Weitere Gläubigerversammlung am 29.04.2014!
BSZ e.V.-Vertrauensanwälte machen Schadensersatzansprüche geltend! Geschädigte
schließen sich dem BSZ e.V. an. In dem inzwischen eröffneten Insolvenzverfahren
über die Getgoods AG fand der Termin zur Gläubigerversammlung für die Inhaber
der Schuldverschreibung am 27.02.2014 ab 9.00 Uhr im Amtsgericht
Frankfurt/Oder, Müllroser Chaussee 55 in 15236 Frankfurt/Oder statt.
Mit überwältigender Mehrheit der abgegebenen
Stimmen wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher von der BSZ e.V. Vertrauenskanzlei
Dr. Späth & Partner zum „gemeinsamen
Vertreter der Anleihegläubiger“ gewählt. Anleihe- Anleger müssen/können ihre
Forderungen zur Insolvenztabelle somit nicht mehr selber anmelden, sondern
diese werden von dem gemeinsamen Vertreter Herrn Dr. Liebscher im Rahmen einer
globalen Forderungsmeldung zur Insolvenztabelle automatisch angemeldet. Die
Forderungsanmeldung ist eine Regelaufgabe des gemeinsamen Vertreters und
erfolgt für die einzelnen Anleiheinhaber kostenfrei, da der Aufwand des
gemeinsamen Vertreters durch die Insolvenzmasse vergütet wird.
Für die Forderungsanmeldung ist also eine
Anmeldung zur BSZ e.V.-Interessengemeinschaft „getgoods“ nicht erforderlich,
worauf ausdrücklich hingewiesen werden soll.
Während es in diesem Termin zur
Gläubigerversammlung vorrangig um die Wahl des sog. „Gemeinsamen Vertreters“
ging, soll am 29. April 2014 noch eine weitere Gläubigerversammlung in
Frankfurt/Oder statt finden, auf der vor allem allgemeine Dinge betreffend
getgoods besprochen werden dürften. BSZ e.V.-Mitglieder werden auch auf dieser
weiteren Gläubigerversammlung, die Ende
April statt finden wird, im Rahmen ihrer BSZ e.V.-Mitgliedschaft vertreten.
Hierfür ist es jedoch erforderlich, dass sich geschädigte getgoods-Anleger
wieder eine Depotbescheinigung mit Sperrvermerk ihrer Depotbank ausstellen
lassen, aus der sich ergibt, dass der Anleger die Anleihen der getgoods AG noch
hält (also nicht verkauft hat) und diese bis einschließlich 29.04. gesperrt
sind, dann können BSZ e.V.-Mitglieder im Rahmen ihrer BSZ e.V.-Mitgliedschaft
vertreten werden. BSZ e.V-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth, MSc (Nottingham), hierzu: „Wir erhoffen uns
in dieser Gläubigerversammlung weitere Erkenntnisse zu den Insolvenzgründen bei
getgoods.“
Wie sich inzwischen jedoch zeigt, wird für
Geschädigte eine Schadenskompensation alleine über das Insolvenzverfahren nicht
möglich sein, es ist nach gegenwärtigem Stand davon auszugehen, dass die
Insolvenzquote lediglich gering ausfallen wird, d.h., eventuell zwischen 0 – 10
%.
Aus diesem Grunde ist BSZ
e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter
Späth von Dr. Späth & Partner auch inzwischen dazu übergegangen,
Prospekthaftungsansprüche für die Anleger gegen den ehemaligen Vorstand geltend
zu machen, inzwischen haben sich Anhaltspunkte für Prospekthaftungsansprüche
ergeben, so werden die Anleger im Verkaufsprospekt nach Ansicht von Dr. Späth
nicht über alle wesentlichen relevanten Punkte informiert.Insbesondere die
Verflechtung zwischen der Getgoods AG und deren Tochtergesellschaften wird nach
Ansicht von BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth nicht ausreichend
dargelegt.
Aufgrund dieser Ansatzpunkte ist der
ehemalige Vorstand der getgoods AG bereits von BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr.
Walter Späth in den letzten Wochen außergerichtlich zum Schadensersatz
aufgefordert werden. Ob noch weitere Verantwortliche von den BSZ
e.V.-Vertrauensanwälten haftbar gemacht werden sollen, wird sich zeigen.
Tätig werden sollten bisher vor allem
rechtsschutzversicherte Anleger, da noch nicht vollständig klar ist, ob eine
Vollstreckung gesichert ist. So sollen zwar sog. D & O-Versicherungen
bestehen, bei denen aber noch nicht sicher ist, ob sie eingreifen würden. Die
ersten Klagen dürften in einigen Wochen von BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr.
Walter Späth eingereicht werden, geltend gemacht wird der vollständige Schaden
der Anleger.
Auch haben sich inzwischen, wie sich heraus
stellt, durchaus Anhaltspunkte für ein deliktisches Handeln der
Verantwortlichen ergeben: Wie z.B. der Insolvenzverwalter Brockdorff in der
Online-Ausgabe des Magazins Wirtschaftswoche vom 08.03.2014 mitteilte, soll ein
Betrag in Höhe von rund 13 Mio. €, der noch im Oktober 2013 bei Anlegern
eingeworben wurde, kurz vor dem Insolvenzantrag von den Konten abgeflossen
sein, es steht somit zu befürchten, dass dieser Betrag zweckwidrig verwendet worden
sein könnte.
Auch einige weitere Punkte könnten für
deliktisches Handeln sprechen, hierzu wird demnächst noch weiter vom BSZ e.V.
berichtet werden.
Pressemeldungen von vor einiger Zeit zufolge
(z.B. Berliner Morgenpost vom 19.11.2013) steht auch der Verdacht im Raum, dass
bei getgoods 192.000 Mobiltelefone verkauft worden sein sollen, die der Firma
gar nicht gehörten, sondern bei getgoods nur gelagert worden sein sollen. Mit
diesem Verkauf fremder Ware soll getgoods seinen eigenen Umsatz aufgewertet
haben und dadurch entsprechend falsche Quartalszahlen geliefert haben.
Hierzu wurde in den letzten Monaten von der
Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder das Firmengelände von getgoods sowie die
Privatwohnungen des Geschäftsleiters der getgoods AG und deren Vertriebstochter
durchsucht. Ob die Vorwürfe zutreffend sind, bleibt abzuwarten, bis zum Beweis
des Gegenteils gilt natürlich die Unschuldsvermutung. Die BSZ
e.V-Vertrauensanwälte werden aber bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder auf
jeden Fall Akteneinsicht beantragen.
Der BSZ e.V. konnte mit der Kanzlei Dr. Späth
& Partner eine sehr erfahrene Kanzlei im Bereich Mittelstandsanleihen für
die Zusammenarbeit gewinnen, hier wurden seit Jahren mehrere tausend Fälle
bearbeitet, z.B:
Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West (mehrere
hundert Anleger wurden seit dem Jahr 2006 vertreten).
First Real Estate GmbH: von Dr. Späth &
Partner wurden als erster Kanzlei in Deutschland überhaupt hier bereits im Jahr
2009 rechtskräftige Urteile gegen die Hintermänner erstritten
DM Beteiligungen AG: Mehrere hundert
Geschädigte wurden seit 2006 vertreten
GlobalSwissCapital AG: ( gerichtliche Erfolge
gegen die Vermittler der Anlage)
Solen AG: Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher von
der Kanzlei Dr. Späth & Partner wurde in den Gläubigerausschuss gewählt
SIC Processing: ca. 30 Klagen gegen
Verantwortliche aus Prospekthaftung im engeren Sinne wurden eingereicht
DEIKON-Hypothekenanleihen: Diverse Klagen und
Berufungen laufen
Insgesamt wurden von der BSZ e.V. Vertrauenskkanzlei
Dr. Späth & Partner mehrere 1000 geschädigte Anleger speziell von
Mittelstandsanleihen, also wie bei Getgoods.de, vertreten. Auch die räumliche
Nähe der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner zwischen Berlin und
Frankfurt/Oder ist sehr hilfreich für die Interessenbündelung. Die BSZ
e.V.-Vertrauensanwälte Dr. Walter Späth und Dr. Marc Liebscher haben darüber
hinaus auch in Frankfurt an der Oder ihr Rechtsreferendariat absolviert und
sind daher auch mit den Besonderheit der Justiz in Frankfurt an der Oder (d.h.
Staatsanwaltschaft und Gerichte) bestens vertraut.
Fazit
des BSZ eV:
Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen
bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu
bekommen.
- Für die Prüfung von Ansprüchen durch
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht
können sich betroffene Anleger gerne der vom BSZ e. V. gegründeten
Interessengemeinschaft ,,Getgoods" anschließen. Aufgrund des geschilderten
Sachverhalts ergeben sich hinreichende Gründe, der Interessengemeinschaftbeizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth
Text gibt den Beitrag vom 19. April 2014 wieder. Hiernach eintretende
Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer
anderen Einschätzung führen.
drspä