indem sie einfach in das Telefonbuch schauen oder im Internet suchen.  Das wird nicht reichen! Eine Entscheidung für einen bestimmten Rechtsanwalt allein auf der Grundlage der Empfehlung eines Bekannten zu treffen ist heikel.  Denken Sie daran, jede Beratungssituation ist einzigartig, und das rechtliche Vorgehen hängt von verschiedenen Faktoren, einschließlich der Art, Umfang und Höhe der Investition ab!

Der Kampf des BSZ e.V. gegen Initiatoren dubioser Kapitalanlagen hört nie auf, weil jedes Jahr neue Produkte entwickelt werden, mit denen Kapitalanleger erneut geschröpft werden und um ihre Ersparnisse gebracht werden.

Der BSZ®  e.V. soll Kapitalanleger vor fraglichen oder betrügerischen Investitionen schützen und Kapitalanlageangebote der Finanzunternehmen, Banken, Vermittler und Immobilienfirmen beobachten. Denn das finanzielle Wohlergehen und die Sicherheit aller Investoren am Kapitalanlagemarkt liegt alleine auf den Schultern der Wachhunde im Anlegerschutz und privater Investoren, die sich die Zeit nehmen, um über Fälle von Anlagebetrug und dubioser Anlagemodelle zu berichten

Die zentrale Aufgabe des BSZ e.V. ist es, Märkte für Verbraucher, Finanzprodukte und Rechtsdienstleistungen transparent zu machen. Im Wesentlichen ist der BSZ e.V. ein Wachhund, der Investoren vor Kapitalverlust schützt, vor möglichen Risiken der Finanzmärkte warnt, betrügerische oder sonst unlautere Praktiken öffentlich macht bevor andere Anleger ihr Geld verlieren.

Wenn Sie vermuten, dass ein Marktteilnehmer Täuschung praktiziert, betrügt oder nicht in einer fairen und transparenten Weise im Einklang mit bestehenden Gesetzen auftritt, können Sie darüber gerne den BSZ e.V. informieren.

Wenn Sie schon in eine zweifelhafte Kapitalanlage investiert haben, können Sie sich gerne einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen. Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der entsprechenden BSZ e.V. Interessengemeinschaft beizutreten.
Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Weitere Informationen und einen Antrag zum Beitritt zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.


Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.                  

Freitag, Februar 12, 2016

German Pellets-Insolvenz: BSZ e.V. bündelt Anlegerinteressen!

Nach Insolvenzantrag: Eigenverwaltung abgelehnt! BSZ e.V. rät zur Interessenbündelung!


In Sachen German Pellets überschlagen sich die Ereignisse. Zunächst wurde, wie der BSZ e.V. bereits berichtete, völlig überraschend eine auf den 9. Februar anberaumte Gläubigerversammlung kurzfristig abgesagt, dann stellte der deutsche Brennstoffhersteller am 10. Februar Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung. Das Unternehmen ist offensichtlich zahlungsunfähig.

Nun hat das zuständige Insolvenzgericht Schwerin eine Eigenverwaltung abgelehnt. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Späth von der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB hatte bereits gestern erklärt, dass er eine Sanierung in Eigenregie kritisch sehe und ablehne: „Sollte der Antrag auf Eigenverwaltung gestellt worden sein, so werden wir uns dagegen zur Wehr setzen, denn wir sehen es skeptisch, dass dieselben Unternehmensverantwortlichen hier in der Firma weiter Verantwortung übernehmen können. Auch sollte die Einrichtung eines Gläubigerausschusses oder eines gemeinsamen Vertreters geprüft werden.“

Auch andere Vertreter sahen die Insolvenz in Eigenregie kritisch.

Dieser Ansicht hat sich nun auch das Insolvenzgericht Schwerin angeschlossen. Die zuständige Richterin hatte offenbar erhebliche Zweifel daran, dass die Gläubiger mit einer Eigenverwaltung einverstanden sind.

Damit ist der Weg für ein klassisches Insolvenzverfahren geebnet. Betroffenen Anlegern ist zu raten, ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Auch eine Vertretung in der zu erwartenden Gläubigerversammlung ist ratsam. Die Interessengemeinschaft „German Pellets“ beim BSZ e.V. bündelt dabei die Anlegerinteressen.

Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Dr. Späth & Partner werden auch alle weiteren Möglichkeiten der Anleger prüfen, und zwar vor allem Ansprüche aus Prospekthaftung im engeren Sinne gegen die Unternehmensverantwortlichen, denn alleine über das Insolvenzverfahren wird wohl nur eine teilweise Schadenskompensation möglich sein. Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V. -IG German Pellets anschließen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft German Pellets anschließen.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft German Pellets können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 12.02. 2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

Donnerstag, Februar 11, 2016

Venture Plus - Ausstiegsmöglichkeiten aus riskanten Kapitalanlagen?

BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte unterstützen Anleger bei Ausstieg und Schadensersatz. BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Kanzlei CLLB unterstützen Anleger der Venture Plus Beteiligungen (V+ GmbH und Co. Fonds 1 KG, V+ GmbH und Co. Fonds 2 KG und V+ GmbH und Co. Fonds 3 KG) beim Ausstieg bzw. bei der Durchsetzung von Schadensersatz.


Nach Erkenntnissen der Kanzlei haben sich viele Anleger von ihren Anlageberatern überzeugen lassen, ihre sicheren Renten- und Lebensversicherungen zu kündigen, um das daraus gewonnene Geld in riskante Venture Plus Beteiligungen zu investieren. Zudem war vielen Anlegern nicht bewusst, dass sie sich für viele Jahre, oft für über 25 Jahre, an die Unternehmen binden würden, ohne dass ihnen die Möglichkeit eines Ausstiegs über eine Kündigung gegeben wird.

Bei Venture Plus (V+ GmbH und Co. Fonds 1 KG, V+ GmbH und Co. Fonds 2 KG und V+ GmbH und Co. Fonds 3 KG) handelt es sich um unternehmerische Beteiligungen mit zahlreichen Risiken bis hin zum kompletten Verlust der von den Anlegern einbezahlten Gelder. Geschäftszweck der Venture Plus Fonds ist der Erwerb von Beteiligungen an oft noch jungen Unternehmen. Das Schicksal der Fonds hängt also wesentlich von dem Erfolg oder Misserfolg dieser jungen Unternehmen ab. Nach eigenen Angaben von Venture Plus richten sich die Fondsbeteiligungen auch nur an Anleger, die bereit sind diese unternehmerischen Risiken einzugehen. Dagegen richten sich die Beteiligungen nicht an Anleger, die auf der Suche nach sicheren Anlagen, zum Beispiel für die Altersvorsorge, sind.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte empfehlen daher Anlegern der Venture Plus Fonds, die sich schlecht beraten fühlen, sich an eine spezialisierte Kanzlei zu wenden, die sie hinsichtlich der möglichen Optionen zur Durchsetzung ihrer Ansprüche im Zusammenhang mit den Venture Plus Fonds berät. Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs haben Anlageberater erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten. So haben diese den Anleger „anleger- und objektgerecht“ zu beraten. Im Rahmen der anlegergerechten Beratung darf dabei z.B. gegenüber einem konservativen Anleger ohne Fachwissen nur eine Anlage empfohlen werden, bei der Risiken weitgehend ausgeschlossen sind. Im Rahmen der objektgerechten Beratung muss der Anleger ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken aufgeklärt werden. Kommen die Berater dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, bestehen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich Schadensersatzansprüche. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Anlage und Auszahlung ihres Anlagebetrages geltend machen, sondern darüber hinaus auch noch die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Venture Plus Beteiligungen anschließen.

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cllb

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Telefon: 06071-9816810

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt István Cocron

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 11.02. 2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.

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