Samstag, April 19, 2014

Getgoods: Weitere Gläubigerversammlung am 29.04.2014! BSZ e.V. bündelt Anlegerinteressen!

Weitere Gläubigerversammlung am 29.04.2014! BSZ e.V.-Vertrauensanwälte machen Schadensersatzansprüche geltend! Geschädigte schließen sich dem BSZ e.V. an. In dem inzwischen eröffneten Insolvenzverfahren über die Getgoods AG fand der Termin zur Gläubigerversammlung für die Inhaber der Schuldverschreibung am 27.02.2014 ab 9.00 Uhr im Amtsgericht Frankfurt/Oder, Müllroser Chaussee 55 in 15236 Frankfurt/Oder statt.


Mit überwältigender Mehrheit der abgegebenen Stimmen wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher von der BSZ e.V. Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner  zum „gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger“ gewählt. Anleihe- Anleger müssen/können ihre Forderungen zur Insolvenztabelle somit nicht mehr selber anmelden, sondern diese werden von dem gemeinsamen Vertreter Herrn Dr. Liebscher im Rahmen einer globalen Forderungsmeldung zur Insolvenztabelle automatisch angemeldet. Die Forderungsanmeldung ist eine Regelaufgabe des gemeinsamen Vertreters und erfolgt für die einzelnen Anleiheinhaber kostenfrei, da der Aufwand des gemeinsamen Vertreters durch die Insolvenzmasse vergütet wird.

Für die Forderungsanmeldung ist also eine Anmeldung zur BSZ e.V.-Interessengemeinschaft „getgoods“ nicht erforderlich, worauf ausdrücklich hingewiesen werden soll.

Während es in diesem Termin zur Gläubigerversammlung vorrangig um die Wahl des sog. „Gemeinsamen Vertreters“ ging, soll am 29. April 2014 noch eine weitere Gläubigerversammlung in Frankfurt/Oder statt finden, auf der vor allem allgemeine Dinge betreffend getgoods besprochen werden dürften. BSZ e.V.-Mitglieder werden auch auf dieser weiteren Gläubigerversammlung, die  Ende April statt finden wird, im Rahmen ihrer BSZ e.V.-Mitgliedschaft vertreten. Hierfür ist es jedoch erforderlich, dass sich geschädigte getgoods-Anleger wieder eine Depotbescheinigung mit Sperrvermerk ihrer Depotbank ausstellen lassen, aus der sich ergibt, dass der Anleger die Anleihen der getgoods AG noch hält (also nicht verkauft hat) und diese bis einschließlich 29.04. gesperrt sind, dann können BSZ e.V.-Mitglieder im Rahmen ihrer BSZ e.V.-Mitgliedschaft vertreten werden. BSZ e.V-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth, MSc (Nottingham), hierzu: „Wir erhoffen uns in dieser Gläubigerversammlung weitere Erkenntnisse zu den Insolvenzgründen bei getgoods.“

Wie sich inzwischen jedoch zeigt, wird für Geschädigte eine Schadenskompensation alleine über das Insolvenzverfahren nicht möglich sein, es ist nach gegenwärtigem Stand davon auszugehen, dass die Insolvenzquote lediglich gering ausfallen wird, d.h., eventuell zwischen 0 – 10 %.

Aus diesem Grunde ist BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner auch inzwischen dazu übergegangen, Prospekthaftungsansprüche für die Anleger gegen den ehemaligen Vorstand geltend zu machen, inzwischen haben sich Anhaltspunkte für Prospekthaftungsansprüche ergeben, so werden die Anleger im Verkaufsprospekt nach Ansicht von Dr. Späth nicht über alle wesentlichen relevanten Punkte informiert.Insbesondere die Verflechtung zwischen der Getgoods AG und deren Tochtergesellschaften wird nach Ansicht von BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth nicht ausreichend dargelegt.

Aufgrund dieser Ansatzpunkte ist der ehemalige Vorstand der getgoods AG bereits von BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth in den letzten Wochen außergerichtlich zum Schadensersatz aufgefordert werden. Ob noch weitere Verantwortliche von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten haftbar gemacht werden sollen, wird sich zeigen.

Tätig werden sollten bisher vor allem rechtsschutzversicherte Anleger, da noch nicht vollständig klar ist, ob eine Vollstreckung gesichert ist. So sollen zwar sog. D & O-Versicherungen bestehen, bei denen aber noch nicht sicher ist, ob sie eingreifen würden. Die ersten Klagen dürften in einigen Wochen von BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth eingereicht werden, geltend gemacht wird der vollständige Schaden der Anleger.

Auch haben sich inzwischen, wie sich heraus stellt, durchaus Anhaltspunkte für ein deliktisches Handeln der Verantwortlichen ergeben: Wie z.B. der Insolvenzverwalter Brockdorff in der Online-Ausgabe des Magazins Wirtschaftswoche vom 08.03.2014 mitteilte, soll ein Betrag in Höhe von rund 13 Mio. €, der noch im Oktober 2013 bei Anlegern eingeworben wurde, kurz vor dem Insolvenzantrag von den Konten abgeflossen sein, es steht somit zu befürchten, dass dieser Betrag zweckwidrig verwendet worden sein könnte.

Auch einige weitere Punkte könnten für deliktisches Handeln sprechen, hierzu wird demnächst noch weiter vom BSZ e.V. berichtet werden.

Pressemeldungen von vor einiger Zeit zufolge (z.B. Berliner Morgenpost vom 19.11.2013) steht auch der Verdacht im Raum, dass bei getgoods 192.000 Mobiltelefone verkauft worden sein sollen, die der Firma gar nicht gehörten, sondern bei getgoods nur gelagert worden sein sollen. Mit diesem Verkauf fremder Ware soll getgoods seinen eigenen Umsatz aufgewertet haben und dadurch entsprechend falsche Quartalszahlen geliefert haben.

Hierzu wurde in den letzten Monaten von der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder das Firmengelände von getgoods sowie die Privatwohnungen des Geschäftsleiters der getgoods AG und deren Vertriebstochter durchsucht. Ob die Vorwürfe zutreffend sind, bleibt abzuwarten, bis zum Beweis des Gegenteils gilt natürlich die Unschuldsvermutung. Die BSZ e.V-Vertrauensanwälte werden aber bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder auf jeden Fall Akteneinsicht beantragen.

Der BSZ e.V. konnte mit der Kanzlei Dr. Späth & Partner eine sehr erfahrene Kanzlei im Bereich Mittelstandsanleihen für die Zusammenarbeit gewinnen, hier wurden seit Jahren mehrere tausend Fälle bearbeitet, z.B:

Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West (mehrere hundert Anleger wurden seit dem Jahr 2006 vertreten).
First Real Estate GmbH: von Dr. Späth & Partner wurden als erster Kanzlei in Deutschland überhaupt hier bereits im Jahr 2009 rechtskräftige Urteile gegen die Hintermänner erstritten
DM Beteiligungen AG: Mehrere hundert Geschädigte wurden seit 2006 vertreten
GlobalSwissCapital AG: ( gerichtliche Erfolge gegen die Vermittler der Anlage)
Solen AG: Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher von der Kanzlei Dr. Späth & Partner wurde in den Gläubigerausschuss gewählt
SIC Processing: ca. 30 Klagen gegen Verantwortliche aus Prospekthaftung im engeren Sinne wurden eingereicht
DEIKON-Hypothekenanleihen: Diverse Klagen und Berufungen laufen

Insgesamt wurden von der BSZ e.V. Vertrauenskkanzlei Dr. Späth & Partner mehrere 1000 geschädigte Anleger speziell von Mittelstandsanleihen, also wie bei Getgoods.de, vertreten. Auch die räumliche Nähe der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner zwischen Berlin und Frankfurt/Oder ist sehr hilfreich für die Interessenbündelung. Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Dr. Walter Späth und Dr. Marc Liebscher haben darüber hinaus auch in Frankfurt an der Oder ihr Rechtsreferendariat absolviert und sind daher auch mit den Besonderheit der Justiz in Frankfurt an der Oder (d.h. Staatsanwaltschaft und Gerichte) bestens vertraut.

Fazit des BSZ eV:
Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen.

  • Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht  können sich betroffene Anleger gerne der vom BSZ e. V. gegründeten Interessengemeinschaft ,,Getgoods" anschließen. Aufgrund des geschilderten Sachverhalts ergeben sich hinreichende Gründe, der Interessengemeinschaftbeizutreten.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
      
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=4ee3cc3de6bba192a2e52913f7177118

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth

Text gibt den Beitrag vom 19. April  2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drspä

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