Sind Sie geschädigt durch Anlagebetrug oder Falschberatung
durch Anlageberater oder Banken? Dann ergreifen Sie die richtigen Schritte, um
nicht zum Opfer zu werden.
Manche Anleger glauben irrtümlich, die Staatsanwaltschaft
wird sich um ihre Verluste kümmern. Diese kann strafrechtliche Schritte gegen
Übeltäter einleiten, aber Anlegerverluste kann sie nicht ausgleichen. Andere schreiben Briefe an die BaFin und
beschweren sich über einen Anlageberater oder einen Anlageverlust. Aber auch
die BaFin ist kein Ersatz für die Beauftragung eines Anwalts.
Die Verbände der Geldinstitute haben unabhängige Schlichter
bestellt. Die sollen den Kunden unkompliziert und vor allem kostenlos helfen,
wenn sie Anlass zu Beschwerden haben. Doch Kunden sind häufig enttäuscht von
den Schlichtersprüchen. Laut Medienberichten sollen Schlichtersprüche
überwiegend zugunsten der Geldinstitute ausfallen. Plusminus zum Beispiel hatte
einfach in den eigenen Berichten der Ombudsleute nachgeforscht. Die Statistiken
sind eindeutig: Bei den Privatbanken bekommen 50 Prozent der Kunden Recht. Doch
beim Sparkassenverband sind es lediglich 12 Prozent. Und die
genossenschaftlichen Volks- und Raiffeisenbanken halten den Negativrekord: Nur
10 Prozent der Kunden bekommen dort Recht.
Weil die Schiedsverfahren kostenlos sind, ziehen viele
Anleger nicht vor Gericht und genau darauf setzen die Banken. Durch die
Schlichtersprüche werden die Kunden davon abgehalten, ihr Recht vor Gerichten
zu suchen.
Immer mehr Investoren und Aktionäre fragen sich, ob sie
tatsächlich richtig beraten wurden und ob ihre Berater und Banken nicht doch
überwiegend ihre eigenen Interessen vertreten haben. Leider fehlt vielen
Investoren das Know-how solches Fehlverhalten zu erkennen. Die BSZ® e.V. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht
haben sowohl das Wissen und die juristische Erfahrung, um ein solches
Fehlverhalten aufzudecken und festzustellen, was passiert ist.
Der wichtigste Schritt, um Ihren Fall zu einem positiven
Ende zu bringen, ist es, den richtigen Anwalt zu beauftragen. Erwarten Sie
nicht, dass Sie dies erreichen werden, indem sie einfach in das Telefonbuch
schauen oder im Internet suchen. Das
wird nicht reichen! Eine Entscheidung für einen bestimmten Rechtsanwalt allein
auf der Grundlage der Empfehlung eines Bekannten zu treffen ist heikel. Denken Sie daran, jede Beratungssituation ist
einzigartig, und das rechtliche Vorgehen hängt von verschiedenen Faktoren,
einschließlich der Art, Umfang und Höhe der Investition ab!
Der Kampf des BSZ e.V. gegen Initiatoren dubioser
Kapitalanlagen hört nie auf, weil jedes Jahr neue Produkte entwickelt werden,
mit denen Kapitalanleger erneut geschröpft werden und um ihre Ersparnisse
gebracht werden.
Der BSZ® e.V. soll
Kapitalanleger vor fraglichen oder betrügerischen Investitionen schützen und
Kapitalanlageangebote der Finanzunternehmen, Banken, Vermittler und
Immobilienfirmen beobachten. Denn das finanzielle Wohlergehen und die Sicherheit
aller Investoren am Kapitalanlagemarkt liegt alleine auf den Schultern der
Wachhunde im Anlegerschutz und privater Investoren, die sich die Zeit nehmen,
um über Fälle von Anlagebetrug und dubioser Anlagemodelle zu berichten
Die zentrale Aufgabe des BSZ e.V. ist es, Märkte für
Verbraucher, Finanzprodukte und Rechtsdienstleistungen transparent zu machen.
Im Wesentlichen ist der BSZ e.V. ein Wachhund, der Investoren vor
Kapitalverlust schützt, vor möglichen Risiken der Finanzmärkte warnt,
betrügerische oder sonst unlautere Praktiken öffentlich macht bevor andere
Anleger ihr Geld verlieren.
Wenn Sie vermuten, dass ein Marktteilnehmer Täuschung
praktiziert, betrügt oder nicht in einer fairen und transparenten Weise im
Einklang mit bestehenden Gesetzen auftritt, können Sie darüber gerne den BSZ
e.V. informieren.
Wenn Sie schon in eine zweifelhafte Kapitalanlage investiert
haben, können Sie sich gerne einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen
gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der entsprechenden
BSZ e.V. Interessengemeinschaft beizutreten.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung
haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten
ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten
ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu
unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen
Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung
der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu
überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer
Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor
großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die
Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu
bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ
Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit
dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer BSZ e.V.
Interessengemeinschaft anschließen.
Weitere Informationen und einen Antrag zum Beitritt zur BSZ e.V.
Interessengemeinschaft können kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
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Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und
Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere
Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und
unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem
Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und
Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung können Sie den
"bitte zahlen" Button verwenden.
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung
kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
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