Debi Select Verwaltungs- GmbH wird zur vollen
Rückabwicklung einer Beteiligung an der Debi Select Flex GbR verurteilt. Die BSZ
e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte hat nunmehr das erste
Prospekthaftungsurteil gegen die Prospektverantwortliche der Debi Select Flex
Fonds GbR erstritten.
Die Beklagte wurde verurteilt, dem Anleger
sämtliche Einzahlungen zurückzuerstatten und von etwaigen weiteren Ansprüchen
der Fondsgesellschaft freizustellen. Auch die dem Anleger entstandenen
Rechtsanwalts- und Gerichtskosten sind von der Debi Select Verwaltungs- GmbH in
voller Höhe zu erstatten. Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass
der von Seiten der Debi Select Flex Fonds GbR verwendete Prospekt fehlerhaft
ist.
Mit dem vorliegenden Urteil wurde nunmehr die
von der Kanzlei vertretene Rechtsauffassung, dass die Prospekte der Debi Select
GbR fehlerhaft sind, vollumfänglich
bestätigt.
Parallel zu den laufenden Verfahren gegen die
Debi Select und deren Prospektverantwortlichen hat die BSZ e.V.
Anlegerschutzkanzlei auch bereits mehrere Klagen gegen diverse Anlageberater
und Anlageberatungsgesellschaften eingereicht, die Beteiligungen an den Debi
Select Fonds vermittelt haben.
Anleger berichten in letzter Zeit verstärkt,
dass ihnen von Seiten verschiedener Anlageberater empfohlen wurde, ihre für die
Altersvorsorge abgeschlossenen Lebensversicherungen zu kündigen und den sich
daraus ergebenden Erlös in die Fonds der Debi Select Gruppe zu investieren. Auffallend
ist, dass Anlegberater aus den unterschiedlichsten Teilen Deutschland den
Anlegern dazu geraten haben, ihre bestehenden Lebensversicherungen über eine
Gesellschaft mit dem Namen „Inter Consult Factoring“ zu veräußern.
Ein Blick ins Handelsregister zeigt, dass die
Gesellschaft ursprünglich ihren Sitz in Landshut hatte, wie auch die Debi
Select. Weiter ergibt sich aus dem
Handelsregister, dass ursprünglich auch die StiKon Treuhand GmbH als
Kommanditistin an der Inter Consult Factoring beteilgt war. Der Name StiKon
Treuhand GmbH dürfte den Anleger der diversen Debi Select Fonds ebenfalls
bekannt sein.
„Sollte sich im Rahmen der weiteren
Ermittlungen ergeben, dass die Inter Consult Factoring im Interesse der Debi
Select Gruppe gehandelt haben sollte und den Anlageberatern nicht nur von der
Debi Select für die Vermittlung der Debi Select Beteiligungen, sondern zudem
auch noch von der Inter Consult Factoring Provisionen für den Erwerb der Lebensversicherung
gezahlt worden sind, eröffnen sich weitere Anspruchsgrundlagen für Anleger der
Debi Select Fonds“, erklärt Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Cocron.
Sollten Anleger der Debi Select Fonds von
ihren Anlageberatern nicht, oder nicht vollständig über die Risiken der
Beteiligungen aufgeklärt worden sein, kommen nach ständiger Rechtsprechung des
BGH grundsätzlich immer auch Rückabwicklungsansprüche in Betracht. Diese
richten sich gegen den Berater, nicht aber gegen die Fondsgesellschaft selbst.
Nach der Rechtsprechung des
Bundesgerichtshofs (BGH) sind Anlageberater im Rahmen des
Anlageberatungsvertrags verpflichtet, Anleger vollumfänglich über die
jeweiligen Risiken einer Beteiligung aufzuklären.
Bei einer Beteiligung an einer GbR besteht
z.B. grundsätzlich eine Vollhaftung mit dem gesamten Privatvermögen für die
Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft. Die Haftung ist im Außenverhältnis
grundsätzlich unbegrenzt und erstreckt sich auf alle Verbindlichkeiten der
jeweiligen Fondsgesellschaft gegenüber Dritten.
Viele Anleger, die eine Beteiligung an einer
Debi Select Fonds GbR gezeichnet haben, wurde Seitens der Anlageberater auf
diese Risiken nicht hingewiesen, erklärt Rechtsanwalt und BSZ e.V.
Vertrauensanwalt Cocron. Dies ergibt
sich aus den Gesprächen mit mehreren Anlegern.
Liegt ein Aufklärungsverschulden auf Seiten
des Anlageberaters und/oder der Anlageberatungsgesellschaft vor, kommt
grundsätzlich eine Rückabwicklung der Beteiligung in Betracht.
Der Anleger ist damit so zu stellen, als
hätte er die Beteiligung nie erworben. Weiter ist der Anlageberater für den
Fall der Feststellung seiner Pflichtverletzung weiter verpflichtet, den Anleger
auch von etwaigen Nachhaftungsansprüchen gegenüber der Fondsgesellschaft
freizustellen. Auch die dem Anleger im Zusammenhang mit der Durchsetzung seiner
Ansprüche entstandenen Gerichts- und Anwaltskosten sind im Falle des Obsiegens
in voller Höhe vom Anlageberater, bzw. der Anlageberatungsgesellschaft zu
ersetzen.
Die Rechtsanwälte raten daher den Anlegern
der Debi Select Fonds, ihre Ansprüche von einer auf Kapitalmarktrecht
spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen
- Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Debi Select" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine
BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt István Cocron
Dieser Text gibt den Beitrag vom 17. November
2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht
berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
cllbcc