Freitag, April 25, 2014

Degi International: Ausschüttung an Anleger - Ansprüche auf Schadensersatz

Die Anleger des in Abwicklung befindlichen offenen Immobilienfonds Degi International erhalten Ende April die fünfte Tranche. Je Anteil werden 4,50 Euro ausgezahlt. Das gab die Aberdeen Asset Management Deutschland bekannt.


Seit April 2012 haben die Anleger dann insgesamt 20,25 Euro erhalten. Die nächste turnusmäßige Ausschüttung ist im Oktober 2014. Wie hoch die Ausschüttung ausfallen wird, hängt überwiegend vom weiteren Verkauf der Immobilien aus dem Bestand des Fonds ab. Im Oktober geht auch das Verwaltungsmandat an die Depotbank Commerzbank über.

,,Anleger des Degi International müssen wahrscheinlich mit weiteren finanziellen Verlusten rechnen", befürchtet der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Allerdings sei es immer noch möglich, Schadensersatzansprüche zu stellen. Diese könnten insbesondere durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein.

,,Die Rechtsprechung verschiedener Gerichte bei offenen Immobilienfonds wird zunehmend anlegerfreundlicher", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt. Insbesondere eine unzureichende Aufklärung über das Schließungsrisiko der offenen Immobilienfonds wird von den Gerichten zunehmend als Pflichtverletzung der vermittelnden Banken angesehen. ,,Die Möglichkeit, Anteile jederzeit wieder zurückgeben zu können und damit praktisch immer über das Geld verfügen zu können, war unserer Erfahrung nach für viele Anleger ein wichtiges Kriterium in einen offenen Immobilienfonds zu investieren. Tatsächlich kann diese Anteilsrücknahme wie im Fall des Degi International aber ausgesetzt werden und die Anleger kommen nicht an ihr Geld. Hinzu kommen noch weitere Risiken, über die der Anleger in einem ordnungsgemäßen Beratungsgespräch hätte aufgeklärt werden müssen", erklärt der Anwalt. Dennoch müsse immer im Einzelfall geprüft werden, ob eine fehlerhafte Anlageberatung, die den Anspruch auf Schadensersatz begründet, vorliegt.

Ein weiterer Ansatzpunkt für Schadensersatz kann das Verschweigen der Provisionen, die die vermittelnde Bank erhalten hat, sein. ,,Diese sog. Kickbacks müssen nach Rechtsprechung des BGH ebenfalls offengelegt werden", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Der offene Immobilienfonds Degi International wurde 2003 aufgelegt und wird noch bis zum 15. Oktober 2014 abgewickelt.
  • Für die Prüfung von Ansprüchen aus dieser Anlage durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Degi International" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller                                                                           

Dieser Text gibt den Beitrag vom 25. 04. 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
cp

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