Jede dieser 3 Möglichkeiten hat ihre Tücken. Investieren klingt einfach. Aber jede Investition hat Vorteile und Nachteile. Ob der Anleger sein Geld in Aktien, Investmentfonds, Anleihen oder anderen Finanzprodukten anlegt, darüber entscheidet er ganz alleine.
Dem Rat von Profis, seine Investments zu streuen, wird mittlerweile doch von vielen Anlegern gefolgt, denn Diversifikation der Anlagen kann dazu beitragen, das Risiko zu reduzieren. Die Mischung aus einer Vielzahl von Investitionen innerhalb eines Anlageportfolios ist eine wichtige Technik zur Steuerung der Risiken. Wenn ich allerdings mein Geld auf 10 verschiedene riskante Anlagen verteile so ist das nicht unbedingt weniger riskant! Das Ergebnis: ich habe jetzt 10 verschieden Arten von Risiko!
Beispiel Nr. 1: Die Deutschen und Hollywood
Deutsche Anleger haben viel Geld in Filmfonds investiert in der falschen Annahme satte Renditen einzufahren und dabei noch über ein cleveres Steuersparmodell zu verfügen. Die Hollywood Studios haben das "Dumme deutsche Money" begeistert entgegengenommen und über die deutschen Finanz Idioten ihre Witze gerissen. Die deutschen Finanzberater und die Banken haben mit dem Verkauf dieser Fonds richtig Kasse gemacht. Hier wurde ein böser Spruch in die Tat umgesetzt:" Das Geld ist nicht weg, es haben jetzt nur Andere!"
Beispiel Nr. 2: Die Deutschen und die Seefahrt.
Im Deutschen Reich wollte man sich mit einer starken Flotte den Traum von der deutschen Weltmacht verwirklichen. Die dafür notwendigen finanziellen Mittel wollte man bei den Wohlhabenden holen. Also erfand man die Sektsteuer. Die Flotte ist längst untergegangen - die Sektsteuer gibt es heute noch. Trotzdem ist Deutschland zur Seemacht geworden - zumindest in der Containerschifffahrt! Aber nicht durch die Sektsteuer sondern durch das Geld vieler Tausender Schiffsfondsanleger darunter viele Kleinsparer und Rentner. Diesen Anlegern hat man die Schiffsfonds als lukrative und sichere Altersvorsorge verkauft. Glänzend verdient bei diesem Geschäft haben, außer den Anlegern, alle Beteiligten. Allen voran die Banken. Getrieben von Gier wurde sehenden Auges ein Überangebot an Schiffen geschaffen. Angebot und Nachfrage sind nun aus dem Gleichgewicht geraten und viele Schiffe fahren in die Pleite. Viele Schiffsfondsgesellschaften fordern von ihren Anlegern die Ausschüttungen zurück ja sogar Nachschüsse werden verlangt! Ein Verlust des eingezahlten Kapitals droht!
Betroffene Anleger die durch die Inkompetenz von Banken und Finanzdienstleistern in ihren finanziellen Interessen so massiv geschädigt wurden sollten jetzt sehr deutlich die ihnen zustehenden Rechte einfordern anstatt ernsthaft darüber nachzudenken Nachschüsse zu leisten und dabei eventuell nochmals Geld zu verlieren. Um Ihre Rechte durchzusetzen, müssen Sie überhaupt erst einmal wissen, welche Rechte Sie haben. Der BSZ e.V. kann Ihnen dabei sehr hilfreich sein. Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen!
Die zentrale Aufgabe des BSZ e.V. ist es, Märkte für Verbraucher, Finanzprodukte und Rechtsdienstleistungen transparent zu machen. Im Wesentlichen ist der BSZ e.V. ein Wachhund, der Investoren vor Kapitalverlust schützt, vor möglichen Risiken der Finanzmärkte warnt, betrügerische oder sonst unlautere Praktiken öffentlich macht bevor andere Anleger ihr Geld verlieren.
Wenn Sie vermuten, dass ein Marktteilnehmer Täuschung praktiziert, betrügt oder nicht in einer fairen und transparenten Weise im Einklang mit bestehenden Gesetzen auftritt, können Sie darüber gerne den BSZ e.V. informieren.
- Wenn Sie schon in eine zweifelhafte Kapitalanlage investiert haben, können Sie sich gerne einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen. Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der entsprechenden BSZ e.V. Interessengemeinschaft beizutreten.
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BSZ Premium
Es gibt jedoch auch Fälle, die sich Interessengemeinschaften nicht eignen, zum Einen, weil es sich um einen sehr speziellen Sonderfall handelt, zum Anderen aber auch, weil gerade wohlhabende Privatanleger eine hochqualifizierte individuelle Betreuung ihrer Angelegenheit wünschen. Aus den vorgenannten Gründen hat der BSZ jetzt einen neuen Premium- Bereich eingerichtet, der in erste Linie Kapitalanleger anspricht, die Gelder in Höhe von mehr als 100.000,00 EUR investiert haben. Nicht selten handelt es sich dabei um Anleger, die auch oft mehr als eine Beteiligung gezeichnet haben und bei denen es auch nicht selten um Millionenbeträge geht, die investiert wurden. Die Bearbeitung solcher häufig auch sehr komplexer Fälle ist aus unserer Sicht von einem ,,Allgemeinanwalt" nicht zu leisten.
Um eine kostenlose Erstberatung zu vereinbaren um die aktuelle Lage ausführlich zu besprechen, steht auf der Internetseite
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