Zwischenzeitlich hat die Lloyd Fonds AG acht
Lebensversicherungsfonds platziert. Jeder dieser Fonds investiert in sog. „britische
Zweitmarkt-Kapitallebens-Versicherungen. Die Bilanz ist erschreckend.
Warum britische Lebensversicherungen?
In Großbritannien dient die Kapitallebensversicherung
(„with-profit-policy“) zumeist nicht dem eigentlich versicherten Risiko,
sondern der Tilgung eines beispielsweise für den Hausbau benötigten
Hypothekendarlehens. Der aufgenommene Kredit ist hierbei in der Regel als
endfällig vereinbart, d.h., er muss erst nach Ablauf einer bestimmten Zeit
zurückgezahlt werden. Die bis dahin eingezahlten Versicherungsprämien sowie
angefallenen Jahres- und Schlussboni aus den Lebensversicherungen (Policen)
sollen dann zur Tilgung verwendet werden.
Gelingt die vorzeitige Ablösung des Darlehens mit anderen
Mitteln, wird die Lebensversicherung nicht mehr benötigt. Eine vorzeitige
Kündigung lohnt sich meistens nicht, da sie in aller Regel zu einem
Rückkaufpreis durch den Versicherer führt, der weit unter dem eigentlichen Wert
(innerer Wert) der Lebensversicherung liegt. So hat sich in Großbritannien im
Laufe der letzten 150 Jahre ein Zweitmarkt für Lebensversicherungen entwickelt,
der mittlerweile zu den größten weltweit gehört. Dort werden
Lebensversicherungen über dem Rückkaufpreis der Versicherer, aber unter dem
inneren Wert gehandelt. Ein Geschäft, von dem alle Seiten profitieren können.
Lloyd Fonds Britische Kapital Leben I-VIII
Genau hierin versteht sich im Wesentlichen auch der Sinn und
Zweck der acht Fondsgesellschaften der Lloyd Fonds AG. Innerhalb einer
Investitionsphase soll zunächst ein Portfolio aus verschiedenen britischen
Kapitallebensversicherungen angelegt werden. Die entsprechenden
Versicherungsunternehmen müssen gemäß einer Anlagerichtlinie über eine
bestimmte Bonität (Rating) verfügen. Die auf dem Zweitmarkt erworbenen
Versicherungen sollen bei günstiger Lage dann wieder gewinnbringend verkauft
bzw. gehandelt werden. Sollte hingegen die versicherte Person sterben oder die
Vertragslaufzeit enden, so soll die Ablaufleistung, bestehend aus garantierter
Versicherungssumme, Jahresboni und Schlussbonus, von der Fondsgesellschaft
vereinnahmt werden. Insgesamt erhoffte man sich einen regen und renditenstarken
Handel bei gleichzeitig niedrigen Risiken.
Beträchtliches Risikopotential
Die Realität sieht leider ganz anders aus.
Zunächst einmal ist im Rahmen der Investitionsphase und auch
im Weiteren für den Anleger nicht ersichtlich, welche britischen Policen das
Fondsmanagement erwerben wird und mit welchen Versicherern es die
Fondsgesellschaften zu tun haben werden. Kontrollmöglichkeiten stehen dem
Anleger als Kommanditist nur in sehr engen Grenzen zu. Die Beteiligung an
solchen Zweitmarkt-Lebensversicherungsfonds birgt daher ein sog.
Blind-Pool-Risiko.
Weiter und v.a. ist zu berücksichtigen, dass britische
Kapitallebensversicherungen erst dann im Wert steigen und für den Handel am
Zweitmarkt attraktiv werden bzw. für den Fonds rentable Ablaufleistungen in
Aussicht stellen, wenn neben der anfangs garantierten Versicherungssumme satte
Jahres- und Schlussboni gutgeschrieben werden. Eine Garantieverzinsung, wie man
sie bei deutschen Lebensversicherungen kennt, gibt es hier gerade nicht. Da
sich britische Versicherungsunternehmen hauptsächlich mit Aktienengagements
versuchen, orientieren sich die Jahresboni an der Entwicklung der Aktienmärkte
und können entsprechend gering ausfallen oder gar ausbleiben, so auch der
Schlussbonus. Das immer wieder so stark beworbene Glättungsverfahren
(„smoothing“), d.h., in guten Jahren werden Teile der Jahresboni
zurückgestellt, um in schlechteren Jahren dennoch Boni gutschreiben zu können,
hat sich in der Vergangenheit kaum bewährt. Verkaufserlös und Ablaufleistung,
mithin der Erfolg der gesamten Fondsgesellschaft sind damit von
Kapitalmarktentwicklungen abhängig, die für einen Anleger eigentlich nicht mehr
zu überschauen sind, sofern er hiervon überhaupt wusste.
Da die laufenden Kosten und Umsätze aus dem Handel am
Zweitmarkt oder aus den vereinnahmten Ablaufleistungen in britischen Pfund
abgewickelt werden, das Eigenkapital des Fonds sowie die geplanten
Ausschüttungen aber in Euro erfolgen sollen, besteht zudem ein nicht zu
unterschätzendes Währungsrisiko.
Zum Leid der Anleger wurden diese beispielhaft angerissenen
Risikofaktoren noch in eine geschlossene Fondsbeteiligung gekleidet, welche
eine unternehmerische Beteiligung mit weiteren Risiken darstellt. So müssen sich
Anleger im Klaren sein, dass eine solche Beteiligung einen Totalverlust der
Einlage mit sich bringen kann. Zudem kann durch Ausschüttungen, die nicht aus
echten Gewinnen herrühren, eine persönliche Haftung des Anlegers entstehen.
Eine solche Fondsbeteiligung bedeutet in der Regel auch ein langfristiges
Investment, d.h., dass ein Verkauf der Fondsanteile mangels eines
institutionalisierten Zweitmarktes oftmals, wenn überhaupt, nur mit einem
erheblichen Preisabschlag möglich ist.
Keine guten Aussichten
Aus den Leistungsbilanzen aller acht Fondsgesellschaften ist
zu entnehmen, dass die Jahres- und v.a. die Schlussboni in den letzten Jahren
stark rückläufig geworden sind. So ist beispielsweise der Anteil des
Schlossbonus bei einer 25-jährigen Police mittlerweile auf rund 19 %, gemessen
an der gesamten Laufleistung, gefallen. Vor ca. 10 Jahren waren es immerhin
noch 60 %. Hintergrund hierfür ist insbesondere
die schwierige Lage an den Aktienmärkten. Gerade die Weltwirtschaftskrise
sowie die anhaltende Schuldenkrise in der EU haben zu einem sehr
schwankungsanfälligen Geschäftsklima geführt. Verschärfend kommt hinzu, dass
Standard & Poor´s in den vergangenen Jahren eine große Zahl britischer
Versicherungsunternehmen herabgestuft hat.
Diese Ereignisse haben sich letztlich negativ auf den
Zweitmarkt für britische Lebensversicherungen ausgewirkt. Die Nachfrage war
entsprechend gering, sodass der Handel nur sehr eingeschränkt möglich war. Die
Planwerte aller acht Fondsgesellschaften für das Jahr 2010 wurden daher
deutlich unterschritten. Ausschüttungen hat es letztmalig und diese auch nur
anteilig für das Jahr 2008 gegeben. Anleger der Lloyd Fonds Britische Kapital
Leben VI-VIII sind sogar seit Zeichnung gänzlich leer ausgegangen. Aufgrund der
Tatsache, dass alle acht Fondsgesellschaften eine relativ hohe
Fremdkapitalquote aufweisen und diese Forderungen vorrangig bedient werden
müssen, dürften Ausschüttungen weiterhin ausbleiben.
Schadensersatz
Die aktuelle Entwicklung auf den Kapitalmärkten und die
damit einhergehenden Auswirkungen auf die Lloyd Fonds Britische Kapital Leben
I-VIII bietet für die Anleger zwar Anlass zur Besorgnis, ist aber nach
Auffassung der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten BSZ e.V.
Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte kein Grund, sich mit dieser
Situation abzufinden. So zeigt die Erfahrung, dass Anleger im Rahmen der
damaligen Beratung regelmäßig nicht hinreichend über die Risiken einer solchen
Fondsbeteiligung aufgeklärt wurden. Banken und Sparkassen klären zudem immer
wieder pflichtwidrig nicht über die ihnen zugeflossenen Provisionen
(„Kick-Backs“) auf. Eine solche fehlerhafte Anlageberatung löst
Schadensersatzansprüche aus, die den Anleger zur Rückabwicklung seiner
Fondsanteile berechtigen. Diese Chance sollten Anleger nutzen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Anlagen in Lloyd Fonds
Britische Kapital Leben durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat
der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Lloyd Fonds Britische Kapital
Leben" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln
und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund
für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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49
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Dieburg
Telefon:
06071-9816810
Direkter
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Felix Schönfleisch
Dieser Text
gibt den Beitrag vom 23. Juli 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen
des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen
Einschätzung führen.
drsttü