Dienstag, April 22, 2014

Versicherungsrecht: Nürnberger Versicherungsgruppe zahlt Berufsunfähigkeitsrente in fünfstelliger Höhe

Die Nürnberger Versicherungsgruppe hat an einen von der BSZ e.V. Vertrauenskanzlei  CLLB Rechtsanwälte vertretenen Versicherungsnehmer außergerichtlich eine Versicherungssumme in fünfstelliger Höhe gezahlt.


Ausgangspunkt des Verfahrens war eine lebensgefährliche Erkrankung des Versicherungsnehmers Anfang des Jahres 2013, die eine bis zum heutigen Tag andauernde Krankschreibung zur Folge hatte. Von der Erkrankung informierte der Versicherungsnehmer seine Berufsunfähigkeitsversicherung und bat um Zahlung der im Jahr 2000 vereinbarten Versicherungsleistung. Die Versicherung forderte in der Folgezeit mehrmals weitere Informationen von dem Versicherungsnehmer an, die dieser auch unmittelbar zur Verfügung stellte. Gleichwohl unterließ die Nürnberger Versicherungsgruppe die Zahlung der Versicherungsleistung.

Daraufhin wandte sich der Versicherungsnehmer  hilfesuchend an die Rechtsanwälte und bat um Unterstützung. Die auf Versicherungs- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  holte daraufhin zum einen die Kostenübernahmeerklärung der Rechtsschutzversicherung des Mandanten ein und richtete zugleich ein Anspruchsschreiben an die Nürnberger Versicherungsgruppe. Hierin legte die Kanzlei dar, warum der Anspruch auf Zahlung der Versicherungssumme unproblematisch bestünde. Die Nürnberger Versicherungsgruppe reagierte prompt und sagte die Versicherungsleistung, wenn auch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, zu. Zugleich erklärte sie, die monatliche Berufsunfähigkeitsrente bis mindestens  März 2014 zu bezahlen, sofern der Versicherungsnehmer nicht eine längere Berufsunfähigkeit nachweise. 

Das Verfahren bestätigt nach Ansicht von BSZ e.V. Vertrauensanwalt  Luber die insgesamt versicherungsnehmerfreundliche Ausgangslage. ,,Denn es bleibt zwar dabei, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung nur dann eintrittspflichtig ist, wenn die Berufsunfähigkeit nachgewiesen wurde. Hierzu kann aber bereits eine mehrmonatige Krankschreibung ausreichen", so Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A..

Darüber hinaus zeigt das Vorgehen, dass ein zeitnahes Einschalten eines Rechtsanwaltes  regelmäßig überaus sinnvoll sein kann. Rechtsanwalt Luber: ,,Denn es ist nach unserer Einschätzung eben nicht so, dass die Versicherung stets im Interesse ihres Kunden handelt. Dies kann zur Folge haben, dass die Verweigerung einer Versicherungsleistung fehlerhaft ist und hiergegen Rechtsschutz einzuholen ist."

Der BSZ e.V. Vertrauensanwalt empfiehlt daher Versicherungsnehmern, bei Problemen mit der Versicherungsgesellschaft zeitnah anwaltlichen Rat von auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.  Diese BSZ e.V. Vertrauenskanzlei ist eine der führenden deutschen Kanzleien auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts. Sie vertritt in ausgewählten Fällen Geschädigte in komplexen wirtschaftsrechtlichen Fällen, insbesondere Versicherungsnehmer gegenüber ihren Versicherungsunternehmen und Geschädigte von Kapitalanlagegeschäften.  Ihr Spezialgebiet ist die Schadenskompensation, d.h. die Mandanten profitieren insbesondere von dem über viele Jahre in zahllosen Prozessen gegen verantwortliche Personen und Gesellschaften gesammelten Wissen der Anwälte. Die geführten Verfahren erstrecken sich auf so gut wie alle Gerichte in der gesamten Bundesrepublik.

Anerkennung haben insbesondere die Erfolge dieser BSZ e.V. Vertrauenskanzlei bei komplexen wirtschaftsrechtlichen Fällen gefunden. Seit nunmehr neun Jahren  arbeiten mittlerweile dreizehn hochspezialisierte Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen daran, für  Mandanten bereits verloren geglaubtes Geld wieder zurück zu holen. Es liegt auf der Hand, dass dabei juristische Präzision und prozessstrategische Überlegungen eine entscheidende Rolle spielen.
  • Für die Prüfung von Ansprüchen Versicherungen/Berufsunfähigkeitsversicherung  durch Fachanwälte, hat der BSZ e.V. die  Interessengemeinschaft Versicherungen  gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber
                    

Dieser Text gibt den Beitrag vom 22. 04. 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen.
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