Zu erwartende Insolvenzquoten vorgestellt! BSZ e.V.-Vertrauensanwälte gehen gegen Verantwortliche vor! Achtung, teilweise droht Verjährung!
Nachdem am 01.03.2013 das Insolvenzverfahren
der WGF AG eröffnet wurde, fand am 18.03.2013 eine Gläubigerversammlung für die
Gläubiger der WGF AG statt, an der die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte teilgenommen
haben.
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Bei dieser Veranstaltung wurde der Insolvenzplan
vorgestellt.
Hierbei stellt sich heraus, dass laut
Insolvenzplan folgende Insolvenzquoten für die folgenden Anleihen zu erwarten
sind:
WKN Quote bei Fortführung Quote bei Liquidation
A0LDUL 39,7 %
20,3 %
WGFH04 46,2 % 23,7 %
WGFH05 49,8 % 19,1 %
WGFH06 40,1 % 13,4 %
WGFH07 45,1 % 13,0 %
WGFH08 38,8 % 1,4 %
Ob diese Quoten tatsächlich erreicht werden
können, ist jedoch, worauf hingewiesen werden soll, noch nicht sicher. Es zeigt
sich jedoch, dass bei den meisten Anleihen und Genussscheinen der WGF AG
zumindestens mit einer veritablen Insolvenzquote gerechnet werden kann, was
durchaus schon einmal als positiv zu bezeichnen ist.
Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte haben bereits
mehrfach darauf hingewiesen, dass im günstigsten Fall wohl mit Insolvenzquoten
zwischen 20 – 50 % gerechnet werden kann. Diese Einschätzung scheint sich nun
als richtig zu bestätigen. Allerdings ist negativ, dass die Insolvenzquoten
widrigstenfalls nur im einstelligen oder unteren zweistelligen Prozentbereich
liegen könnten. „Zahlreiche Anleger haben doch mit deutlich höheren Insolvenzquoten gerechnet, vor allem
vor dem Hintergrund, weil die Anleihen der WGF AG teilweise als „mündelsicher“
bezeichnet wurden oder auch als bis zu 90 % durch Grundschulden abgesichert,“
so BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr.
Walter Späth von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte. „Es zeigt sich, dass
hier eine gewaltige Lücke klafft zwischen den optimistischen Annahmen bzw. der
Sicherheit der Anleihen und der tatsächlichen Situation,“ so Dr. Späth.
Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte bereiten daher
in der nächsten Zeit die ersten juristischen Schritte gegen diverse
Verantwortliche aus Prospekthaftung im engeren Sinne vor. „Hier sollten Anleger
jedoch beachten, dass hier kurze Verjährungsfristen gelten und in einigen
Fällen, wie bei der Anleihe WGFH06, bereits in Kürze Verjährung wegen der
mutmaßlichen Ansprüche aus Prospekthaftung im engeren Sinne einzutreten droht.“
Am 08.04. 2013 findet eine weitere Versammlung
statt, auf der Anleger über die Wahl eines sog. „gemeinsamen Vertreters“
abstimmen sollen, der dann die Rechte der Anleger im Insolvenzverfahren
vertritt. Es ist aber nicht sicher, ob ein derartiger gemeinsamer Vertreter
gewählt wird. Inzwischen wurde auch das Insolvenzverfahren eröffnet und die
Forderungen können zur Insolvenztabelle angemeldet werden.
- Betroffene WGF-Anleger können sich der BSZ e.V.-InteressengemeinschaftWGF Anleihen anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine
BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=03e4495c1635743bf4bd26519cff34b5
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth
Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 23.03.2013
wieder. Hiernach eintretende Änderungen können die Sach- und Rechtslage
verändern.
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