Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB hat für einen Mandanten Klage gegen die Stadtsparkasse München auf Grund eines Darlehenswiderrufs eingereicht. Nach Auffassung der Rechtsanwälte ist die von der Stadtsparkasse München im konkreten Darlehensvertrag verwandte Widerrufsbelehrung, nach der die Widerrufsfrist „frühestens mit Erhalt dieser Belehrung beginne“ nicht ordnungsgemäß, weshalb dem Verbraucher noch die Möglichkeit offen stand, sich vom Darlehensvertrag zu lösen.
Da die Stadtsparkasse München dennoch den Widerruf des von
der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB vertretenen Mandanten nicht anerkannte,
wurde nunmehr Klage beim zuständigen Landgericht München I eingereicht, um die
Rechtslage zu klären.
„Die Widerrufsthematik erlangt nach Erachtens der Kanzlei
umso mehr Brisanz als derartige Widerrufsbelehrungen vielfach verwendet wurden,
der Gesetzgeber aber nun plant die Widerrufsmöglichkeit bei bestehenden
Darlehensverträgen nur noch bis zum 21.06.2016 zuzulassen“, so BSZ e.V.
Anlegerschutzanwalt Alexander Kainz. Verbrauchern, deren Darlehensverträge eine
fehlerhafte Widerrufsbelehrung aufweisen, bleibt daher wohl nicht mehr viel
Zeit, um ihre Rechte geltend zu machen, so Rechtsanwalt Kainz weiter.
Grundsätzlich gilt, dass im Falle einer nicht
ordnungsgemäßen Belehrung über das dem Verbraucher zustehende Widerrufsrecht,
denjenigen Kunden, die ihr Darlehen nach dem 01.11.2002 abgeschlossen haben,
zumindest derzeit noch die Möglichkeit offen steht, sich durch Widerruf vom
Darlehensvertrag zu lösen. Leider wird diese Widerrufsmöglichkeit wohl durch
ein entsprechendes Gesetz zu Fall gebracht werden. Nach einem Beschluss des
Bundeskabinetts soll der Verbraucher nach Inkrafttreten des entsprechendes
Gesetzes bei schon bestehenden Darlehensverträgen nur noch drei Monate Zeit
haben, von seinem möglicherweise noch bestehenden Widerrufsrecht Gebrauch zu
machen. Bislang ist geplant, dass das entsprechende Gesetz zum 21.03.2016 in
Kraft treten wird. Altverträge wären in diesem Fall wohl nur noch bis zum
21.06.2016 widerrufbar.
„Eine fehlerhafte
Widerrufsbelehrung ermöglicht es dem Bankkunden, sich noch Jahre nach Abschluss
des Darlehens von dem Darlehensvertrag mit hohen Zinsen zu lösen und dies ohne
eine Vorfälligkeitsentschädigung entrichten zu müssen“, so Rechtsanwalt
Alexander Kainz, der zahlreiche dieser Fälle betreut. Sofern das Darlehen
bereits abgelöst und eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlt wurde, kann auch
diese ggf. zurückgefordert werden. Zudem hat der Verbraucher grundsätzlich die
Möglichkeit, die von der Bank gezogenen Nutzungen heraus zu verlangen.
Die Anlegerschutzanwälte der BSZ e.V. Interessengemeinschaft
Darlehenswiderruf bieten den Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft
Darlehenswiderruf eine kostenlose
Ersteinschätzung Ihrer Unterlagen an. Einem Widerruf sollte immer eine
umfassende Prüfung der konkreten Belehrung vorausgehen. Denn ein erfolgreicher
Widerruf hängt von einer handfesten juristischen Argumentation zur
Fehlerhaftigkeit der Belehrung ab.
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Möglichkeit eines Widerspruchs ihrer Kredit, Lebens- oder Rentenversicherungsverträge. Sie
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vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
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anschließen, in diesem Fall der BSZ e.V.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Alexander Kainz
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 15.02. 2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
cllbkain
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