Freitag, März 22, 2013

Medienfonds: Anleger müssen mit erheblichen Steuernachforderungen rechnen!

Änderung der steuerlichen Veranlagung für das Jahr 2004 beim Medienfonds ApolloProMovie 1. KG i.L. sowie beim Medienfonds ApolloProScreen für das Jahr 2003: auf Anleger kommen erhebliche Rückzahlungen zu!


In den letzten Tagen erhielten Anleger der Medienfonds ApolloProMovie 1. KG i.L. sowie ApolloProScreen KG i.L. seitens der jeweiligen Geschäftsführung der Fonds die unerfreuliche Mitteilung, dass die Finanzverwaltung den jeweiligen Grundlagenbescheid für die Fondsgesellschaft und in der Folge die Einkommensteuerbescheide der einzelnen Anleger ändern wird.

Dies führt bei den Anlegern dazu, dass bei der ApolloProMovie 1. KG i.L. die Verlust-zuweisung für 2004 um mehr als drei Viertel, bei der ApolloProScreen KG i.L. um mehr als zwei Drittel reduziert wird. Entsprechend dieser Quote werden Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer bei den einzelnen Anlegern festgesetzt, was zu erheblichen Steuernachforderungen führt, die zudem noch mit 6 % p.a. zu verzinsen sind.

Nach Erkenntnissen der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde eine Vielzahl der Anleger beim Erwerb der Beteiligung über die Gefahr einer möglichen Aberkennung von Steuervorteilen und die damit einhergehende Pflicht zur Verzinsung der Nachforderungen mit 6 % p.a. nicht aufgeklärt. Zudem erfolgte oftmals auch keine Aufklärung darüber, welche Risiken insgesamt mit der Beteiligung verbunden sind. So wurden viele Anleger nicht auf das Risiko eines Totalverlustes und auf die fehlende bzw. sehr eingeschränkte Fungibilität (Weiterveräußerbarkeit) der Fonds hingewiesen.

Eine solchermaßen erfolgte fehlerhafte Beratung im Zusammenhang mit der Erwerbsempfehlung kann zu einem Schadensersatzanspruch des Anlegers führen. Denn die einzelnen Anleger hätten auch über das Risiko der Steuernachforderung aufgrund Aberkennung vorläufig gewährter Steuervorteile aufgeklärt werden müssen.

Sofern keine vollständige Aufklärung über die Risiken einer Anlage erfolgt, kommen grundsätzlich Rückabwicklungsansprüche in Betracht. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte vertreten eine Reihe von Anlegern der verschiedenen ApolloMedienfonds und wurden bereits von geschädigten Anlegern mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aufgrund einer nach deren Darstellung fehlerhaften Anlageberatung beauftragt.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Henning Leitz
    
Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 22.03.2013 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können die Sach- und Rechtslage verändern
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