Freitag, April 25, 2014

Degi International: Ausschüttung an Anleger - Ansprüche auf Schadensersatz

Die Anleger des in Abwicklung befindlichen offenen Immobilienfonds Degi International erhalten Ende April die fünfte Tranche. Je Anteil werden 4,50 Euro ausgezahlt. Das gab die Aberdeen Asset Management Deutschland bekannt.


Seit April 2012 haben die Anleger dann insgesamt 20,25 Euro erhalten. Die nächste turnusmäßige Ausschüttung ist im Oktober 2014. Wie hoch die Ausschüttung ausfallen wird, hängt überwiegend vom weiteren Verkauf der Immobilien aus dem Bestand des Fonds ab. Im Oktober geht auch das Verwaltungsmandat an die Depotbank Commerzbank über.

,,Anleger des Degi International müssen wahrscheinlich mit weiteren finanziellen Verlusten rechnen", befürchtet der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Allerdings sei es immer noch möglich, Schadensersatzansprüche zu stellen. Diese könnten insbesondere durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein.

,,Die Rechtsprechung verschiedener Gerichte bei offenen Immobilienfonds wird zunehmend anlegerfreundlicher", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt. Insbesondere eine unzureichende Aufklärung über das Schließungsrisiko der offenen Immobilienfonds wird von den Gerichten zunehmend als Pflichtverletzung der vermittelnden Banken angesehen. ,,Die Möglichkeit, Anteile jederzeit wieder zurückgeben zu können und damit praktisch immer über das Geld verfügen zu können, war unserer Erfahrung nach für viele Anleger ein wichtiges Kriterium in einen offenen Immobilienfonds zu investieren. Tatsächlich kann diese Anteilsrücknahme wie im Fall des Degi International aber ausgesetzt werden und die Anleger kommen nicht an ihr Geld. Hinzu kommen noch weitere Risiken, über die der Anleger in einem ordnungsgemäßen Beratungsgespräch hätte aufgeklärt werden müssen", erklärt der Anwalt. Dennoch müsse immer im Einzelfall geprüft werden, ob eine fehlerhafte Anlageberatung, die den Anspruch auf Schadensersatz begründet, vorliegt.

Ein weiterer Ansatzpunkt für Schadensersatz kann das Verschweigen der Provisionen, die die vermittelnde Bank erhalten hat, sein. ,,Diese sog. Kickbacks müssen nach Rechtsprechung des BGH ebenfalls offengelegt werden", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Der offene Immobilienfonds Degi International wurde 2003 aufgelegt und wird noch bis zum 15. Oktober 2014 abgewickelt.
  • Für die Prüfung von Ansprüchen aus dieser Anlage durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Degi International" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 25. 04. 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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Garantiehebelplan Fonds: Schadensersatz von Wirtschaftsprüfern nach Urteil für Anleger gefordert.

Garantiehebelplan 08 Premium Vermögensaufbau AG & Co. KG: Rechtsanwälte fordern Schadensersatz von Wirtschaftsprüfern nach Urteil für Anleger.


Wie die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte mitteilen, hat das Landgericht Leipzig die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Grützmacher Gravert GmbH (,,GGV") zum Schadensersatz wegen unzureichender Aufklärung über die Risiken der Garantiehebelplan 08 Premium Vermögensaufbau AG & Co. KG (,,Garantiehebelplan Fonds") verurteilt.

Im Jahre 2012 hatte die S+K Gruppe um die inhaftierten Manager Marc-Christian Schraut und Daniel Fritsch die CIS Deutschland AG erworben und damit auch Zugriff auf das Vermögen des Garantiehebelplan Fonds erhalten. Die CIS Deutschland AG hat in der Folge Gelder des Fonds in andere Unternehmen der S&K Gruppe investiert, so dass Anleger befürchten, große Teile ihrer Anlage zu verlieren.

Vor diesem Hintergrund eröffnet die Verurteilung der ,,GGV" zur Zahlung von Schadensersatz die Möglichkeit, Investitionen in den Fonds doch noch vollständig zurückzuerhalten, so die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte. Das Landgericht Leipzig begründete die Verurteilung der GGV damit, dass diese gegen ihre Pflicht zur Aufklärung der Anleger über die Risiken des Fonds verstieß. Als Gründungsgesellschafterin habe die GGV Anleger hierüber vorab informieren müssen. Dabei sei sie auch, so das Gericht, für Fehlverhalten von mit dem Vertrieb beauftragen Firmen verantwortlich. Im vom Gericht zu entscheidenden Fall hatte ein Mitarbeiter der Carpe Diem Vertriebsgesellschaft mbH den Garantiehebelplan Fonds für die Altersvorsorge empfohlen. Da es sich beim Garantiehebelplan Fonds jedoch um unternehmerische Beteiligung handelte, durfte dieser nach der Rechtsprechung des BGH hierfür nicht empfohlen werden. Das Landgericht Leipzig verurteilte die GGV daher zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe der bereits erfolgten Anlage und zur Freistellung des Anlegers von der Verpflichtung, weiter Raten zahlen zu müssen.

Die GGV konnte sich auch nicht unter Hinweis auf das vom klagenden Anleger unterschriebene Beratungsprotokoll entlasten. Darin wurde zwar auf die Rechtsauffassung des BGH verwiesen, das Landgericht Leipzig sah es jedoch als erwiesen an, dass der Berater diesen Hinweis als ,,rein theoretisch" und die darin genannten Risiken als ,,ausgeschlossen" bezeichnet habe. Damit, so das Gericht, seien die Risikohinweise im Beratungsprotokoll ,,entwertet".

Die Rechtsanwälte haben zwischenzeitlich für Anleger Schadensersatz von der GGV gefordert. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte empfehlen daher allen Anlegern, überprüfen zu lassen, ob sie im Vorfeld der Beteiligung am Garantiehebelplan Fonds ordnungsgemäß über die damit verbundenen Risiken informiert wurden.

Fazit des BSZ eV:
Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen
  • Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht  können sich betroffene Anleger  gerne der vom BSZ e. V. gegründeten Interessengemeinschaft ,,Garantiehebelplan Fonds" anschließen. Aufgrund des geschilderten Sachverhalts ergeben sich hinreichende Gründe, der Interessengemeinschaft beizutreten.

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Donnerstag, April 24, 2014

Prosavus AG - Insolvenzverfahren eröffnet

Nachdem am 01.04.2014 um 9:00 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Future Business KG a.A. eröffnet wurde, wurde selbiges auch bei der Prosavus AG - ebenfalls ein Unternehmen der Infinus Gruppe aus Dresden - am 01.04.2014 um 10:00 Uhr eröffnet. Die Gläubigerversammlung findet am 26.06.2014 statt, Forderungen im Range des § 38 InsO sind bis zum 15.05.2014 anzumelden.


Nach erster Mitteilung des Insolvenzverwalters RA Scheffler scheint hier zumindest für die Gläubiger mit nicht nachrangigen Forderungen die Möglichkeit zu bestehen, ihr gesamtes eingesetztes Kapital zurück zu erhalten.

Anders stehe es um die Forderungen der Genussrechtsinhaber, da in den Genussrechtsbedingungen eine Nachrangabrede enthalten sei, so dass die Gläubiger mit diesen Genussrechten wohl kaum mit einer Befriedigung ihrer Forderungen rechnen könnten. Diese nachrangigen Forderungen (im Range des § 39 InsO) sollen zunächst auch nicht angemeldet werden.

Es besteht jedoch für die Inhaber der Forderungen aus den Genussrechten die Möglichkeit, die Forderungen ebenfalls als nicht nachrangige Forderungen geltend zu machen, wenn diese als Schadensersatzforderungen angemeldet werden. Dann würden diese ebenfalls den Rang des § 38 InsO genießen.

Erfahrungsgemäß werden Schadensersatzansprüche vom Insolvenzverwalter im Prüfungstermin zunächst vorläufig bestritten. Dann wäre in einem darauffolgenden Feststellungsprozesses gemäß §§ 179 ff InsO festzustellen, ob die Forderung im Range des § 38 InsO zur Tabelle genommen werden muss.

Bereits bei der Anmeldung einer Schadensersatzforderung ist der Anspruch prüfbar und damit hinreichend bestimmt darzulegen und zu begründen. Die Nutzung des vom Insolvenzverwalter übersandten Formulars ist auf keinen Fall ausreichend.

,,Die Genussrechtsinhaber sollten sich hier unbedingt qualifizierter anwaltlicher Hilfe bedienen, da sie sonst ihrer Ansprüche vollständig verlustig gehen können", meint Rechtsanwalt und BSZ e.V Anlegerschutzanwalt Torsten Geißler. ,,Die Vergangenheit hat gezeigt, dass gerade in Konstellationen wie der vorliegenden, nur die Rangverbesserung der Forderung zu einer Vermeidung des Totalverlustes führen kann", so Geißler weiter.

Die Infinus Gruppe setzt sich aus einem Gesellschaftsgeflecht mit mehreren Unternehmen zusammen. Die im Jahr 2006 als Future Business PLUS AG in Dresden gegründete Prosavus AG emittierte Genussrechte mit einer jährlichen prognostizierten Rendite in Höhe von 6 - 8 Prozent. Vertrieben wurden diese Anleihen durch fast 1.000 Vermittler, die unter dem Haftungsdach der inzwischen ebenfalls insolventen Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut stehen.

Infolge von Durchsuchungen, Festnahmen und Beschlagnahmen musste die Prosavus AG im November 2013 Insolvenz anmelden.

Fazit des BSZ eV:
Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen
  • Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht  können sich betroffene Anleger  gerne der vom BSZ e. V. gegründeten Interessengemeinschaft ,,Prosavus AG" anschließen. Aufgrund des geschilderten Sachverhalts ergeben sich hinreichende Gründe, der Interessengemeinschaft beizutreten.

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DS Rendite Fonds Nr. 65 MS Cape Henry - Insolvenzverwalter nimmt Klage vor dem BGH zurück,

Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Büchler nimmt Klage vor dem Bundesgerichtshof zurück. Der Insolvenzverwalter der Fondgesellschaft DS Rendite Fonds Nr. 65 MS Cape Henry GmbH & Co. Containerschiff KG, Rechtsanwalt Dr. Büchler, hat mit Schriftsatz vom 12.03.2014 seine Klage vor dem Bundesgerichtshof zurückgenommen.


Dies erfolgte auf den Tag genau 4 Jahre, nachdem die Gesellschaft Klage vor dem Landgericht Dortmund gegen einen von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger eingereicht hatte. Geltend gemacht worden war die Rückzahlung von Ausschüttungen aus der Beteiligung an der MS Cape Henry in fünfstelliger Höhe.

Bereits zum Zeitpunkt der Klageeinreichung hatte der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., darauf hingewiesen: ,,Wir halten die Klage aus mehreren Gesichtspunkten für unbegründet und werden unseren Mandanten gegen die Klageforderung verteidigen."

Die Fondsgesellschaft und nach deren Insolvenz der Insolvenzverwalter wollten die Richtigkeit dieser Einschätzung über einen Zeitraum von nun insgesamt 4 Jahren nicht wahrhaben und versuchten, den der Gesellschaft nicht zustehenden Anspruch durchsetzen. Wiederholt hatte die Kanzlei in der Folgezeit deutlich gemacht, dass ein solcher Rückzahlungsanspruch aus mehreren Gründen nicht in Betracht komme.

Nachdem hiervon die DS Rendite Fonds Nr. 65 MS Cape Henry GmbH & Co. Containerschiff KG in der 1. und 2. Instanz nicht überzeugt werden konnte, schloss sich nun der Insolvenzverwalter, der das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof übernommen hatte, schlussendlich der Argumentation von CLLB Rechtsanwälten an und nahm die Klage zurück - nicht aber, bevor er über einen Zeitraum von eineinhalb Jahren erfolglos versucht hatte, den Anspruch doch noch durchzusetzen.

Dieses Verfahren zeigt erneut, dass die Geschädigten alles andere als chancenlos sind, um den ihnen entstandenen Schaden zu begrenzen. Dies gilt sowohl in Passivprozessen wie dem vorliegenden, wenn also Fondsgesellschaften versuchen, die ausgereichten Ausschüttungen wieder zurückzufordern, als auch in Aktivprozessen, bei denen Anlegermögliche Ansprüche gegen die Anlageberater verfolgen. ,,Dies gilt dann, wenn die Anlageberater ihren Aufklärungspflichten gegenüber den Anlegern nicht nachgekommen sind", so Rechtsanwalt Luber. ,,Anlageberatern kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich  erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu. Dies bedeutet, dass Berater, die den betroffenen Anlegern die Beteiligung an den jeweiligen Fonds empfohlen haben, ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken für die Anleger aufklären müssen. Kommen sie dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sie sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.

Ferner kann auch die kick-back Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes Anwendung finden. Demnach müssen für Banken tätige Anlageberater ihre Kunden grundsätzlich auf den Erhalt von Rückvergütungen, die sie für den Vertrieb der Beteiligungen von den Fondsgesellschaften erhalten, hinweisen. Diese Aufklärungspflicht wurde in der Vergangenheit allerdings erfahrungsgemäß nur vereinzelt erfüllt, sodass allein diese Nichtaufklärung für die Geltendmachung von Schadensersatz ausreichen kann.

Diese BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  kann dabei auf zahlreiche Erfolge bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zurückblicken. Neben vergleichsweisen Einigungen mit Banken und Beratungsgesellschaften - beispielhaft sei hier ein Vergleich mit der Targobank angeführt, in dem sich Bank verpflichtete, an einen von den Rechtsanwälten vertretenen Anleger 100 % der Nominalhöhe seiner Beteiligung (abzüglich der erhaltenen Ausschüttungen) zu bezahlen - konnte die Kanzlei auch maßgebliche Urteile gegen Banken erstreiten. Aktuelle Beispiele sind Urteile der Landgerichte Itzehoe, Lüneburg und Duisburg, in denen Banken zur Zahlung von Schadensersatz in insgesamt sechsstelliger Höhe an von den Rechtsanwälten vertretene Anlegern verurteilt wurden, weil diese nicht ordnungsgemäß über die weichen Kosten bei einem Schiffsfonds aufgeklärt wurden. In einem weiteren Verfahren hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht den Hinweis erteilt, dass die Berufung der Targobank gegen ein Urteil des Landgerichts Itzehoe ohne Aussicht auf Erfolg sei. Die Bank hat daraufhin die Berufung zurück genommen, sodass das Urteil nun rechtskräftig ist. ,,Diese Rechtsprechung ist nach unserer Bewertung auch auf den vorliegenden Fall anzuwenden", so BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Luber abschließend.

Fazit des BSZ eV:
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  • Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht  können sich betroffene Anleger  gerne der vom BSZ e. V. gegründeten Interessengemeinschaft ,,Schiffsfonds/ DS Rendite Fonds Nr. 65 MS Cape Henry" anschließen. Aufgrund des geschilderten Sachverhalts ergeben sich hinreichende Gründe, der Interessengemeinschaft beizutreten.

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Nicht alle Bankgebühren gerechtfertigt

Das vom OLG Frankfurt gesprochene Urteil (Az.: 23 U 50/12), nachdem einige pauschal verlangte Gebühren der Commerzbank rechtswidrig sind ist Rechtskräftig geworden. Das Frankfurter Bankhaus nahm die dagegen eingelegte Revision zum Bundesgerichtshof zurück.


Damit akzeptiert die zweitgrößte Bank Deutschlands die Kritik der Frankfurter Richter, wie der BSZ e.V. Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bankrecht Cäsar-Preller erklärt.

Nunmehr können sich die Kunden gegen Gebühren wie das Berechnungsentgelt bei einer Vorfälligkeitsentschädigung, überhöhten Gebühren bei Postübersendung der Kontoauszüge oder überhöhten Entgelt für das Nachgehen einer reklamierten Überweisung wehren.

Dies ist ein gutes Zeichen für die Verbraucher, meint der Wiesbadener Fachanwalt Cäsar-Preller. Diese können nun zu viel bezahlte Gebühren zurückverlangen und müssen diese in Zukunft nicht mehr zahlen.

Zwar gilt die Entscheidung formal nur gegen die Commerzbank, jedoch haben die meisten anderen Banken ähnliche Regelungen in ihren AGB, sodass die Entscheidung bundesweit Geltung beanspruchen wird, macht der Finanzrechtsexperte Cäsar-Preller anderen Bankkunden Mut und erklärt weiter, Banken können nur Ersatz für zusätzlichen Aufwand verlangen, diesen müssten sie jedoch auch nachweisen. Gegen Pauschal überhöhte Gebühren, sollten sich die Bankkunden nunmehr wehren.
  • Für die Prüfung von Ansprüchen aus unberechtigten Bankgebühren durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht  hat der BSZ e.V. die  Interessengemeinschaft Bank und Gebühren   gegründet. Es bestehen gute Gründe hier den Sachverhalt prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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Proven Oil Canada Fonds - Option Beraterhaftung?

BSZ e.V. bündelt Interessen geschädigter Anleger. Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB meldet, gehen in den vergangenen Wochen vermehrt Anleger auch gegen die Anlageberater vor, die Beteiligungen an den Proven Oil Canada Beteiligungsfonds empfohlen haben.


Denn aufgrund der anhaltend schlechten Nachrichten befürchten viele Anleger, ein Totalverlustrisiko zu erleiden, auf das sie bei der Beratung teilweise nicht hingewiesen wurden.

Der Zusammenschluss sämtlicher Fondsgesellschaften in eine Master-LP im letzten Jahr sollte dazu führen, dass die POC wieder gewinnbringend arbeitet und durch Synergieeffekte Kosten senkt. Ein Totalverlustrisiko sollte mit dieser Maßnahme gerade verhindert werden. Denn zuvor haben einige der Fondsgesellschaften aufgrund schlechter Performance die versprochenen Ausschüttungen ausgesetzt.

Ob diese Maßnahmen tatsächlich erfolgversprechend sind und greifen werden, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beurteilt werden. Bedenklich ist jedoch, dass - wie vereinzelte Anleger der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei mitgeteilt haben - nach Aussage von POC auch im Jahr 2014 voraussichtlich die Ausschüttungen ausbleiben werden.

Welche Maßnahmen können betroffene Anleger gegenwärtig treffen?

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte unterstützen bereits mehrere Anleger der Proven Oil Canada bei der Prüfung ihrer rechtlichen Möglichkeiten und vertreten Anleger gegen Berater, die sie nicht korrekt und umfassend über die konkreten Risiken einer Beteiligung an POC aufgeklärt haben. Parallel hierzu werden auch Schadensersatzansprüche gegen die Initiatoren von POC geprüft sowie Widerrufsrechte oder die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung der Beteiligung.
  • Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung als auch aus fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt ergeben können, von einer auf kapitalmarktrechtsspezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "POC - Proven Oil Canada" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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Mittwoch, April 23, 2014

Mit leeren Versprechungen und hohen Renditeaussichten werden Kapitalanleger um ihr Geld betrogen!

Die märchenhafte Geldvermehrung  auf welche  die gutgläubigen Anleger hoffen,  entpuppt sich oft als eine Umverteilung ihrer Anlagebeträge in die (Auslands)-Tresore der Anlagefirmen. Häufig werben unseriöse Anbieter mit prominenten Politikern. Besonders ausgeprägt war und ist dieses Marketing bei den Herren die sich für die Privatisierung der Alterssicherung stark machen.  Wenn sich die Kleinanleger auch weiterhin widerstandslos ausplündern lassen, ist eine immer extremere Kapitalkonzentration nur noch eine Frage der Zeit. 


Jahr für Jahr werden in Deutschland Tausende von Anlegern mit mehr oder weniger seriösen Anlageprodukten um ihr Erspartes gebracht. Jährlich werden Milliardenbeträge in Deutschland mit dubiosen Anlageangeboten abgeschöpft." Die Methoden der Anbieter im Kapitalanlagebereich - darunter auch die Banken - werden immer dreister und die Schäden immer höher. Die Bandbreite der Varianten, über die so manche Finanz-Dienstleister inzwischen an das Geld der Anleger wollen, ist schier unendlich. Und meist sind es überwiegend Kleinanleger, die Ihr Geld verlieren. Vor dem Hintergrund ständiger Anlageskandale, muss man einfach zu der Erkenntnis kommen, dass es einen wirklich wirksamen Verbraucherschutz für Anleger in Deutschland faktisch nicht gibt.

In vielen Fällen glauben die Investoren eine sichere und renditeträchtige Kapitalanlage für ihre Altersvorsorge abgeschlossen zu haben. Dabei sitzen sie jedoch auf einer hochriskanten Unternehmensbeteiligung die zur Altersvorsorge vollkommen ungeeignet ist. Verlustrisiken bis hin zum Totalverlust drohen. Der BSZ e.V. macht Investoren auf diese Gefahren aufmerksam und hilft Anlegern aus diesen Anlagen auszusteigen. Ein bereits entstandener Schaden soll gegenüber den jeweiligen Verantwortlichen geltend gemacht werden.

Anleger, die versuchen im Alleingang, oder mit dem falschen Anwalt, ihr Geld bei Gericht einzuklagen, müssen oft die bittere Erfahrung machen, dass der Rechtsweg für sie zum unkalkulierbaren Risiko geworden ist. Vor allem finanziell. Die Initiatoren und Finanzberater dagegen, die Millionen ergaunert haben, kommen oft mit einer Geld- oder Bewährungsstrafe davon, wenn nicht, sind sie nicht selten nach nur einem Jahr wieder auf freien Fuß und gönnen sich mit dem ergaunerten Geld ein schönes Leben, während die Betrogenen keine Aussicht auf Entschädigung haben.

Unterliegt der Anleger im Gerichtsverfahren, verliert er nicht nur  seine Forderung sondern hat zudem die Prozesskosten beider Seiten zu tragen. Auch wer gewinnt, kann leer ausgehen, wenn der Unterlegene zwischenzeitlich in Vermögensverfall gerät. Für die Gerichtskosten und die Kosten seines Anwaltes haftet der Anleger dann als so genannter Zweitschuldner. Wer die hohen Prozesskosten nicht aufbringen kann, für den bleibt nur der Verzicht auf seine berechtigten Ansprüche. Kritisiert man beim BSZ e.V.  Das trifft immer für den zu, dessen Rechtsschutzversicherung keine Deckungszusage geben will und die Gewährung von Prozesskostenhilfe aus irgendwelchen Gründen nicht in Betracht kommt.

Dem BSZ e.V. ist bekannt, dass diese Kostensituation für viele Betroffene zu einer Hürde geworden ist, Rechtsansprüche notfalls auch vor Gericht durch zu setzen. Denn wer heute klagt oder verklagt wird und verliert, dessen Existenz ist bedroht. Gerade auch weil das Risiko von Rechtsstreitigkeiten und die Notwendigkeit individueller Risikovorsorge in Zukunft deutlich steigen wird, bietet der BSZ e.V. mit seinen Interessengemeinschaften geschädigter Kapitalanleger eine wirksame Hilfe für alle betroffenen Anleger.

So stellt sich zum Beispiel  für die Betroffenen Not leidender Kapitalanlagen häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? Oft sind die Anleger auch finanziell am Ende.

Da die Sachverhalte im Zusammenhang mit Not leidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden, ist es für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen unabdingbar, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden.

Durch ein operatives Netzwerk unabhängiger Rechtsanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht werden die Rechte der Anleger innerhalb der BSZ e.V. Interessengemeinschaften  wesentlich gestärkt und die bestmögliche rechtliche Vertretung gewährleistet. Der BSZ e.V.  arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in dem Bereich Bank- und Kapitalmarkrecht nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.  Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Das ist sehr wichtig, da die Mandanten im Falle eines eventuellen Unterliegens doch tief in die eigene  Tasche greifen müssten. Der durch falsche Anwaltswahl angerichtete Schaden beim Mandanten kann beträchtlich sein. Manchmal ist es sogar der letzte Stoß zum Sturz in den absoluten Ruin des Mandanten verbunden mit einem irreparablen Vertrauensmissbrauch gegen das Empfinden der Rechtsstaatlichkeit.

Der BSZ e.V.  sorgt dafür, dass betroffene Anleger nicht auf ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen die Spezialisten des BSZ e.V. wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können.  Der BSZ e.V.  ist  bereits seit 15 Jahren die Kampfansage an die Adresse der Kapitalvernichter, Abzocker und ihrer Helfer. Er trägt zur schonungslosen Aufdeckung illegaler Machenschaften bei. Der BSZ e.V. beschäftigt sich mit Recherchen, Analysen und Kampagnen zu den wichtigsten Themen rund um das  Thema Kapitalanlage. Insbesondere auch mit der Rückabwicklung gescheiterter Kapitalanlagen und der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

Übrigens…………
......
Wer als Anlagevermittler oder Anlageberater bei seinen Ausführungen zu den Risiken einer Vermögensanlage von den zumeist ausführlichen Darstellungen im Prospekt abweicht oder diese relativiert oder verharmlost, setzt sich Schadenersatzansprüchen des geschädigten Anlegers aus. Der Umstand, dass ein Beteiligungsprospekt Chancen und Risiken der Kapitalanlage hinreichend verdeutlicht, ist nach Ansicht des Bundesgerichtshofs kein Freibrief für den Vermittler, Risiken abweichend hiervon darzustellen und mit seinen Erklärungen ein Bild zu zeichnen, das die Hinweise im Prospekt entwertet oder für die Entscheidungsbildung des Anlegers mindert. "Gerade diese Verharmlosung von Risiken gehört zu den häufigsten Fehlern in der Anlageberatung".

Der aktuelle BSZ e.V. Tipp:
Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung  dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben.

Fazit des BSZ eV:                                       
Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen.
  • Wenn Sie ebenfalls Geld investiert haben und nicht richtig beraten worden sind, können  Sie gerne einer BSZ Interessengemeinschaft beitreten und Ihre Ansprüche durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen zu lassen. Es bestehen  gute Gründe, die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen, und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft beizutreten.

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Bildquelle: © REK / pixelio.de                                                                          

Dieser Beitrag gibt den Sachstand und die Rechtslage vom 23.04.2014 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können sowohl zu einer anderen Einschätzung der Rechts- als auch der Sachlage führen.

Dienstag, April 22, 2014

Versicherungsrecht: Nürnberger Versicherungsgruppe zahlt Berufsunfähigkeitsrente in fünfstelliger Höhe

Die Nürnberger Versicherungsgruppe hat an einen von der BSZ e.V. Vertrauenskanzlei  CLLB Rechtsanwälte vertretenen Versicherungsnehmer außergerichtlich eine Versicherungssumme in fünfstelliger Höhe gezahlt.


Ausgangspunkt des Verfahrens war eine lebensgefährliche Erkrankung des Versicherungsnehmers Anfang des Jahres 2013, die eine bis zum heutigen Tag andauernde Krankschreibung zur Folge hatte. Von der Erkrankung informierte der Versicherungsnehmer seine Berufsunfähigkeitsversicherung und bat um Zahlung der im Jahr 2000 vereinbarten Versicherungsleistung. Die Versicherung forderte in der Folgezeit mehrmals weitere Informationen von dem Versicherungsnehmer an, die dieser auch unmittelbar zur Verfügung stellte. Gleichwohl unterließ die Nürnberger Versicherungsgruppe die Zahlung der Versicherungsleistung.

Daraufhin wandte sich der Versicherungsnehmer  hilfesuchend an die Rechtsanwälte und bat um Unterstützung. Die auf Versicherungs- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  holte daraufhin zum einen die Kostenübernahmeerklärung der Rechtsschutzversicherung des Mandanten ein und richtete zugleich ein Anspruchsschreiben an die Nürnberger Versicherungsgruppe. Hierin legte die Kanzlei dar, warum der Anspruch auf Zahlung der Versicherungssumme unproblematisch bestünde. Die Nürnberger Versicherungsgruppe reagierte prompt und sagte die Versicherungsleistung, wenn auch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, zu. Zugleich erklärte sie, die monatliche Berufsunfähigkeitsrente bis mindestens  März 2014 zu bezahlen, sofern der Versicherungsnehmer nicht eine längere Berufsunfähigkeit nachweise. 

Das Verfahren bestätigt nach Ansicht von BSZ e.V. Vertrauensanwalt  Luber die insgesamt versicherungsnehmerfreundliche Ausgangslage. ,,Denn es bleibt zwar dabei, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung nur dann eintrittspflichtig ist, wenn die Berufsunfähigkeit nachgewiesen wurde. Hierzu kann aber bereits eine mehrmonatige Krankschreibung ausreichen", so Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A..

Darüber hinaus zeigt das Vorgehen, dass ein zeitnahes Einschalten eines Rechtsanwaltes  regelmäßig überaus sinnvoll sein kann. Rechtsanwalt Luber: ,,Denn es ist nach unserer Einschätzung eben nicht so, dass die Versicherung stets im Interesse ihres Kunden handelt. Dies kann zur Folge haben, dass die Verweigerung einer Versicherungsleistung fehlerhaft ist und hiergegen Rechtsschutz einzuholen ist."

Der BSZ e.V. Vertrauensanwalt empfiehlt daher Versicherungsnehmern, bei Problemen mit der Versicherungsgesellschaft zeitnah anwaltlichen Rat von auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.  Diese BSZ e.V. Vertrauenskanzlei ist eine der führenden deutschen Kanzleien auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts. Sie vertritt in ausgewählten Fällen Geschädigte in komplexen wirtschaftsrechtlichen Fällen, insbesondere Versicherungsnehmer gegenüber ihren Versicherungsunternehmen und Geschädigte von Kapitalanlagegeschäften.  Ihr Spezialgebiet ist die Schadenskompensation, d.h. die Mandanten profitieren insbesondere von dem über viele Jahre in zahllosen Prozessen gegen verantwortliche Personen und Gesellschaften gesammelten Wissen der Anwälte. Die geführten Verfahren erstrecken sich auf so gut wie alle Gerichte in der gesamten Bundesrepublik.

Anerkennung haben insbesondere die Erfolge dieser BSZ e.V. Vertrauenskanzlei bei komplexen wirtschaftsrechtlichen Fällen gefunden. Seit nunmehr neun Jahren  arbeiten mittlerweile dreizehn hochspezialisierte Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen daran, für  Mandanten bereits verloren geglaubtes Geld wieder zurück zu holen. Es liegt auf der Hand, dass dabei juristische Präzision und prozessstrategische Überlegungen eine entscheidende Rolle spielen.
  • Für die Prüfung von Ansprüchen Versicherungen/Berufsunfähigkeitsversicherung  durch Fachanwälte, hat der BSZ e.V. die  Interessengemeinschaft Versicherungen  gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 22. 04. 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen.
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Samstag, April 19, 2014

Medico 29 und 34: Erfolg gegen Bonnfinanz!

BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Rötlich Rechtsanwälte erstreiten beim LG Traunstein Schadensersatz für Anleger! In dem von der Kanzlei erstrittenen Urteil vom 14.02.2014 hat die 5. Zivilkammer des Landgerichts Traunstein die Bonnfinanz Aktiengesellschaft für Vermögensberatung und Vermittlung zum Schadensersatz und damit zur Rückabwicklung der Beteiligungen am Medico Fonds Nr. 29 und Nr. 34 verurteilt.


Im zugrunde liegenden Fall wurde dem Kläger von der Anlageberaterin der Bonnfinanz AG eine Beteiligung an  Medico Fonds Nr. 29 und Nr. 34 empfohlen. Beide Beteiligungen hat er fremdfinanziert und zahlt heute noch auf die Darlehen.

Das Landgericht Traunstein bejaht selbstverständlich das Vorliegen eines Beratungsvertrages. Als Zeugen wurde die damalige Beraterin vernommen.  Die Aufklärungs- und Beratungspflichten wurden im entschiedenen Fall nicht hinreichend erfüllt. Die Beraterin hätte, so das Landgericht Traunstein, über das Risiko der Nachschußpflicht gem. § 172 HGB hinweisen müssen.

Durch Prospektübergabe wurde nicht hinreichend aufgeklärt, weil die Prospekte hierfür bezüglich der Nachschußpflicht nicht ausreichend waren. Eine mündliche ausdrückliche Aufklärung durch die Beraterin ist nach deren eigenen Angaben nicht erfolgt, weil sie die Wirkungsweise des § 172 HGB, so das LG Traunstein, gar nicht begriffen haben konnte.

Die Beratungsfehler waren nach Ansicht des Landgerichts Traunstein auch kausal für den Schaden. Der Kl. kann sich auf den Grundsatz aufklärungsrichtigen Verhaltens berufen.

Die Ansprüche des Klägers sah das Landgericht Traunstein auch nicht als verjährt an. Dem Kläger sei nicht vorzuwerfen, daß er die Prospekte nicht gelesen habe. Zu den Rechenschaftsberichten hat das Landgericht Traunstein angemerkt, daß diese zu einer schnellen und klaren Informationsbeschaffung nicht geeignet seien. Selbst der Rechenschaftsbericht 2006 wiege den Anleger in Sicherheit und verschleiere das tatsächliche Risiko.

Die erhaltenen Steuervorteile muß sich der Kläger nach Auffassung des Gerichts nicht anrechnen lassen. So wurde die Bonnfinanz zum Schadensersatz Zug um Zug gegen Abtretung der Rechte des Klägers aus der Fondsbeteiligung verurteilt, außerdem zur Freistellung hinsichtlich etwaiger Ausschüttungsrückforderungen, sowie zur Freistellung bezüglich aller Darlehensverpflichtungen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Fazit des BSZ eV:                                        
Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen.

  • Wenn Sie ebenfalls Geld in geschlossene Fonds investiert haben und nicht richtig beraten worden sind,können Sie gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft beitreten.  Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft Medico Fonds gegründet. Es bestehen gute Gründe, die Interessen darin zu bündeln und prüfen zu lassen, und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft beizutreten.


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Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Dr. Inge Rötlich

Dieser Beitrag gibt den Sachstand und die Rechtslage vom 19.04.2014 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können sowohl zu einer anderen Einschätzung der Rechts- als auch der Sachlage führen.
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Getgoods: Weitere Gläubigerversammlung am 29.04.2014! BSZ e.V. bündelt Anlegerinteressen!

Weitere Gläubigerversammlung am 29.04.2014! BSZ e.V.-Vertrauensanwälte machen Schadensersatzansprüche geltend! Geschädigte schließen sich dem BSZ e.V. an. In dem inzwischen eröffneten Insolvenzverfahren über die Getgoods AG fand der Termin zur Gläubigerversammlung für die Inhaber der Schuldverschreibung am 27.02.2014 ab 9.00 Uhr im Amtsgericht Frankfurt/Oder, Müllroser Chaussee 55 in 15236 Frankfurt/Oder statt.


Mit überwältigender Mehrheit der abgegebenen Stimmen wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher von der BSZ e.V. Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner  zum „gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger“ gewählt. Anleihe- Anleger müssen/können ihre Forderungen zur Insolvenztabelle somit nicht mehr selber anmelden, sondern diese werden von dem gemeinsamen Vertreter Herrn Dr. Liebscher im Rahmen einer globalen Forderungsmeldung zur Insolvenztabelle automatisch angemeldet. Die Forderungsanmeldung ist eine Regelaufgabe des gemeinsamen Vertreters und erfolgt für die einzelnen Anleiheinhaber kostenfrei, da der Aufwand des gemeinsamen Vertreters durch die Insolvenzmasse vergütet wird.

Für die Forderungsanmeldung ist also eine Anmeldung zur BSZ e.V.-Interessengemeinschaft „getgoods“ nicht erforderlich, worauf ausdrücklich hingewiesen werden soll.

Während es in diesem Termin zur Gläubigerversammlung vorrangig um die Wahl des sog. „Gemeinsamen Vertreters“ ging, soll am 29. April 2014 noch eine weitere Gläubigerversammlung in Frankfurt/Oder statt finden, auf der vor allem allgemeine Dinge betreffend getgoods besprochen werden dürften. BSZ e.V.-Mitglieder werden auch auf dieser weiteren Gläubigerversammlung, die  Ende April statt finden wird, im Rahmen ihrer BSZ e.V.-Mitgliedschaft vertreten. Hierfür ist es jedoch erforderlich, dass sich geschädigte getgoods-Anleger wieder eine Depotbescheinigung mit Sperrvermerk ihrer Depotbank ausstellen lassen, aus der sich ergibt, dass der Anleger die Anleihen der getgoods AG noch hält (also nicht verkauft hat) und diese bis einschließlich 29.04. gesperrt sind, dann können BSZ e.V.-Mitglieder im Rahmen ihrer BSZ e.V.-Mitgliedschaft vertreten werden. BSZ e.V-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth, MSc (Nottingham), hierzu: „Wir erhoffen uns in dieser Gläubigerversammlung weitere Erkenntnisse zu den Insolvenzgründen bei getgoods.“

Wie sich inzwischen jedoch zeigt, wird für Geschädigte eine Schadenskompensation alleine über das Insolvenzverfahren nicht möglich sein, es ist nach gegenwärtigem Stand davon auszugehen, dass die Insolvenzquote lediglich gering ausfallen wird, d.h., eventuell zwischen 0 – 10 %.

Aus diesem Grunde ist BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner auch inzwischen dazu übergegangen, Prospekthaftungsansprüche für die Anleger gegen den ehemaligen Vorstand geltend zu machen, inzwischen haben sich Anhaltspunkte für Prospekthaftungsansprüche ergeben, so werden die Anleger im Verkaufsprospekt nach Ansicht von Dr. Späth nicht über alle wesentlichen relevanten Punkte informiert.Insbesondere die Verflechtung zwischen der Getgoods AG und deren Tochtergesellschaften wird nach Ansicht von BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth nicht ausreichend dargelegt.

Aufgrund dieser Ansatzpunkte ist der ehemalige Vorstand der getgoods AG bereits von BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth in den letzten Wochen außergerichtlich zum Schadensersatz aufgefordert werden. Ob noch weitere Verantwortliche von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten haftbar gemacht werden sollen, wird sich zeigen.

Tätig werden sollten bisher vor allem rechtsschutzversicherte Anleger, da noch nicht vollständig klar ist, ob eine Vollstreckung gesichert ist. So sollen zwar sog. D & O-Versicherungen bestehen, bei denen aber noch nicht sicher ist, ob sie eingreifen würden. Die ersten Klagen dürften in einigen Wochen von BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth eingereicht werden, geltend gemacht wird der vollständige Schaden der Anleger.

Auch haben sich inzwischen, wie sich heraus stellt, durchaus Anhaltspunkte für ein deliktisches Handeln der Verantwortlichen ergeben: Wie z.B. der Insolvenzverwalter Brockdorff in der Online-Ausgabe des Magazins Wirtschaftswoche vom 08.03.2014 mitteilte, soll ein Betrag in Höhe von rund 13 Mio. €, der noch im Oktober 2013 bei Anlegern eingeworben wurde, kurz vor dem Insolvenzantrag von den Konten abgeflossen sein, es steht somit zu befürchten, dass dieser Betrag zweckwidrig verwendet worden sein könnte.

Auch einige weitere Punkte könnten für deliktisches Handeln sprechen, hierzu wird demnächst noch weiter vom BSZ e.V. berichtet werden.

Pressemeldungen von vor einiger Zeit zufolge (z.B. Berliner Morgenpost vom 19.11.2013) steht auch der Verdacht im Raum, dass bei getgoods 192.000 Mobiltelefone verkauft worden sein sollen, die der Firma gar nicht gehörten, sondern bei getgoods nur gelagert worden sein sollen. Mit diesem Verkauf fremder Ware soll getgoods seinen eigenen Umsatz aufgewertet haben und dadurch entsprechend falsche Quartalszahlen geliefert haben.

Hierzu wurde in den letzten Monaten von der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder das Firmengelände von getgoods sowie die Privatwohnungen des Geschäftsleiters der getgoods AG und deren Vertriebstochter durchsucht. Ob die Vorwürfe zutreffend sind, bleibt abzuwarten, bis zum Beweis des Gegenteils gilt natürlich die Unschuldsvermutung. Die BSZ e.V-Vertrauensanwälte werden aber bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder auf jeden Fall Akteneinsicht beantragen.

Der BSZ e.V. konnte mit der Kanzlei Dr. Späth & Partner eine sehr erfahrene Kanzlei im Bereich Mittelstandsanleihen für die Zusammenarbeit gewinnen, hier wurden seit Jahren mehrere tausend Fälle bearbeitet, z.B:

Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West (mehrere hundert Anleger wurden seit dem Jahr 2006 vertreten).
First Real Estate GmbH: von Dr. Späth & Partner wurden als erster Kanzlei in Deutschland überhaupt hier bereits im Jahr 2009 rechtskräftige Urteile gegen die Hintermänner erstritten
DM Beteiligungen AG: Mehrere hundert Geschädigte wurden seit 2006 vertreten
GlobalSwissCapital AG: ( gerichtliche Erfolge gegen die Vermittler der Anlage)
Solen AG: Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher von der Kanzlei Dr. Späth & Partner wurde in den Gläubigerausschuss gewählt
SIC Processing: ca. 30 Klagen gegen Verantwortliche aus Prospekthaftung im engeren Sinne wurden eingereicht
DEIKON-Hypothekenanleihen: Diverse Klagen und Berufungen laufen

Insgesamt wurden von der BSZ e.V. Vertrauenskkanzlei Dr. Späth & Partner mehrere 1000 geschädigte Anleger speziell von Mittelstandsanleihen, also wie bei Getgoods.de, vertreten. Auch die räumliche Nähe der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner zwischen Berlin und Frankfurt/Oder ist sehr hilfreich für die Interessenbündelung. Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Dr. Walter Späth und Dr. Marc Liebscher haben darüber hinaus auch in Frankfurt an der Oder ihr Rechtsreferendariat absolviert und sind daher auch mit den Besonderheit der Justiz in Frankfurt an der Oder (d.h. Staatsanwaltschaft und Gerichte) bestens vertraut.

Fazit des BSZ eV:
Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen.

  • Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht  können sich betroffene Anleger gerne der vom BSZ e. V. gegründeten Interessengemeinschaft ,,Getgoods" anschließen. Aufgrund des geschilderten Sachverhalts ergeben sich hinreichende Gründe, der Interessengemeinschaftbeizutreten.


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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth

Text gibt den Beitrag vom 19. April  2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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Freitag, April 18, 2014

Modehersteller Strenesse stellt Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung.

Der Modehersteller Strenesse hat am 16. April beim Amtsgericht Nördlingen den Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung gestellt. Betroffen sind auch die Zeichner einer Unternehmensanleihe, denen nun finanzielle Verluste drohen. Drückende Altlasten behinderten die Sanierung des Unternehmens. Daher sei der Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung notwendig gewesen, um den Restrukturierungskurs des Unternehmens mit der Hilfe eines Sachwalters fortzusetzen. Das operative Geschäft laufe weiter.


Strenesse hatte sich erst im Vorjahr über eine Unternehmensanleihe frisches Geld besorgt. Der Modehersteller gab eine Anleihe (ISIN DE000A1TM7E4 / WKN A1TM7E) über 12 Millionen Euro mit einem Zinssatz von 9 Prozent heraus. Ursprünglich hatte die Anleihe nur eine Laufzeit von einem Jahr. Die Gläubigerversammlung stimmte allerdings im Februar zu, die Laufzeit bis 2017 zu verlängern. Geholfen hat das offenbar nicht.

Vom Insolvenzantrag sind auch die Zeichner der Anleihe betroffen. Ihnen drohen erhebliche finanzielle Verluste. Laut Handelsblatt notierte die Anleihe am Tag des Insolvenzantrags noch gerade mal bei 23 Prozent ihres Nennwerts. „Die Insolvenz in Eigenverwaltung ist zwar eine Möglichkeit das Unternehmen wieder auf Kurz zu bringen. Darauf verlassen sollten sich die Anleihe-Gläubiger allerdings nicht. Es ist leider nicht die erste geplatzte Mittelstandsanleihe“, sagtBSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Joachim Cäsar-Preller. Er empfiehlt den betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche auf Schadensersatz rechtlich prüfen zu lassen.

„Ein Zinssatz von neun Prozent in einer Niedrigzinsphase klingt natürlich verlockend“, sagt Cäsar-Preller. Gleichzeitig sei es aber auch ein Zeichen, dass das Risiko der Kapitalanlage nicht zu unterschätzen sei. „Das Problem ist, dass der Laie diese Risiken in der Regel nicht einschätzen kann. Daher muss der Anleger vor der Zeichnung der Anteile auch umfassend über die Risiken aufgeklärt werden“, erklärtder BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt . Darüber hinaus gelte es auch zu prüfen, ob die Angaben im Verkaufsprospekt vollständig und richtig sind. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte vertreten bundesweit Zeichner von Mittelstands-Anleihen.

Fazit des BSZ eV:
Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen.

  • Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht  können sich betroffene Anleger gerne der vom BSZ e. V. gegründeten Interessengemeinschaft ,,Strenesse Modehersteller" anschließen. Aufgrund des geschilderten Sachverhalts ergeben sich hinreichende Gründe, der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller

Text gibt den Beitrag vom 18. April  2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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LG Frankfurt/Main verurteilt Frankfurter Sparkasse wegen Reefer Flottenfonds 2!

BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte Dr. Rötlich Rechtsanwälte Fachanwälte erstreiten Schadensersatz. In dem erstrittenen Urteil vom 19.02.2014 hat die 10. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt die Frankfurter Sparkasse zum Schadensersatz in Höhe von € 24.000, - und damit zur Rückabwicklung der Beteiligung am "Zweite Beteiligungsgesellschaft Reefer-Flottenfonds" verurteilt.


Im zugrunde liegenden Fall wurde dem Kläger von dem Anlageberater der Frankfurter Sparkasse eine Beteiligung an dem Fonds "Zweite Beteiligungsgesellschaft Reefer-Flottenfonds mbH & Co. KG" empfohlen. Das Landgericht Frankfurt/Main bejaht selbstverständlich das Vorliegen eines Beratungsvertrages. Als Zeugin wurde die Ehefrau des Klägers vernommen. Gegen die Pflicht einer anlegergerechten und objektgerechten Beratung hat die Beklagte nach dem Landgericht Frankfurt/Main schuldhaft verstoßen.

Der Berater hatte, so das Landgericht Frankfurt/Main, zugesagt, daß eine jährliche Rendite von 6 % anfallen und die Einlage nach 6 Jahren zurückbezahlt werde. Diese Aussage war ganz klar unzutreffend, weil die Höhe der jährlichen Ausschüttung und der Schlußzahlung vom wirtschaftlichen Erfolg der Fondsgesellschaft abhing und ein Totalverlust möglich war.

Die Beratungsfehler waren nach Ansicht des Landgerichts Frankfurt/Main auch kausal für den Schaden. Der Kläger kann sich auf den Grundsatz aufklärungsrichtigen Verhaltens berufen.  Die Ansprüche des Klägers sah das Landgericht Frankfurt/Main auch nicht als verjährt an. Daran ändert auch der Rechenschaftsbericht 2008 nichts. Lediglich der entgangene Gewinn wurde vom Gericht nicht zugesprochen, weil eine Alternativanlage nicht ausreichend nachgewiesen werden konnte.

So wurde die Frankfurter Sparkasse zum Schadensersatz Zug um Zug gegen Abtretung der Rechte des Klägers aus der Fondsbeteiligung verurteilt, außerdem zur Freistellung hinsichtlich etwaiger Ausschüttungsrückforderungen oder sonstiger Zahlungsansprüche Dritter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Fazit des BSZ eV:
Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen.

  • Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht  können sich betroffene K1-Anleger gerne der vom BSZ e. V. gegründeten Interessengemeinschaft ,,Schiffsfonds/ Reefer Flottenfonds 2" anschließen. Aufgrund des geschilderten Sachverhalts ergeben sich hinreichende Gründe, der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Dr. Inge Rötlich

Text gibt den Beitrag vom 18. April  2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

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K1-GLOBAL-FONDS: Hauptinsolvenzverfahren nach Deutschland verlegt:

Großer Erfolg u.a. für BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner: Hauptinsolvenzverfahren für Kiener-Fonds „K1 Global Ltd“ auf Antrag nach Deutschland verlegt.


Berlin/Zürich/Aschaffenburg/Dieburg, 17. April 2014: Großer Erfolg für die „Internationale Anwaltsallianz im Fall K 1“, die BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner sowie die Gläubiger des wegen Anlagebetrugs verurteilten früheren Hedgefonds-Managers Helmut Kiener: Die „Internationale Anwaltsallianz im Fall K1“, bestehend aus Kanzleien in Österreich, dem Advokaturbüro Fischer & Partner aus Zürich, Schweiz sowie der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner aus Berlin, Deutschland, hat einige Jahre nach der Insolvenz der K1-Fonds erreicht, dass das Hauptinsolvenzverfahren im Fall „K1 Global Ltd.“ von den British Virgin Islands nach Deutschland verlegt wurde. Die „Internationale Anwaltsallianz im Fall K1“ vertritt aktuell Anleger mit einem Schadensvolumen im zweistelligen Millionenbereich allein bei K 1 Global Ltd.

Auf Antrag der beiden Kanzleien der „Internationalen Anwaltsallianz im Fall K1“ Advokaturbüro Fischer & Partner aus Zürich sowie der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner bzw. zweier Mandanten dieser Kanzleien wurde das Insolvenzverfahren im Fall K 1 Global Ltd. zwischenzeitlich vom Amtsgericht Aschaffenburg eröffnet. Hierbei konnte durch die beiden Kanzleien ein renommierter Prozessfinanzierer für die Zusmmenarbeit gewonnen werden, der auch den Massekostenvorschuss in Höhe von 15.000,- € für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens verauslagt hat. 

Zum Insolvenzverwalter wurde wie vorgeschlagen Rechtsanwalt Tobias Hoefer von der Kanzlei Hoefer Schmidt-Thieme bestellt, der bereits das Insolvenzverfahren über das Vermögen des inhaftierten Fondsinitiators Helmut Kiener betreibt. Hoefer führt seit 30. Mai 2011  das Hauptinsolvenzverfahren nach der Europäischen Insolvenzverordnung (EUInsVO) in Sachen Kiener. Er ist mit dem Fall daher bestens vertraut, so dass seine Bestellung auch im Interesse der Gläubiger des K 1 Fonds liegt.

Gemäß Artikel 4 der EuInsVO kommt in dem Verfahren jetzt deutsches Recht zur Anwendung. Das Verfahren wird gem. Art. 102 § 3 EGInsO in Verbindung mit Art. 3 EuInsVO, § 3 Abs. 1 InsO, vom Insolvenzgericht Aschaffenburg als Hauptinsolvenzverfahren geführt. Das vorher auf den British Virgin Islands betriebene Insolvenzverfahren ist laut Amtsgericht Aschaffenburg gem. § 343 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, Satz 1 InsO nicht anzuerkennen.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner: „Wir sehen die von uns beantragte Verlegung des Hauptinsolvenzverfahrens von den Virgin Islands nach Deutschland als großen Erfolg für die Gläubiger von K1 Global und versprechen uns eine wesentlich bessere Erfolgsquote der Gläubiger, hierdurch die Insolvenzmasse deutlich zu erhöhen. Wir haben bereits deutliche Hinweise auf Vermögenswerte auf Mallorca gefunden, die den Gläubigern von K1 Global zustehen könnten, und sogar auf Geldverschiebungen nach Südamerika, die wir dem Insolvenzverwalter gerne zur Verfügung stellen werden.“

Rechtsanwalt Prof. Dr. Daniel Fischer betont: „Es ist davon auszugehen, dass sich die Situation der Anleger für die Durchsetzung weiterer Werte massiv verbessert hat. Zusätzlich sind die Anleger durch die Mitarbeit des Prozessfinanzierers massiv gestärkt.“

Im Verfahren des K 1-Global-Fonds konnte Insolvenzverwalter Tobias Hoefer eigenen Angaben zufolge bereits mögliche Anfechtungsansprüche in Höhe von mehreren Millionen Euro ausfindig machen. Schon im Zuge des Hauptinsolvenzverfahrens über das Vermögen von Helmut Kiener hatte Hoefer alle aktuellen und potenziellen Vermögenswerte im In- und Ausland für die Gläubiger gesichert.

Insolvenzgläubiger des K 1 Fonds können ihre Forderungen bis zum 02. Mai 2014 beim Insolvenzverwalter schriftlich anmelden. Eine erste Gläubigerversammlung findet am Montag, 02. Juni 2014, um 10.00 Uhr im Amtsgericht Aschaffenburg statt.

Der Diplom-Psychologe und „Hedgefonds-Manager“ Helmut Kiener wurde im Juli 2011 wegen Betrugs, Urkundenfälschung und Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe von zehn Jahren und acht Monaten verurteilt. Das Landgericht Würzburg sah es als erwiesen an, dass Kiener rund 5000 Anleger und zwei Großbanken über Jahre hinweg mit einem Schneeballsystem um mehr als 300 Millionen Euro gebracht hatte.

Die BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner ist bereits seit Jahren mit dem Fall K1 betraut und hat bereits zahlreiche erfolgreiche Prozesse geführt gegen die Vermittler der Anlage, von denen diverse Verfahren im Vergleichswege beendet wurde. Außerdem werden gerade zahlreiche Prozesse gegen die Vienna Life-Lebensversicherung aus Liechtenstein geführt,  bei der Anleger im Rahmen von fondsgebundenen Lebensversicherungen wie der „Vienna Life K1-Fondspolice“ teilweise ebenfalls in K1-Produkte investierten.

Fazit des BSZ eV:
Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht  können sich betroffene K1-Anleger gerne der vom BSZ e. V. gegründeten Interessengemeinschaft ,,K 1-Group" anschließen. Aufgrund des geschilderten Sachverhalts ergeben sich hinreichende Gründe, der Interessengemeinschaft beizutreten.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth

Dieser Text gibt den Beitrag vom 18. April  2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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