BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte Dr. Rötlich Rechtsanwälte Fachanwälte erstreiten Schadensersatz. In dem erstrittenen Urteil vom 19.02.2014 hat die 10. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt die Frankfurter Sparkasse zum Schadensersatz in Höhe von € 24.000, - und damit zur Rückabwicklung der Beteiligung am "Zweite Beteiligungsgesellschaft Reefer-Flottenfonds" verurteilt.
Im zugrunde liegenden Fall wurde dem Kläger
von dem Anlageberater der Frankfurter Sparkasse eine Beteiligung an dem Fonds
"Zweite Beteiligungsgesellschaft Reefer-Flottenfonds mbH & Co.
KG" empfohlen. Das Landgericht Frankfurt/Main bejaht selbstverständlich
das Vorliegen eines Beratungsvertrages. Als Zeugin wurde die Ehefrau des
Klägers vernommen. Gegen die Pflicht einer anlegergerechten und objektgerechten
Beratung hat die Beklagte nach dem Landgericht Frankfurt/Main schuldhaft
verstoßen.
Der Berater hatte, so das Landgericht
Frankfurt/Main, zugesagt, daß eine jährliche Rendite von 6 % anfallen und die
Einlage nach 6 Jahren zurückbezahlt werde. Diese Aussage war ganz klar unzutreffend,
weil die Höhe der jährlichen Ausschüttung und der Schlußzahlung vom
wirtschaftlichen Erfolg der Fondsgesellschaft abhing und ein Totalverlust
möglich war.
Die Beratungsfehler waren nach Ansicht des
Landgerichts Frankfurt/Main auch kausal für den Schaden. Der Kläger kann sich
auf den Grundsatz aufklärungsrichtigen Verhaltens berufen. Die Ansprüche des Klägers sah das Landgericht
Frankfurt/Main auch nicht als verjährt an. Daran ändert auch der
Rechenschaftsbericht 2008 nichts. Lediglich der entgangene Gewinn wurde vom
Gericht nicht zugesprochen, weil eine Alternativanlage nicht ausreichend
nachgewiesen werden konnte.
So wurde die Frankfurter Sparkasse zum
Schadensersatz Zug um Zug gegen Abtretung der Rechte des Klägers aus der
Fondsbeteiligung verurteilt, außerdem zur Freistellung hinsichtlich etwaiger
Ausschüttungsrückforderungen oder sonstiger Zahlungsansprüche Dritter. Das
Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Fazit
des BSZ eV:
Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen
bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu
bekommen.
- Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht können sich betroffene K1-Anleger gerne der vom BSZ e. V. gegründeten Interessengemeinschaft ,,Schiffsfonds/ Reefer Flottenfonds 2" anschließen. Aufgrund des geschilderten Sachverhalts ergeben sich hinreichende Gründe, der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
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Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Dr. Inge Rötlich
Text gibt den Beitrag vom 18. April 2014 wieder. Hiernach eintretende
Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer
anderen Einschätzung führen.
drrötl
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