Sicher haben Sie sich schon einmal gefragt wo Ihre Socken geblieben sind, die Sie in die Waschmaschine gesteckt haben und dann nie wieder gesehen haben? Es ist und bleibt wahrscheinlich ein ungelöstes Rätsel. Ganz ähnlich verhält es sich mit Kapitalanlagen die plötzlich einen fulminanten Sturzflug hinlegen.
Wo steckt das Geld? Wo ist das Geld geblieben? Wer hat das
Geld jetzt? Was ist mit dem Geld
geschehen? Taucht es irgendwann wieder auf? Wohl gemerkt, wir sprechen nicht
über Buchgeld, sondern über real eingezahlte Euros.
Ist ein Wunder geschehen? Hat es sich in Luft aufgelöst?
Nein, es hängt mit dem impliziten und expliziten Wert des Geldes zusammen
wodurch für die Anleger die
Wahrnehmung meist vernebelt wird. Das
nutz die Finanzbranche gnadenlos beim Verkauf ihrer Anlageprodukte zu Lasten
der Anleger aus.
Ein Teil Ihres verlorenen Vermögens haben beim
Vertragsschluss die Verkäufer der Wertpapiere erhalten, die Banken, Anwälte,
auch der Staat über die Steuern. In nicht wenigen Fällen haben auch die
Hersteller teuerster Sportwagen, Edelrestaurants. Juweliere oder auch Immobilienhändler
davon profitiert. Der Löwenanteil Ihres Geldes landet oft aber in den
Waschmaschinen der Initiatoren der Anlage.
Diejenigen, die jetzt über ihr Geld verfügen, beherrschen
das Programm der Waschmaschine. Da verschwindet kein Geldschein, wie Ihre
Socken, so einfach in der Waschmaschine. Aber gewaschen muss Ihr Geld werden.
Sie haben zwar sauberes Geld einbezahlt, aber durch
ungesetzliche Machenschaften der Finanzinvestoren ist es zu schmutzigem Geld
geworden. Um dieses schmutzige Geld nun wieder gefahrlos in den legalen
Wirtschaftskreislauf einführen zu können, muss es in die Waschmaschine.
Geldwäsche nennt man das. Die Herkunft des Geldes wird dann durch vielfältige
Transaktionen unter Einschaltung von Briefkastenfirmen, Treuhändern,
Offshore-Konten, Steueroasen und falschen Identäten verschleiert.
Die Errichtung von
„International Business Companies (IBC)“
- auf Deutsch „Briefkastenfirma“ ist eine Angelegenheit von wenigen
Tagen. Die Gründungsgebühren sind gering, Haftungskapital ist nicht
erforderlich, die Gründung kann anonym erfolgen. Diese Briefkastenfirmen werden
oft nur für eine einzige Aktion gegründet, Danach verschwinden sie wieder.
Für die Geldwäsche wird oft ein größerer Zeitaufwand
betrieben als man ihn in die Anlage investiert hat. Für die professionelle
Geldwäsche finden sich immer wieder Länder mit unzureichender Gesetzeslage,
mangelnder Kontrolle und Banken die sich nicht mit Überprüfungen belasten
wollen.
Das Geld um welches man Sie als Anleger betrogen hat, findet
sich dann nach einiger Zeit auf dem Bankkonto irgendeines seriösen Deutschen
Unternehmens oder eines „erfolgreichen“ Geschäftsmanns wieder. Das muss so
nicht sein, passiert aber in vielen Fällen
genau so.
Man schätzt, dass das Geldwäschevolumen in Deutschland bei
100 Milliarden Euro jährlich liegt!
Wobei die Geldwäsche bei Kapitalanlagen bisher kaum in das Visier der
Ermittler geraten zu sein scheint.
Dem Anleger, der sein Geld verloren hat, kann es aber
durchaus blühen, dass er vom Insolvenzverwalter mit Nachforderungen oder mit
Rückzahlungsaufforderungen eventuell
erhaltener Ausschüttungen konfrontiert wird. Unter bestimmten Konstellationen
meldet sich eventuell auch das Finanzamt und macht Forderungen geltend.
Warum sind es oft gerade die windigsten Anlagemodelle bei
denen oft überdurchschnittlich viele Anleger ihr Geld verlieren? Oft gelingt es den Initiatoren,
charismatische Vertriebsmanager zum
Vertrieb ihrer Produkte zu gewinnen. Diese Profis sind in der Lage innerhalb
kürzester Zeit ein Heer von zum größten
Teil ahnungslosen Helfershelfern aus der Finanzdienstleistungsbranche zum
Vertrieb der Produkte einzusetzen. Die Gier nach hohen Provisionen verdrängt
offensichtlich die Zweifel an der Seriosität der betreffenden Finanzprodukte.
Der Grund dafür, dass gerade in Deutschland derart viel
Anlegergeld verbrannt wird, liegt nach Erkenntnis des BSZ e.V. nicht zuletzt in
der mangelnden Klagebereitschaft der Geschädigten. Dazu kommt noch, dass hierzu Lande die
Meinung vertreten wird, bei Kapitalanlagen seien Kapitalverluste durch Betrug
kaum zu vermeiden und im übrigen habe der Staat für die notwendige Sicherheit
zu sorgen. Die vorhandenen staatlichen und vom Staat finanziell geförderten
Stellen, sind mit dieser Aufgabe aber offensichtlich überfordert.
In diesem Zusammenhang sollte nicht unerwähnt bleiben, dass
die effektivste und zugleich kostengünstigste Art der Schadensvermeidung die ständige
Sammlung, Veröffentlichung und Auswertung
aller relevanten Informationen ist. Der BSZ e.V. praktiziert dies seit
über 17 Jahren. Allerdings muss auch gesagt werde, dass sich die Initiatoren
fragwürdiger Anlagemodelle gegen kritische Berichterstattung oft mit
Unterlassungsklagen mit Streitwerten in utopischer Höhe zur Wehr setzen. Sie
bedienen sich dabei teuerer Wirtschaftskanzleien mit Abmahnspezialisten. Die
Anlageinitiatoren haben dabei nichts zu verlieren! Außerdem wollen Sie ihre
Glaubwürdigkeit wieder herstellen und natürlich auch Angst einflößen. Die
Abmahnanwälte tragen somit erheblich dazu bei, dass sich Kapitalvernichtende
Anlagemodelle länger am Markt halten können, als es eigentlich notwendig wäre.
Die gute Nachricht ist jedoch, dass die zumindest teilweise
Wiederbeschaffung verloren gegangenen Geldes oft nicht so aussichtslos ist, wie
viele Geschädigte glauben. Der unsägliche Spruch man solle kein „gutes Geld“
dem „schlechten Geld“ hinterher werfen, ist eine Erfindung der Finanzbranche,
die sich damit vor Klagen der Anleger schützen will.
Hinter der Geldvernichtung verbergen sich häufig Namen
renommierter europäischer Banken und Versicherungsunternehmen, die mit
scheinbar völlig legalen Mitteln agieren.
Auch durch ,,seriöse" Produkte, die als sichere, risikoarme
Anlageprodukte verkauft werden, werden die Anleger tagtäglich um ihr Geld
gebracht. Die Unterstützung von Opfern solcher ,,versteckter"
Anlegerbetrügereien zählt zu den Hauptbetätigungsfeldern und -Zielen des BSZ
e.V.
Wir wissen, dass hohe Anwalts- und Gerichtskosten zu einer
manchmal nicht zu überwindenden Hürde geworden sind, Rechtsansprüche notfalls
auch vor Gericht durch zu setzen. Vor allem dann, wenn man über keine
Rechtsschutzversicherung verfügt. Da ist dann auch die Mahnung des
Bundesverfassungsgerichts, dass der grundgesetzlich garantierte gleiche Zugang
zum Recht nicht auf der Finanzierungsseite in Gefahr geraten darf, für die
Betroffenen ein Muster ohne Wert. Denn wer heute klagt oder verklagt wird und
verliert, dessen Existenz ist bedroht.
Wenn Sie als Anleger aber glauben, dass Sie bei Ihrer Anlage
nicht richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden
oder nicht alles mir Rechten Dingen zuging, sollten sie – um nicht zum Opfer zu
werden- sich massiv zur Wehr setzen.
Geschröpfte Anleger die nicht mehr die innere Kraft oder
auch nicht mehr die finanziellen Möglichkeiten ihre berechtigten Forderungen
einzutreiben haben, denn Gerichtsprozess Gerichtskostenvorschüsse,
Anwaltsgebühren, Gutachterkosten, das kann sich summieren, können jetzt als
Fördermitglied der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „ohne eigenes finanzielles
Risiko“ beitreten. Sie können dann prüfen lassen ob die berechtigte Forderung
ganz ohne eigenes finanzielles Risiko zu realisieren ist. Denn was die Banken,
Fonds- und Vertriebsgesellschaften können, das können Anleger jetzt auch.
Möglich macht das die Kooperation zwischen dem BSZ e.V., dem
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung, drei
Prozessfinanzierungsgesellschaften, Fachanwälten für Bank- und
Kapitalmarktrecht und Fachanwälten für Steuerrecht.
Ab sofort können Fördermitglieder der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft „ohne eigenes finanzielles Risiko“ ihre berechtigten
Forderung auf Erfolgsbasis geltend machen.
Vertraglich zugesicherte Leistungen werden nicht erbracht?
Zinsen werden nicht ausgezahlt? Vertrag gekündigt und Geld wird nicht
ausgezahlt?
Sie haben sich zum Beispiel an einer Solaranlage beteiligt
und die vertraglich vereinbarten Mietzahlungen bleiben aus. Ihre
Fondsverwaltung zahlt die vereinbarten Zinsen nicht. Sie haben Ihre
Kapitalanlage gekündigt, aber die Auszahlung des Geldes lässt auf sich warten.
Dann sollten Sie schnell eine Lösung herbeiführen ehe es zu spät ist. Der ESK
Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung führt für Sie auf Erfolgsbasis den
Inkassoeinzug durch.
Eine der drei mit dem BSZ e.V. kooperierenden
Prozesskostenfinanzierungsgesellschaften die sich auf die Betreuung von
geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei Bedarf gerne, ob
sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der
Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht –
geht also der Prozess verloren – fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche
Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! –
Sie haben nicht das geringste Risiko!
Mit dem von EXPRESS INKASSO Vermittlungsgesellschaft für
Inkasso und Gewinnoptimierungs-Dienstleistungen mbH gegründeten ESK Express
Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit dem BSZ® Bund für
soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. und Fachanwälten für Bank- und
Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht steht geschädigten
Kapitalanlegern ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!
Der ESK sorgt dafür, dass die Kapitalanleger nicht auf ihrem
Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben,
Schadenersatz zu bekommen. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs-
und Kapitalmarktbereich >wissen die vom ESK eingeschalteten
Spezialisten>, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend
gemacht werden können. Für die BSZ Fördermitglieder der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft „ohne eigenes finanzielles Risiko“ wird geprüft, ob sich
bei der getätigten Anlage ein außergerichtlicher Ansatz bietet, der eine sehr
schnelle Abwicklung ermöglicht. Diese Vorgehensweise ist in aller Regel weit
kostengünstiger als ein langwieriges und riskantes gerichtliches Verfahren. Die
Fördermitglieder bekommen kostenlos eine umfangreiche kaufmännische und
juristische Vorprüfung Ihres Falles mit Sichtung der zur Verfügung gestellten
Dokumente. Prüfung ob Beitreibung auf Erfolgsbasis erfolgen kann. Prüfung ob
EXPRESS die Forderung ankaufen kann. Prüfung ob eine der
Prozessfinanzierungsgesellschaften das Risiko übernimmt.
Betroffene Anleger, die eine solche Prüfung durchführen
lassen möchten, können gerne einen Antrag auf Beitritt als Fördermitglied zu
der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „ohne eigenes finanzielles Risiko“
anfordern.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
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