Immer wieder erzählen Flugpassagiere, dass Sie nicht über ihr Recht auf eine finanzielle Entschädigung aufgeklärt wurden. Selbst die es wissen handeln nur zu 5 % aller Fälle.
Überblick über die
wichtigsten Fakten:
- Bei
einer Verspätung von mehr als drei Stunden haben Sie das Recht auf eine
Entschädigung.
- Die
Höhe der Entschädigungszahlung richtet sich nicht nach dem Ticketpreis,
sondern nach der Distanz Ihres Fluges.
- Die
Entschädigungsbeträge liegen je nach Distanz des Fluges
- zwischen
€ 250,- und € 600,-.
Mit der Hilfe der BSZ e.V. Verbraucherschutzanwälte kämpfen
Sie nicht alleine gegen eine übermächtige Fluglinie, sondern können sich
entspannt zurücklehnen, während die Anwälte Ihre Erstattung erstreiten.
Wie ist der
Entschädigungsanspruch bei einer Flugverspätung genau geregelt?
Lange Zeit haben Fluglinien versucht, ihren Passagieren bei
einer Flugverspätung die Entschädigungszahlung zu verweigern. Aber im Februar
2004 kam die Wende: Der Europäische Gerichtshof EuGH hat damals fest im Gesetz
verankert, dass Fluggäste unter bestimmten Bedingungen eine sogenannte
Ausgleichszahlung für die entstandenen Umstände erhalten müssen.
Die Fluggastrechteverordnung 261/2004 sichert Ihnen als
Fluggast eine finanzielle Entschädigung bei Flugverspätungen über drei Stunden
zu. Trotzdem haben Fluglinien immer wieder versucht, Passagieren auch nach der
Gesetzesänderung bei Verspätungen eine Entschädigung vorzuenthalten.
Dabei hat der EuGH im Jahr 2009 und nochmals im Jahr 2012
ganz klar entschieden, dass es Ihr Recht ist, eine Erstattung zu bekommen.
Wir finden, dass sich Fluglinien ihrer Verantwortung stellen
müssen und helfen Ihnen deshalb, zu Ihrer rechtmäßigen Entschädigung zu kommen
– auch wenn manche Fluglinien immer noch versuchen, sich vor der Entschädigung
im Fall einer Flugverspätung zu drücken.
Für die Prüfung finanzieller
Ansprüche durch BSZ e.V. Verbraucherschutzanwälte gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Verbraucherschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Verbraucherrechte anschließen.
Weitere Informationen
und einen Antrag zum Beitritt zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft können
kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch
per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
steff
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
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