Montag, Februar 08, 2016

Wenn Anleger ihr Geld verlieren, stellt sich die Frage: Wer hat das Geld jetzt?

Sicher haben Sie sich schon einmal gefragt wo Ihre Socken geblieben sind, die Sie in die Waschmaschine gesteckt haben und dann nie wieder gesehen haben? Es ist und bleibt wahrscheinlich ein ungelöstes Rätsel. Ganz ähnlich verhält es sich mit Kapitalanlagen die plötzlich einen fulminanten Sturzflug hinlegen.


Wo steckt das Geld? Wo ist das Geld geblieben? Wer hat das Geld jetzt?  Was ist mit dem Geld geschehen? Taucht es irgendwann wieder auf? Wohl gemerkt, wir sprechen nicht über Buchgeld, sondern über real eingezahlte Euros.

Ist ein Wunder geschehen? Hat es sich in Luft aufgelöst? Nein, es hängt mit dem impliziten und expliziten Wert des Geldes zusammen wodurch  für die Anleger die Wahrnehmung  meist vernebelt wird. Das nutz die Finanzbranche gnadenlos beim Verkauf ihrer Anlageprodukte zu Lasten der Anleger aus.  

Ein Teil Ihres verlorenen Vermögens haben beim Vertragsschluss die Verkäufer der Wertpapiere erhalten, die Banken, Anwälte, auch der Staat über die Steuern. In nicht wenigen Fällen haben auch die Hersteller teuerster Sportwagen, Edelrestaurants. Juweliere oder auch Immobilienhändler davon profitiert. Der Löwenanteil Ihres Geldes landet oft aber in den Waschmaschinen der Initiatoren der Anlage.

Diejenigen, die jetzt über ihr Geld verfügen, beherrschen das Programm der Waschmaschine. Da verschwindet kein Geldschein, wie Ihre Socken, so einfach in der Waschmaschine. Aber gewaschen muss Ihr Geld werden.

Sie haben zwar sauberes Geld einbezahlt, aber durch ungesetzliche Machenschaften der Finanzinvestoren ist es zu schmutzigem Geld geworden. Um dieses schmutzige Geld nun wieder gefahrlos in den legalen Wirtschaftskreislauf einführen zu können, muss es in die Waschmaschine. Geldwäsche nennt man das. Die Herkunft des Geldes wird dann durch vielfältige Transaktionen unter Einschaltung von Briefkastenfirmen, Treuhändern, Offshore-Konten, Steueroasen und falschen Identäten verschleiert.

Die Errichtung  von „International Business Companies (IBC)“  - auf Deutsch „Briefkastenfirma“ ist eine Angelegenheit von wenigen Tagen. Die Gründungsgebühren sind gering, Haftungskapital ist nicht erforderlich, die Gründung kann anonym erfolgen. Diese Briefkastenfirmen werden oft nur für eine einzige Aktion gegründet, Danach verschwinden sie wieder.

Für die Geldwäsche wird oft ein größerer Zeitaufwand betrieben als man ihn in die Anlage investiert hat. Für die professionelle Geldwäsche finden sich immer wieder Länder mit unzureichender Gesetzeslage, mangelnder Kontrolle und Banken die sich nicht mit Überprüfungen belasten wollen.

Das Geld um welches man Sie als Anleger betrogen hat, findet sich dann nach einiger Zeit auf dem Bankkonto irgendeines seriösen Deutschen Unternehmens oder eines „erfolgreichen“ Geschäftsmanns wieder. Das muss so nicht sein, passiert aber in vielen Fällen  genau so.

Man schätzt, dass das Geldwäschevolumen in Deutschland bei 100 Milliarden Euro jährlich liegt!  Wobei die Geldwäsche bei Kapitalanlagen bisher kaum in das Visier der Ermittler geraten zu sein scheint.

Dem Anleger, der sein Geld verloren hat, kann es aber durchaus blühen, dass er vom Insolvenzverwalter mit Nachforderungen oder mit Rückzahlungsaufforderungen  eventuell erhaltener Ausschüttungen konfrontiert wird. Unter bestimmten Konstellationen meldet sich eventuell auch das Finanzamt und macht Forderungen geltend.

Warum sind es oft gerade die windigsten Anlagemodelle bei denen oft überdurchschnittlich viele Anleger ihr Geld verlieren?  Oft gelingt es den Initiatoren, charismatische Vertriebsmanager  zum Vertrieb ihrer Produkte zu gewinnen. Diese Profis sind in der Lage innerhalb kürzester Zeit  ein Heer von zum größten Teil ahnungslosen Helfershelfern aus der Finanzdienstleistungsbranche zum Vertrieb der Produkte einzusetzen. Die Gier nach hohen Provisionen verdrängt offensichtlich die Zweifel an der Seriosität der betreffenden Finanzprodukte.

Der Grund dafür, dass gerade in Deutschland derart viel Anlegergeld verbrannt wird, liegt nach Erkenntnis des BSZ e.V. nicht zuletzt in der mangelnden Klagebereitschaft der Geschädigten.  Dazu kommt noch, dass hierzu Lande die Meinung vertreten wird, bei Kapitalanlagen seien Kapitalverluste durch Betrug kaum zu vermeiden und im übrigen habe der Staat für die notwendige Sicherheit zu sorgen. Die vorhandenen staatlichen und vom Staat finanziell geförderten Stellen, sind mit dieser Aufgabe aber offensichtlich überfordert.

In diesem Zusammenhang sollte nicht unerwähnt bleiben, dass die effektivste und zugleich kostengünstigste Art der Schadensvermeidung die ständige Sammlung, Veröffentlichung und Auswertung  aller relevanten Informationen ist. Der BSZ e.V. praktiziert dies seit über 17 Jahren. Allerdings muss auch gesagt werde, dass sich die Initiatoren fragwürdiger Anlagemodelle gegen kritische Berichterstattung oft mit Unterlassungsklagen mit Streitwerten in utopischer Höhe zur Wehr setzen. Sie bedienen sich dabei teuerer Wirtschaftskanzleien mit Abmahnspezialisten. Die Anlageinitiatoren haben dabei nichts zu verlieren! Außerdem wollen Sie ihre Glaubwürdigkeit wieder herstellen und natürlich auch Angst einflößen. Die Abmahnanwälte tragen somit erheblich dazu bei, dass sich Kapitalvernichtende Anlagemodelle länger am Markt halten können, als es eigentlich notwendig wäre.

Die gute Nachricht ist jedoch, dass die zumindest teilweise Wiederbeschaffung verloren gegangenen Geldes oft nicht so aussichtslos ist, wie viele Geschädigte glauben. Der unsägliche Spruch man solle kein „gutes Geld“ dem „schlechten Geld“ hinterher werfen, ist eine Erfindung der Finanzbranche, die sich damit vor Klagen der Anleger schützen will.

Hinter der Geldvernichtung verbergen sich häufig Namen renommierter europäischer Banken und Versicherungsunternehmen, die mit scheinbar völlig legalen Mitteln agieren.  Auch durch ,,seriöse" Produkte, die als sichere, risikoarme Anlageprodukte verkauft werden, werden die Anleger tagtäglich um ihr Geld gebracht. Die Unterstützung von Opfern solcher ,,versteckter" Anlegerbetrügereien zählt zu den Hauptbetätigungsfeldern und -Zielen des BSZ e.V.

Wir wissen, dass hohe Anwalts- und Gerichtskosten zu einer manchmal nicht zu überwindenden Hürde geworden sind, Rechtsansprüche notfalls auch vor Gericht durch zu setzen. Vor allem dann, wenn man über keine Rechtsschutzversicherung verfügt. Da ist dann auch die Mahnung des Bundesverfassungsgerichts, dass der grundgesetzlich garantierte gleiche Zugang zum Recht nicht auf der Finanzierungsseite in Gefahr geraten darf, für die Betroffenen ein Muster ohne Wert. Denn wer heute klagt oder verklagt wird und verliert, dessen Existenz ist bedroht.

Wenn Sie als Anleger aber glauben, dass Sie bei Ihrer Anlage nicht richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zuging, sollten sie – um nicht zum Opfer zu werden- sich massiv zur Wehr setzen.

Geschröpfte Anleger die nicht mehr die innere Kraft oder auch nicht mehr die finanziellen Möglichkeiten ihre berechtigten Forderungen einzutreiben haben, denn Gerichtsprozess Gerichtskostenvorschüsse, Anwaltsgebühren, Gutachterkosten, das kann sich summieren, können jetzt als Fördermitglied der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „ohne eigenes finanzielles Risiko“ beitreten. Sie können dann prüfen lassen ob die berechtigte Forderung ganz ohne eigenes finanzielles Risiko zu realisieren ist. Denn was die Banken, Fonds- und Vertriebsgesellschaften können, das können Anleger jetzt auch.

Möglich macht das die Kooperation zwischen dem BSZ e.V., dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung, drei Prozessfinanzierungsgesellschaften, Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwälten für Steuerrecht.

Ab sofort können Fördermitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „ohne eigenes finanzielles Risiko“ ihre berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis geltend machen.

Vertraglich zugesicherte Leistungen werden nicht erbracht? Zinsen werden nicht ausgezahlt? Vertrag gekündigt und Geld wird nicht ausgezahlt?

Sie haben sich zum Beispiel an einer Solaranlage beteiligt und die vertraglich vereinbarten Mietzahlungen bleiben aus. Ihre Fondsverwaltung zahlt die vereinbarten Zinsen nicht. Sie haben Ihre Kapitalanlage gekündigt, aber die Auszahlung des Geldes lässt auf sich warten. Dann sollten Sie schnell eine Lösung herbeiführen ehe es zu spät ist. Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung führt für Sie auf Erfolgsbasis den Inkassoeinzug durch.

Eine der drei mit dem BSZ e.V. kooperierenden Prozesskostenfinanzierungsgesellschaften die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei Bedarf gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! – Sie haben nicht das geringste Risiko!

Mit dem von EXPRESS INKASSO Vermittlungsgesellschaft für Inkasso und Gewinnoptimierungs-Dienstleistungen mbH gegründeten ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit dem BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. und Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht steht geschädigten Kapitalanlegern ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

Der ESK sorgt dafür, dass die Kapitalanleger nicht auf ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich >wissen die vom ESK eingeschalteten Spezialisten>, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Für die BSZ Fördermitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „ohne eigenes finanzielles Risiko“ wird geprüft, ob sich bei der getätigten Anlage ein außergerichtlicher Ansatz bietet, der eine sehr schnelle Abwicklung ermöglicht. Diese Vorgehensweise ist in aller Regel weit kostengünstiger als ein langwieriges und riskantes gerichtliches Verfahren. Die Fördermitglieder bekommen kostenlos eine umfangreiche kaufmännische und juristische Vorprüfung Ihres Falles mit Sichtung der zur Verfügung gestellten Dokumente. Prüfung ob Beitreibung auf Erfolgsbasis erfolgen kann. Prüfung ob EXPRESS die Forderung ankaufen kann. Prüfung ob eine der Prozessfinanzierungsgesellschaften das Risiko übernimmt.

Betroffene Anleger, die eine solche Prüfung durchführen lassen möchten, können gerne einen Antrag auf Beitritt als Fördermitglied zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „ohne eigenes finanzielles Risiko“ anfordern.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Samstag, Februar 06, 2016

Sie haben Geld angelegt und die vertraglich garantierten Zahlungen bleiben aus?

Sie haben Ihre Kapitalanlage gekündigt und die Rückzahlung erfolgt nicht?. Sie haben Geld verliehen und die Rückzahlung kommt nicht zum vereinbarten Zeitpunkt. Ihre Rechnungen werden nicht zum Fälligkeitsdatum bezahlt?

Mitglieder der „BSZ e.V. Interessengemeinschaft Forderungseinzug“ können jetzt  auf Erfolgsbasis Ihre ausstehenden Gelder einziehen lassen.

Möglich macht das die Kooperation zwischen dem BSZ e.V., der EXPRESS INKASSO Vermittlungsgesellschaft für Inkasso und Gewinnoptimierungs-Dienstleistungen mbH, dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung, drei Prozessfinanzierungsgesellschaften, Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwälten für Steuerrecht.

Ab sofort können Fördermitglieder der „BSZ e.V. Interessengemeinschaft Forderungseinzug“  ihre berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis geltend machen. Der Bundesgerichtshof hat jüngst in einem aktuellen Urteil (IX ZR 280/14) entschieden, dass der  Schuldner auch in einfach gelagerten Fällen die dem Gläubiger entstandenen Verzugskosten  zu tragen hat!!

Danach soll auch in rechtlich einfach gelagerten Fällen die Beauftragung eines Rechtsanwalts zur Geltendmachung einer offenen Forderung zweckmäßig und erforderlich sein. Gleiches dürfte auch für Inkasso-Institute gelten, zumindest soweit deren Kosten das Honorar eines Rechtsanwalts nicht übersteigen. Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung betont, dass es der Schuldner allein in der Hand habe, sich vertragstreu zu verhalten und auf diese Weise den materiellen Kostenerstattungsanspruch des Gläubigers gar nicht erst zur Entstehung gelangen zu lassen. Erfreulicherweise hat der Bundesgerichtshof auch damit die bisher bestehenden Unsicherheiten zu Lasten des Gläubigers beseitigt.

Vereinfacht ausgedrückt: Sie als Gläubiger haben nunmehr im Falle des Verzuges durch den Schuldner das Recht, sich rechtlicher und fachlicher Hilfe zu bedienen, um Ihrer Forderung Nachdruck zu verleihen.

Zur Erinnerung:

Ein Zahlungsverzug kann auf drei Arten eintreten, nämlich einmal durch Mahnung des Gläubigers und ferner ohne Mahnung, wenn durch ein Kalenderdatum (z.B. in einem Vertrag oder auf der Rechnung) bestimmt wird, bis wann die Forderung zu begleichen ist. Lässt der Schuldner die Zahlungsfrist verstreichen, befindet er sich ab dem Tag in Zahlungsverzug, der auf den letzten Tag der Zahlungsfrist folgt. Schlussendlich nach der neuesten Rechtslage gemäß § 286 Abs. 3 BGB grundsätzlich 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung.

Ablauf des  Einzugsverfahrens für Mitglieder der „BSZ e.V. Interessengemeinschaft Forderungseinzug“

Sie reichen Ihre den Zahlungsanspruch begründenden Unterlagen  per E-Mail, Fax oder Post für eine unverbindliche und unentgeltliche Prüfung bei einem der Ihnen benannten  BSZ e.V. Vertrauensanwälte ein.

Der Anwalt Prüft ob der Verzugsfall eingetreten ist. Wenn ja, wird das Inkassoverfahren eingeleitet. Priorität hat hierbei immer eine einvernehmliche und möglichst zügige außergerichtliche Einigung.

Bei Einwendungen des Schuldners werden diese vom Anwalt in verständlicher Weise zusammengefasst und zusammen mit einer Handlungsempfehlung an Sie gesandt.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Forderungseinzug anschließen..

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 06.02. 2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.

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Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung können Sie den "bitte zahlen" Button verwenden.

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

NL Nord Lease AG (vormals ALBIS Finance AG) bei Klagen durch Anleger zum Vergleich bereit.

NL Nord Lease AG ( vormals ALBIS Finance AG) bei Klagen zum Vergleich bereit. Das Abschichtungsgutachten 2013 wurde vorgelegt. Es erfolgten keine Zahlungen! Eine Klage lohnt aber wohl!


Im Jahr 1999 beteiligten sich viel Zeichner an der NL NordLease AG mit einer Einmalanlage " Classic" oder der Anlage "Sprint" Es handelte sich um eine Beteiligung an einer atypisch stillen Gesellschaft mit einer Mindestlaufzeit von 15 Jahren.

Die Beteilgung entwickelte sich jedoch wirtschaftlich nicht vorteilhaft. Es haben die Anleger dann viele Kündigungen ausgesprochen.

Den Zeichnern stand dann ein Abfindungsguthaben zu. Die Gesellschaft NL NordLease AG hat die Auszahlung verweigert, weil man die Liquiditätslage der Gesellschaft als Hinderungsgrund ins Spiel brachte.

Jetzt erhalten die Anleger die Unterlagen der BDO über die Nord Lease AG (vormals ALBIS Finance AG) mit dem Prüfvermerk des Wirtschaftsprüfers über die Ermittlung des Abfindungsguthabens der atypisch stillen Gesellschafter, die ihre Beteiligung zum 31. Dezember 2013 gekündigt haben.

Jetzt werden Vergleichsangebote gemacht:

Es gibt zwei Alternativen:

1. Das Kapitalkonto der Anleger iin Höhe von XXX wird in fünf Jahresraten, beginnend mit dem 1.3.2016 ausgezahlt.

2. 60 % des Kapitalkontos werden in sechs Monatsraten ausgezahlt.

Die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleiches werden im Verhältnis des Obsiegens und des Unterleigens gequotelt.

Die Anleger sollen sich schnell entscheiden, so die NL Nord Lease AG.

Die Vertretung bei der Abwicklung der Zahlung und Kontrolle des Abfindungsgutachtens durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht erscheint besonders wichtig!

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft NL Nord Lease AG (vormals ALBIS Finance AG) anschließen.

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Steff

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Karl-Heinz Steffens

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Anleger der EuroFinance Europe Trade s.r.o. (EFET) warten weiter auf ihr Geld.

Wie Anleger der EuroFinance Europe Trade s.r.o. (EFET) berichten, warten diese seit geraumer Zeit auf die Rückzahlung ihrer Gelder.

Die Verzögerungen bei der Auszahlung von Beteiligungsverträgen wird von Seiten der EuroFinance Europe Trade s.r.o. (EFET) unter anderem mit Problemen der globalen Weltfinanzpolitik begründet. Den Anlegern wurde schon unzählige Male mitgeteilt, dass die Auszahlung angeblich kurz bevor stehe.

Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB mitteilt, hat diese für einen Anleger ein mittlerweile rechtskräftiges Urteil beim Landgericht Berlin gegen die EuroFinance Europe Trade s.r.o. (EFET) erwirkt.

Die EuroFinance Europe Trade s.r.o. (EFET) mit Sitz in der Slowakei hatte in dem dem Urteil zugrunde liegenden Fall über ihre Filiale Berlin im Jahr 2013 mit dem Anleger einen Mezzanine-Kapital Beteiligungsvertrag abgeschlossen, nach dem bis zum 15.08.2014 Mezzanine-Kapital zur Verfügung gestellt und der Anlagebetrag nebst Rendite spätestens zum 15.09.2014 zurück gezahlt werden sollte. Kurz vor der geplanten Auszahlung bekam der Anleger noch ein Auszahlungsformular mit seinen Daten übersandt, auf eine Zahlung wartete er jedoch vergeblich.

Das Landgericht Berlin sprach dem Anleger in dem Verfahren einen Betrag in Höhe von € 30.000,00 zu. Dies entspricht der Summe der Einzahlung nebst der versprochenen Rendite. Zudem urteilte das Landgericht Berlin auch aus, dass Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.09.2014 zu zahlen sind und die EuroFinance Europe Trade s.r.o. (EFET) die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten sowie die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat.

Dieses Urteil bestätigt die Rechtsauffassung der BSZ e.V. Anmlegerschutzkanzlei CLLB, nach der die Anleger sich nicht weiter vertrösten lassen müssen, da sie einen vertraglichen Rückzahlungsanspruch besitzen und die Auszahlungssumme zuzüglich Verzugszinsen gegen die EuroFinance Europe Trade s.r.o. (EFET) geltend machen können.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft EuroFinance Europe Trade s.r.o. (EFET)  anschließen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt István Cocron

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Widerruf von Darlehen: Die Zeit läuft ab!

Der Widerruf von Darlehen und die Geltendmachung von hieraus resultierenden Ansprüchen gegenüber Banken und Sparkassen bilden derzeit einen Schwerpunkt der täglichen Arbeit vieler BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte.


Einzelne Kanzleien  haben  bereits über 15.000 Verträge geprüft und eine Vielzahl von Widerrufen für ihre Mandanten erfolgreich durchgeführt. Eine Auswahl von bereits geprüften Darlehensverträgen finden Sie hier.

Durch den Widerruf haben Sie die Möglichkeit, sich von bestehenden – teils mit sehr hohen Zinsen verbundenen – Darlehen ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung zu lösen bzw. diese zu günstigeren Konditionen neu abzuschließen.

Aufgrund des aktuellen Marktniveaus können Sie dabei oft zehntausende Euro sparen.

Die Anwälte prüfen für die BSZ e.V. Fördermitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf  bundesweit und vollkommen kostenfrei Ihre bestehenden Verträge auf die Möglichkeit eines Widerrufs. Sollte ein Widerruf möglich sein, vertreten die Anwälte Sie bei Bedarf anschließend gern.

Voraussetzungen

Grundsätzlich besteht bei Verbraucherdarlehen eine Möglichkeit, die eigene Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen bzw. 14 Tagen ab Unterschrift bzw. Abschluss des Vertrages zu widerrufen.

Voraussetzung ist dabei aber die ordnungsgemäße Belehrung über das Widerrufsrecht durch eine entsprechende Widerrufsbelehrung.

Hat keine ordnungsgemäße Belehrung über das Widerrufsrecht stattgefunden, insbesondere durch Vorlage einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung, so kann der Widerruf auch weiterhin erklärt werden.

Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung kann dabei infolge textlicher oder auch gestalterischer Mängel vorliegen, da die Widerrufsbelehrung zum einen inhaltlich richtig, zum anderen aber auch klar und verständlich und deutlich erkennbar sein muss.

Hinsichtlich der inhaltlichen und gestalterischen Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung bestehen bzw. bestanden jeweils strenge gesetzliche Vorgaben und es liegen zahlreiche Urteile verschiedener Gerichte, bis hin zum BGH vor.

Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen können z.B. bei folgenden Formulierungen vorliegen:

„Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.“

„Die Frist beginnt frühestens mit dem Tag des Eingangs des unterschriebenen Darlehensvertrages.“

„Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen² ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.“

„Der Lauf der Frist beginnt einen Tag nachdem Ihnen

ein Exemplar dieser Widerrufsbelehrung und

die Vertragsurkunde, der schriftliche Vertragsantrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Vertragsantrages zur Verfügung gestellt wurden.“

„Die Widerrufsfrist beginnt einen Tag nachdem der/die Darlehensnehmer/Gesamtschuldner ein Exemplar der Widerrufsbelehrung erhalten hat/haben und eine Vertragsurkunde, der schriftliche Darlehensantrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags ausgehändigt wurde.“

„Die Widerrufsfrist beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem der Darlehensnehmer

ein Exemplar dieser Belehrung

eine Urkunde oder Abschrift des Darlehensvertrages oder das Vertrags-/Darlehensangebot des Darlehensnehmers, das alle Vertragsbedingungen enthält, – im Original oder in Abschrift – mit der Annahmeerklärung der Bank sowie die Finanzierungsbedingungen … erhalten hat,…“

„Widerrufen Sie diesen Darlehensvertrag, mit dem Sie Ihre Verpflichtungen aus einem anderen Vertrag finanzieren, so sind Sie auch an den anderen Vertrag nicht gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn wir zugleich…“

„Auf die Rechtsfolgen des § 357 Abs. 1 und Abs. 3 BGB wird hingewiesen. Insbesondere sind im Falle des Widerrufs die empfangenen Leistungen zurückzugewähren und die gezogenen Nutzungen herauszugeben.“

Fehler in der grafischen Gestaltung liegen in der mangelnden Hervorhebung der Widerrufsbelehrungen bzw. einem Verstoß gegen das Deutlichkeitsgebot. Zwingend vorgeschrieben ist es, die Widerrufsbelehrung für den Verbraucher deutlich erkennbar zu gestalten, insbesondere durch drucktechnische Hervorhebungen, wie farbliche Hinterlegung, deutliche Einrahmung oder ein größeres und abgesetztes Schriftbild.
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Durch den Widerruf haben Sie die Möglichkeit, sich von bestehenden – teils mit hohen Zinsen verbundenen – Immobilien-Darlehen ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung zu lösen bzw. diese zu günstigeren Konditionen neu abzuschließen.

Aufgrund des aktuellen Marktniveaus können Sie dabei oft zehntausende Euro sparen oder die Laufzeit des Kredits deutlich absenken.

Diese verschiedenen Fehlerbereiche müssen abgeklopft werden und mit der umfassenden Rechtsprechung von Zivilgerichten abgeklärt werden. Das können nur Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht mit viel Erfahrung.

Die Anlegerschutzanwälte des BSZ e.V. bieten den Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Unterlagen an.

Einem Widerruf sollte auf jeden Fall immer eine umfassende Prüfung der konkreten Belehrung vorausgehen. Denn ein erfolgreicher Widerruf hängt von einer handfesten juristischen Argumentation zur Fehlerhaftigkeit der Belehrung ab. Für die kostenlose Erstberatung durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte.

Die Aussichten mit versierter anwaltlicher Unterstützung erfolgreich den Widerruf seines Darlehensvertrages durchzusetzen, darf man grundsätzlich als überdurchschnittlich gut bezeichnen. Wenn Sie fallbezogen wissen möchten, welche Möglichkeiten für Sie selbst tatsächlich bestehen, sollten Sie mit beiliegendem Formular die Fördermitgliedschaft zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Darlehenswiderruf“ beantragen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

steff

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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64807 Dieburg
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Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung können Sie den "bitte zahlen" Button verwenden.

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.


Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

Vorfälligkeitsentschädigung zurückfordern - Widerruf beim Immobilienkredit einsetzen

Das Wichtigste in Kürze: Wer seine zwischen November 2002 und Ende 2010 abgeschlossene Bau- oder Immobilienfinanzierung vorzeitig getilgt hat, kann sich möglicherweise die Vorfälligkeitsentschädigung zurückholen. Diese wurde von der Bank, Sparkasse oder Volksbank bei der vorzeitigen Tilgung verlangt. Aber es gibt einen Ausweg!

Dieser Ausweg beginnt mit dem Widerruf des Darlehens auch nach Abwicklung des Darlehens. Ursache ist die fehlerhafte Widerrufsbelehrung. Diese hat zur Folge, dass man solche Verträge ewig widerrufen kann.

Kreditinstitute wehren sich gegen den Widerruf mit dem Argument der Verwirkung.

Nach Beendigung des Vertrages könne ein Kreditnehmer den Vertrag nicht mehr einfach widerrufen. So die auffassung der Kreditinstitute.

Der Bundesgerichtshof hat dazu noch nicht entschieden.

Die Bundesregierung hat am 27. Januar 2016 beschlossen beschlossen, das ewige Widerrufsrecht auslaufen zu lassen. Danach könnten Verbraucher nur noch bis zu einem festen Zeitpunkt im Jahr im Juni 2016 widerrufen.

So gehen Sie vor

Fördermitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Vorfälligkeitsentschädigung / Widerrufsbelehrung können von bestimmten BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten kostenlos prüfen lassen, ob ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist.

Die Anlegerschutzanwälte des BSZ e.V. bieten den Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Vorfälligkeitsentschädigung eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Unterlagen an und prüfen ob Sie in ihrem Fall als Kreditkunde mit gekündigtem Darlehen nun die Vorfälligkeitsentschädigung zurückverlangen können. Für die kostenlose Erstberatung durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte.

Wenn Sie fallbezogen wissen möchten, welche Möglichkeiten für Sie selbst tatsächlich bestehen, sollten Sie mit beiliegendem Formular die Fördermitgliedschaft zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Vorfälligkeitsentschädigung“ beantragen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

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Freitag, Februar 05, 2016

IDEENKAPITAL FONDS MIT HOHEN WERTVERLUSTEN – WAS ANLEGER TUN KÖNNEN!

Das Unternehmen:
Das Emissionshaus Ideenkapital ist ein Tochterunternehmen der Ergo-Versicherungsgruppe. Der Fondsanbieter legte seit 1994 diverse geschlossene Fonds auf. Mehr als 70.000 Anleger beteiligten sich so an verschiedenen Immobilienfonds.


Die Fonds:

Das Emissionshaus Ideenkapital, brachte in den letzten Jahren insbesondere folgende Immobilienfonds auf den Markt:

Metropolen Europa

Einkaufsmärkte Deutschland

US Professional Portfolio Invest 2

US Properties

US Properties Value Added

IK Australia Core

Entwicklung:

Von der Wirtschaftskrise im Jahre 2008 sind auch die Ideenkapital Fonds nicht verschont geblieben. Die Finanzmarktkrise hat im US-Gewerbeimmobilienmarkt für einen Preisrückgang der Objekte gesorgt. Auswirkungen machten sich auch auf dem australischen Markt bemerkbar. Aufgrund der finanziellen Lage blieben häufig die prognostizierten Ausschüttungen aus. Die Beteiligung Australia Core + wird derzeit auf dem Zweitmarkt nur noch mit 12% gehandelt.

Hilfe für Anleger

Bei den oben genannten Fonds handelt es sich um unternehmerische Beteiligungen, die mit erheblichen Risiken für das angelegte Kapital einhergehen. Über diese Risiken wurden Anleger oftmals nicht ordnungsgemäß aufgeklärt. In vielen Fällen wurden weder die Risiken des Ausbleibens von Ausschüttungen, noch eine mögliche Erstattungspflicht bezüglich bereits erhaltener Ausschüttungen, ebenso wenig wie das Teil- bis Totalverlustrisiko, als auch das Risiko einer negativen steuerlichen Bewertung besprochen. Stattdessen wurde die Beteiligung an einem Ideenkapital-Fonds häufig als sichere Anlage, beispielsweise zur Altersvorsorge verkauft. Ist dies der Fall, stehen dem Anleger möglicherweise Schadensersatzansprüche zu.

Im Rahmen der Beratung wurde nach der Erfahrung der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  Brüllmann meist auf die Vorteile hingewiesen und Risiken ausgespart. So wurde die Beteiligung meist als eine sichere Investition in langfristig vermietete Top-Immobilien in Europa, den USA oder Australien empfohlen. Es wurde sowohl die Sicherheit des investierten Kapitals beteuert, als auch hohe Renditen in Aussicht gestellt. „Ihr Kapital hat gute Anlagen“ – so wirbt auch das Emissionshaus selbst für seine Fonds.

Diese auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierte  BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei vertritt seit vielen Jahren zahlreiche Anleger der Ideenkapital-Fonds und hat auch die Emissionsprospekte der Fonds geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass auch gute Aussichten bestehen, Ansprüche auf der Grundlage der Prospekthaftung geltend zu machen.

Betroffene Anleger sollten deshalb den Sachverhalt zum Erwerb ihrer Beteiligung von einem erfahrenen Anwalt prüfen zu lassen, ob etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber dem vermittelnden Unternehmen bzw. der vermittelnden Bank geltend gemacht werden können.

Den Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Ideenkapital-Fonds bieten die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte an, ihren individuellen Fall im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung dahingehend zu prüfen, welche Ansprüche in Betracht kommen und setzen diese dann konsequent für  den Anleger durch.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Ideenkapital-Fonds anschließen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

brülhohl

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Telefon: 06071-9816810

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=9d30d799f193da5cecf8ebe46a31c29c   

Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Melanie Hohl

Dieser Text gibt den Beitrag vom 05.02. 2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.

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