Aufgrund der eindeutigen Rechtslage, welche durch Urteile belegt ist, besteht für Anleger der Sachsenfonds MMP 2002/2003 die Möglichkeit, ihr angelegtes Kapital von der Landesbank Baden-Württemberg vollständig zurückzuerhalten.
Nach zahlreichen positiven Ergebnissen vor dem Landgericht sowie dem Oberlandesgericht Stuttgart in Parallelfällen hat sich jetzt auch eine Prozessfinanzierungsgesellschaft bereit erklärt, das Prozesskostenrisiko der Anleger zu übernehmen.
Hintergrund
Die Entwicklung der Sachsenfonds MMP 2002 und 2003 entspricht in keiner Weise den Prognosen, mit denen die Anleger vor ihrem Beitritt geworben wurden. Ihr eingesetztes Kapital haben die Anleger nahezu vollständig verloren. Aufgrund des Kapitalverlusts fehlt deshalb die Grundprämisse des Anlagekonzepts. Ohne Rückzahlung des eingelegten Kapitals zum Fondslaufzeitende macht die mit der Beteiligung in der Regel verfolgte Steuerverschiebung keinen Sinn.
Klage erforderlich
Anleger können von der Landesbank Baden-Württemberg nach Widerruf ihrer Anteilsfinanzierung ihre Bareinlage erstattet verlangen. Steuervorteile sind hierbei nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht anzurechnen. Leider ist die Bank nicht bereit, die Forderungen der Anleger außergerichtlich zu erfüllen. Auch zeigt die Bank weiterhin keine Vergleichsbereitschaft in außergerichtlichen Fällen, obwohl der Tatbestand unstreitig und die Rechtslage erdrückend eindeutig ist. Anleger sind deshalb gezwungen die Bank zu verklagen.
Prozessfinanzierung möglich
Aus der langjährigen Erfahrung der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei von Buttlar wissen die Rechtsanwälte, dass viele Anleger trotz guter Erfolgsaussichten das Risiko scheuen, weiteres Geld für die Durchführung eines Gerichtsverfahrens zu investieren: ,,Dem schlechten soll nicht noch gutes Geld hinterhergeworfen werden." Die Kanzlei hat deshalb in den letzten Monaten mit einer Prozessfinanzierungsgesellschaft verhandelt, die sich jetzt bereit erklärt hat, die Fälle der Anleger der Sachsenfonds MMP 2002 und 2003 zu finanzieren. Hierdurch besteht für die Anleger der Fonds die Möglichkeit, ihre Forderung durchzusetzen, ohne dass das Risiko besteht, dass sie für die Kosten der Rechtsverfolgung aufkommen müssen.
Hintergrund
Die Entwicklung der Sachsenfonds MMP 2002 und 2003 entspricht in keiner Weise den Prognosen, mit denen die Anleger vor ihrem Beitritt geworben wurden. Ihr eingesetztes Kapital haben die Anleger nahezu vollständig verloren. Aufgrund des Kapitalverlusts fehlt deshalb die Grundprämisse des Anlagekonzepts. Ohne Rückzahlung des eingelegten Kapitals zum Fondslaufzeitende macht die mit der Beteiligung in der Regel verfolgte Steuerverschiebung keinen Sinn.
Klage erforderlich
Anleger können von der Landesbank Baden-Württemberg nach Widerruf ihrer Anteilsfinanzierung ihre Bareinlage erstattet verlangen. Steuervorteile sind hierbei nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht anzurechnen. Leider ist die Bank nicht bereit, die Forderungen der Anleger außergerichtlich zu erfüllen. Auch zeigt die Bank weiterhin keine Vergleichsbereitschaft in außergerichtlichen Fällen, obwohl der Tatbestand unstreitig und die Rechtslage erdrückend eindeutig ist. Anleger sind deshalb gezwungen die Bank zu verklagen.
Prozessfinanzierung möglich
Aus der langjährigen Erfahrung der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei von Buttlar wissen die Rechtsanwälte, dass viele Anleger trotz guter Erfolgsaussichten das Risiko scheuen, weiteres Geld für die Durchführung eines Gerichtsverfahrens zu investieren: ,,Dem schlechten soll nicht noch gutes Geld hinterhergeworfen werden." Die Kanzlei hat deshalb in den letzten Monaten mit einer Prozessfinanzierungsgesellschaft verhandelt, die sich jetzt bereit erklärt hat, die Fälle der Anleger der Sachsenfonds MMP 2002 und 2003 zu finanzieren. Hierdurch besteht für die Anleger der Fonds die Möglichkeit, ihre Forderung durchzusetzen, ohne dass das Risiko besteht, dass sie für die Kosten der Rechtsverfolgung aufkommen müssen.
- Es bestehen daher gute Gründe der BSZ e. V. Interessengemeinschaft "SachsenFonds" beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Florian Johst
Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 21. März 2013 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
vbfj
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