Strafanträge auf Mallorca! Klagen der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte gegen diverse Verantwortliche, u.a. gegen die Vienna Life Lebensversicherung vor dem Landgericht Augsburg. Weitere Gelder gegen diverse Verantwortliche sicher gestellt! Achtung, es droht Verjährung.
In Sachen K1-Fonds haben die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte bereits vor einiger Zeit Klagen gegen diverse Verantwortliche in ganz Deutschland eingereicht:
Geklagt wird von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten z.B. gegen diverse Vermittler der Anlage, die nach Ansicht der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte ihren Aufklärungspflichten nicht in ausreichendem Maße nachgekommen sind. Der erste von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten betreute Fall wurde dabei, wie vom BSZ e.V. bereits berichtet wurde, mit einem gerichtlichen Vergleich vor dem Landgericht Frankfurt am Main abgeschlossen, der dortige Geschädigte hat den Vergleichsbetrag inzwischen auch von der Vermittlerfirma ausbezahlt erhalten. „Dies bestätigt unsere Ansicht, dass Ansprüche gegen die Vermittler teilweise nicht nur in juristischer Hinsicht durchsetzbar sind, sondern auch in vollstreckungstechnischer Hinsicht,“ so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth, MSc, von der Berliner BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Rohde & Späth, die die Vergleich mit dem Vermittler erzielt hat.
Allerdings sollte eine mögliche Vollstreckung gegen den jeweiligen Vermittler immer im Einzelfall geprüft werden. Allerdings sollten Geschädigte berücksichtigen, dass in zahlreichen Fällen gegen die Vermittler Verjährung droht (teilweise Anwendung von § 37 a WpHG a.F.) und somit ein schnelles Handeln ratsam ist.
Auch in einem weiteren Fall, der von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten vor dem Landgericht Augsburg gegen die Vienna Life Lebensversicherung betreut wird, sieht es nicht schlecht aus:
In Sachen K1-Fonds wurden teilweise über eine Tochtergesellschaft der Vienna Life Lebensversicherung in Liechtenstein Gelder, die in eine fondsgebundene Lebensversicherung investiert wurden, bei den K1-Fonds investiert, in einem Fall wurde das Beteiligungsangebot ausdrücklich als „Vienna Life Fonds Police“ bezeichnet.
Der BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, ist der Ansicht, „dass hierbei einem normalen Kunden der Eindruck vermittelt wurde, dass die Anlage in den K1-Fonds von der Vienna Life Lebensversicherung geprüft wurde.“
Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte haben daher inzwischen in einem ersten Pilotfall Klage vor dem Landgericht Augsburg gegen die Vienna Life Lebensversicherung aus Liechtenstein auf Schadensersatz eingereicht, der Termin zur mündlichen Verhandlung in Augsburg fand am 27.10.2011 statt.
In einer Verfügung vom 14.11.2011 weist das Landgericht Augsburg die Parteivertreter darauf hin, dass nach erneuter Prüfung der Sach- und Rechtslage das Gericht vorläufig davon ausgehen würde, dass die Beklagte (also die Vienna Life Lebensversicherung, Anm. des BSZ e.V.) grundsätzlich nach Prospekthaftungsansprüchen grundsätzlich haftet, da angesichts des verschwindend geringen Versicherungselements nach Auffassung des Gerichts die Grundsätze über die Prospekthaftung anwendbar seien. Hinsichtlich des Schadens muss der dortige Kläger seinen Vortrag allerdings noch substantiieren, da nach Auffassung des Gerichts der Schaden noch nicht hinreichend substantiiert wurde, wofür noch eine Stellungnahmefrist von 2 Wochen gesetzt wurde.
„Wir freuen uns, dass das Landgericht Augsburg der Ansicht ist, dass die Grundsätze der Prospekthaftung anwendbar sein könnten und werden den Schaden unseres Mandanten nun noch konkretisieren,“ so BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth. „Außerdem werden wir noch weiter argumentieren, dass unserer Ansicht nach auch eine Haftung der Vienna Life-Lebensversicherung aus c.i.c-Haftung gegeben ist und haben hier bereits mit der BGH-Rechtsprechung aus dem Jahr 1978 argumentiert,“ so BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth.
Weitere Klagen gegen die Vienna Life Lebensversicherung werden die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte demnächst in Deutschland einreichen, allerdings sollten auch hier Geschädigte berücksichtigen, dass in zahlreichen Fällen Verjährung droht.
Auch Geschädigte aus Österreich sollten nach Ansicht der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte dringend mögliche Schadensersatzansprüche gegen die Vienna Life überprüfen, die dortigen Geschädigten werden von einer Kanzlei aus Wien betreut, die mit dem BSZ e.V. zusammen arbeitet.
In einer Klage gegen eine weitere Beklagte, die bereits seit einiger Zeit anhängig ist, werfen die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte der dortigen Beklagten ausdrücklich vorsätzliche sittenwidrige Schädigung vor, demnächst hierzu mehr.
Auch haben die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte vor einiger Zeit Strafantrag auf Mallorca gegen diverse Verantwortliche aus dem Umfeld des im letzten Jahr verstorbenen Dieter Frerichs gestellt, bei dem der Verdacht besteht, dass er vor seinem Tod diverse Immobilien auf ihm nahe stehende Personen übertragen hat, die Staatsanwaltschaft Mallorca hat inzwischen auch ein Aktenzeichen in der Angelegenheit vergeben, demnächst erhoffen sich die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte hier weitere Informationen.
Wie die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte heraus finden konnten, konnten inzwischen auch weitere Gelder gegen diverse Verantwortliche sicher gestellt werden, unter anderem auch gegen eine Person aus Mallorca.
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth
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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 23.November 2011 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.