Samstag, März 23, 2013

WGF AG: Insolvenzplan vorgestellt! BSZ e.V.-Anwälte bereiten rechtliche Schritte vor!

Zu erwartende Insolvenzquoten  vorgestellt! BSZ e.V.-Vertrauensanwälte gehen gegen Verantwortliche vor! Achtung, teilweise droht Verjährung!


Nachdem am 01.03.2013 das Insolvenzverfahren der WGF AG eröffnet wurde, fand am 18.03.2013 eine Gläubigerversammlung für die Gläubiger der WGF AG statt, an der die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte teilgenommen haben.
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Bei dieser Veranstaltung wurde der Insolvenzplan vorgestellt.

Hierbei stellt sich heraus, dass laut Insolvenzplan folgende Insolvenzquoten für die folgenden Anleihen zu erwarten sind:

WKN               Quote bei Fortführung         Quote bei Liquidation

A0LDUL                     39,7 %                                  20,3 %
WGFH04                    46,2 %                                  23,7 %
WGFH05                    49,8 %                                  19,1 %
WGFH06                    40,1 %                                  13,4 %
WGFH07                    45,1 %                                   13,0 %
WGFH08                    38,8 %                                     1,4 %


Ob diese Quoten tatsächlich erreicht werden können, ist jedoch, worauf hingewiesen werden soll, noch nicht sicher. Es zeigt sich jedoch, dass bei den meisten Anleihen und Genussscheinen der WGF AG zumindestens mit einer veritablen Insolvenzquote gerechnet werden kann, was durchaus schon einmal als positiv zu bezeichnen ist.

Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte haben bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass im günstigsten Fall wohl mit Insolvenzquoten zwischen 20 – 50 % gerechnet werden kann. Diese Einschätzung scheint sich nun als richtig zu bestätigen. Allerdings ist negativ, dass die Insolvenzquoten widrigstenfalls nur im einstelligen oder unteren zweistelligen Prozentbereich liegen könnten. „Zahlreiche Anleger haben doch mit deutlich  höheren Insolvenzquoten gerechnet, vor allem vor dem Hintergrund, weil die Anleihen der WGF AG teilweise als „mündelsicher“ bezeichnet wurden oder auch als bis zu 90 % durch Grundschulden abgesichert,“ so BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte. „Es zeigt sich, dass hier eine gewaltige Lücke klafft zwischen den optimistischen Annahmen bzw. der Sicherheit der Anleihen und der tatsächlichen Situation,“ so Dr. Späth.

Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte bereiten daher in der nächsten Zeit die ersten juristischen Schritte gegen diverse Verantwortliche aus Prospekthaftung im engeren Sinne vor. „Hier sollten Anleger jedoch beachten, dass hier kurze Verjährungsfristen gelten und in einigen Fällen, wie bei der Anleihe WGFH06, bereits in Kürze Verjährung wegen der mutmaßlichen Ansprüche aus Prospekthaftung im engeren Sinne einzutreten droht.“

Am 08.04. 2013 findet eine weitere Versammlung statt, auf der Anleger über die Wahl eines sog. „gemeinsamen Vertreters“ abstimmen sollen, der dann die Rechte der Anleger im Insolvenzverfahren vertritt. Es ist aber nicht sicher, ob ein derartiger gemeinsamer Vertreter gewählt wird. Inzwischen wurde auch das Insolvenzverfahren eröffnet und die Forderungen können zur Insolvenztabelle angemeldet werden.



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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth   
    
Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 23.03.2013 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können die Sach- und Rechtslage verändern.
drwspä

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