Vor dem Hintergrund dass viele Anleger auf Kapitalanlagen
sitzen die der Altersvorsorge dienen sollen, in Wirklichkeit aber eher einer
Zeitbombe gleichen, bietet der BSZ Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V., Fördermitgliedern eine kostenlose Überprüfung ihrer
Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht an.
Trotz aller Verbraucherschutzgesetze ist nach wie vor ein
ständig wachsender Boom der Kapitalvernichtung bei der Geldanlage zu
verzeichnen. Der klassische Kapitalanlagebetrug spielt bei dieser
Geldvernichtung eine eher untergeordnete Rolle. Hauptsächlich wird das Geld der
Anleger durch falsche bzw. schlechte Anlageberatung versenkt.
Die Finanzwirtschaft entwickelt mit beachtenswerter
Kreativität ständig höchst komplizierte neue Anlageprodukte, die aber kein
Mensch mehr versteht. Das Marketing baut darauf, dass die Anleger ihrer Bank
schon das dafür notwendige Vertrauen entgegenbringen und die Brieftasche
öffnen. Die Banken selbst, werden dabei
in ihrer Arbeitsweise von den Aufsichtsbehörden kaum belästigt oder
gestört. Die Schäden durch den Verkauf ungeeigneter Produkte an private Anleger
sind enorm. Schlechte Beratung und direkte Falschberatung machen den Skandal
perfekt.
Werden die Banken bei ihrem unsozialen Verhalten erwischt,
geloben sie Besserung oder berufen sich auf bedauerliche Einzelfälle. Das Dumme
dabei ist nur, dass sich die Einzelfälle zum Systemfehler häufen. Die Geldvernichtung geht
aber munter weiter. Als Beleg dafür stehen Tausende von Schiffsfonds-, Film-
und Medienfonds-Anleger.
Es sind aber nicht nur die Banken die sich von dem Kuchen
Kapitalanlage und Alterssicherung ihr Stück abschneiden. Da mischen
Versicherungen, Finanzunternehmen, und einige Dutzend immer wiederkehrender
Finanzakrobaten kräftig mit. Letztere nutzen für ihre fragwürdigen Projekte
sämtliche Vorteile, die ihnen Datenschutz, Bankgeheimnis und eine liberale
Strafgesetzgebung bieten, voll aus. Die
Angst vor Altersarmut und die mehr oder weniger nicht vorhandenen Zinsen,
werden als Verkaufsargument missbraucht. Aber auch mit „grünen Anlagen“ lässt
sich so mach Anleger aktivieren. Ob
Windkraft, Wald, Betongold oder „echtes“ Gold, das alle lässt sich zu Geld
machen. Nur nicht für die Anleger!
Kommt ein Anlegerschützer einem dubiosen Angebot – ob nun
Gold, Wind, Wald oder Immobilie auf die Schliche und berichtet darüber, bedient
sich der Anlagehai den bekannt seriösen Wirtschaftskanzleien, auch als
Abmahnkanzleien bekannt und berüchtigt. Die beantragen dann eine
Unterlassungserklärung im Namen ihres
Mandanten. Der Streitwert wird so angesetzt, dass man natürlich auch ein
ordentliches Honorar einstreichen kann. In Deutschland findet sich dann auch
immer ein Gericht, meist in Norddeutschland, was dann auch eine solche
Verfügung erlässt. Wer dagegen verstößt kann mit bis zu einer Viertel Million
Euro in Anspruch genommen werden. Da erscheinen die paar Tausend Euro für den
Anwalt und die Gerichtskosten beinahe als Sonderangebot. Nachteil für die
Anleger: Der Anlegerschützer trägt jetzt einen Maulkorb! Der Bekämpfung und
Aufdeckung der gewerbsmäßigen Kapitalvernichtung wird damit ein Bärendienst
erwiesen.
Die Finanzhaie bedienen sich in der Regel einer Vielzahl
provisionsabhängiger Vermittler, die – zum Teil sicher ahnungslos – zur
Verbreitung der dubiosen Finanzprodukte beitragen. Oft sind in solch ein
Netzwerk Rechtsanwälte, Notare, und Steuerberater als Treuhänder eingebunden.
Bei dem BSZ e.V. ist man wenig zuversichtlich, dass durch
das Kleinanlegerschutzgesetz künftig weniger Anlegergeld verbrannt wird. Auch
künftig werden die Banken wohl in erster Linie ihre Eigeninteressen und nicht
das ihrer Kunden in den Mittelpunkt ihres Handelns stellen. So lange die
Bankmitarbeiter unter dem Druck stehen die Zielvorgaben ihrer Vorgesetzten
erfüllen zu müssen und auch die Vergütung der Führungskräfte abhängig von
kurzfristigen Umsatzzielen ist, werden den
Kunden weiterhin ungeeignete Produkte verkauft werden.
Leider wird diese enorme Geldvernichtung durch das Verhalten
der geschädigten Anleger oft auch noch unterstützt, indem sie sich nicht wehren
oder sich den Verlust mit eigenem Fehlverhalten erklären. Dieses Verhalten
führt dazu, dass selbst Schneeballsysteme lange Zeit unentdeckt bleiben.
Die Bekämpfung dieser enormen Geldvernichtung wird noch
dadurch erschwert, dass man den betrogenen Anlegern ständig einflüstert kein
„Gutes Geld“ dem „Schlechten Geld“ hinterher zu werfen. Von diesem Rat
profitieren ausschließlich die Geldvernichter!
Die Wiederbeschaffung oder doch die zumindest teilweise
Wiederbeschaffung des zunächst verloren geglaubten Geldes erweist sich in
vielen Fällen als nicht so aussichtslos, wie viele Geschädigte glauben, sagt
Horst Roosen Vorstand des BSZ e.V. Verluste sollte man nicht so einfach
abschreiben und zur Tagesordnung übergehen. Der Geschädigte sollte schnell
reagieren. Der BSZ e.V. rät strikt davon ab, mit dem oder den Schädigern selbst
zu verhandeln.
Interessengemeinschaft
In vielen
Rechtsfällen ist nicht nur ein einzelner Geschädigter betroffen, sondern
Hunderte oder gar Tausende. Oft ist es nicht leicht, die zur Beweisführung
notwendigen Informationen zu beschaffen. Hier gilt es, die Interessen der
Geschädigten zu bündeln, denn von einem effektiven Informationsaustausch
profitieren alle. Anleger können wirkungsvoll gegen illegale Machenschaften im
Kapitalanlagebereich nur durch koordiniertes rechtliches Vorgehen erreichen.
Hier sind die BSZ e.V. Interessengemeinschaften für alle Beteiligten hilfreich.
Das ist oft die effektivste und zugleich kostengünstigste Art der
Informationsbeschaffung, deren Auswertung und Analyse. Das zahlt sich aus –
spätestens wenn es zum Prozess kommt. Die Vielzahl der dann dem Anwalt zur
Verfügung stehenden Informationen und die hohe Zahl Betroffener sprechen für
sich. Wie in vielen Bereichen des Lebens empfiehlt es sich auch bei rechtlichen
Problemen sich mit anderen zusammenzuschließen und gemeinsam seine Ansprüche
durchzusetzen.
Streitgenossenschaft
(„Sammelklage“)
Viele Menschen scheuen den Gang zum Rechtsanwalt, weil sie
fürchten, der Besuch würde teuer werden. „Hierbei gibt es hinsichtlich
anwaltlicher Abrechnungen auch viele falsche Vorurteile und viele Leute
verzichten aus diesem Grund auch auf eine Durchsetzung ihrer berechtigten
rechtlichen Interessen und verlieren so bares Geld. Ein Weg aus solch einem
Dilemma könnte für Rechtssuchende die sogenannte Streitgenossenschaft sein. Streitgenossenschaft
meint, dass mehrere Personen ihre Ansprüche gemeinsam geltend machen können,
sofern es sich um gleichartige Ansprüche handelt, welche auf einem ähnlichen Sach-
und Rechtsgrund basieren. Haben sich beispielsweise mehrere Personen
zusammengeschlossen, um zu Unrecht berechnete Bearbeitungsgebühren für
Kreditverträge von der gleichen Bank zurückzufordern, können jene
Bearbeitungsgebühren im Wege einer Streitgenossenschaft gemeinsam mit einer
Klage zurückgefordert werden. „So können Mandanten unter Umständen eine Menge
Geld sparen.
Prozesskostenfinanzierung
Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger
die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko
durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und
befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Selbst wenn die
Liquidität vorhanden ist, ist eine externe Prozesskostenfinanzierung häufig die
bessere Wahl. Der BSZ e.V. und die Prozessfinanzierungsgesellschaft verfügen
über ein Netzwerk von Top-Rechtsanwälten in Deutschland, Österreich, der
Schweiz und Liechtenstein. Die enge Kooperation mit Rechtsexperten ermöglicht
es, Rechtsansprüche rasch und effizient zu prüfen und die Erfolgsaussichten in
einem möglichen Gerichtsverfahren auszuloten. Falls eine Prozessführung erforderlich
ist, wird mit dem jeweiligen Kunden eine individuelle Honorarvereinbarung
geschlossen. Prinzipiell gilt: Gelingt der
Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht -
geht also der Prozess verloren - fallen für den Kunden keine Kosten an.
Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der
Finanzierungsgesellschaft! Der Kunde hat nicht das geringste Risiko. Kann die
Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft für den Kunden Gelder einklagen, so
erhält sie eine prozentuale Beteiligung von dem beigetriebenen Betrag.
Für Fördermitglieder
kostenlose Prüfung der Kapitalanlage durch BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte
In vielen Fällen glauben die Investoren eine sichere und
renditeträchtige Kapitalanlage für ihre Altersvorsorge abgeschlossen zu haben.
Dabei sitzen sie jedoch auf einer hochriskanten Unternehmensbeteiligung die zur
Altersvorsorge vollkommen ungeeignet ist. Verlustrisiken bis hin zum
Totalverlust drohen. Es lohnt sich, seine Kapitalanlage auf fehlerhafte
Beratungen sowie mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen. Eine solche
Überprüfung von Kapitalanlagen nehmen BSZ Vertrauensanwälte mit einem
speziellen Service für Fördermitglieder des Vereins kostenlos vor.
Die Zahl der Anleger die in eine fragwürdige Kapitalanlage
investiert haben ist sehr oft verblüffend hoch. Geht das Geld bei einer Anlage
verloren, behalten viele Geschädigte dies jedoch für sich. Sie glauben nämlich, dass es nur
eine geringe Zahl von weiteren Opfern gibt. In Wirklichkeit gibt es meist eine Vielzahl Geschädigter, was aber durch das
Schweigen der geschädigten Anleger der Öffentlichkeit nicht bewusst ist.
Der BSZ e.V. bittet Geschädigte dringend, Informationen
nicht für sich zu behalten sondern darüber zu berichten. Nur so kann Schaden für
weitere Anleger verhindert werden. Mit Ihrer Information an uns betreiben Sie
aktiven Verbraucher- und Anlegerschutz. Dafür danken wir ihnen schon jetzt.
Helfen Sie uns und anderen Anlegern indem Sie uns Ihre Erfahrung mitteilen,
denn wer klug ist baut vor und informiert sich, bevor es zu spät ist.
Für die Prüfung von
Ansprüchen durch
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V.
Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu
bündeln und prüfen zu lassen.
Weitere Informationen
und einen Antrag für
eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft können kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 16.02. 2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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