Samstag, April 19, 2014

Medico 29 und 34: Erfolg gegen Bonnfinanz!

BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Rötlich Rechtsanwälte erstreiten beim LG Traunstein Schadensersatz für Anleger! In dem von der Kanzlei erstrittenen Urteil vom 14.02.2014 hat die 5. Zivilkammer des Landgerichts Traunstein die Bonnfinanz Aktiengesellschaft für Vermögensberatung und Vermittlung zum Schadensersatz und damit zur Rückabwicklung der Beteiligungen am Medico Fonds Nr. 29 und Nr. 34 verurteilt.


Im zugrunde liegenden Fall wurde dem Kläger von der Anlageberaterin der Bonnfinanz AG eine Beteiligung an  Medico Fonds Nr. 29 und Nr. 34 empfohlen. Beide Beteiligungen hat er fremdfinanziert und zahlt heute noch auf die Darlehen.

Das Landgericht Traunstein bejaht selbstverständlich das Vorliegen eines Beratungsvertrages. Als Zeugen wurde die damalige Beraterin vernommen.  Die Aufklärungs- und Beratungspflichten wurden im entschiedenen Fall nicht hinreichend erfüllt. Die Beraterin hätte, so das Landgericht Traunstein, über das Risiko der Nachschußpflicht gem. § 172 HGB hinweisen müssen.

Durch Prospektübergabe wurde nicht hinreichend aufgeklärt, weil die Prospekte hierfür bezüglich der Nachschußpflicht nicht ausreichend waren. Eine mündliche ausdrückliche Aufklärung durch die Beraterin ist nach deren eigenen Angaben nicht erfolgt, weil sie die Wirkungsweise des § 172 HGB, so das LG Traunstein, gar nicht begriffen haben konnte.

Die Beratungsfehler waren nach Ansicht des Landgerichts Traunstein auch kausal für den Schaden. Der Kl. kann sich auf den Grundsatz aufklärungsrichtigen Verhaltens berufen.

Die Ansprüche des Klägers sah das Landgericht Traunstein auch nicht als verjährt an. Dem Kläger sei nicht vorzuwerfen, daß er die Prospekte nicht gelesen habe. Zu den Rechenschaftsberichten hat das Landgericht Traunstein angemerkt, daß diese zu einer schnellen und klaren Informationsbeschaffung nicht geeignet seien. Selbst der Rechenschaftsbericht 2006 wiege den Anleger in Sicherheit und verschleiere das tatsächliche Risiko.

Die erhaltenen Steuervorteile muß sich der Kläger nach Auffassung des Gerichts nicht anrechnen lassen. So wurde die Bonnfinanz zum Schadensersatz Zug um Zug gegen Abtretung der Rechte des Klägers aus der Fondsbeteiligung verurteilt, außerdem zur Freistellung hinsichtlich etwaiger Ausschüttungsrückforderungen, sowie zur Freistellung bezüglich aller Darlehensverpflichtungen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Fazit des BSZ eV:                                        
Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen.

  • Wenn Sie ebenfalls Geld in geschlossene Fonds investiert haben und nicht richtig beraten worden sind,können Sie gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft beitreten.  Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft Medico Fonds gegründet. Es bestehen gute Gründe, die Interessen darin zu bündeln und prüfen zu lassen, und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft beizutreten.


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Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Dr. Inge Rötlich

Dieser Beitrag gibt den Sachstand und die Rechtslage vom 19.04.2014 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können sowohl zu einer anderen Einschätzung der Rechts- als auch der Sachlage führen.
driröt

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