Freitag, November 18, 2011

MHF Zweite Academy Film GmbH & Co. KG - Änderungsbescheide des Finanzamts erlassen.

Steuernachzahlungen kommen auf Anleger zu. Mit Schreiben vom 10.10.2011 hat die Curia HHKL Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft die Anleger des MHF Zweite Academy Film GmbH & Co. KG über die Betriebsprüfung der Finanzbehörden und die damit einhergehenden Änderungsbescheide informiert.

Auf Grund der Betriebsprüfung wurden die Feststellungsbescheide für die Jahre 2002 bis 2007 geändert. Für die Jahre 2008 und 2009 liegen noch keine neuen Bescheide vor, diese sollen jedoch in Kürze ergehen.

Diese Änderungsbescheide führen nach Mitteilung der Steuerberatungsgesellschaft im Wesentlichen für das Jahr 2002 mit geringen Beträgen für das Jahr 2003 zu Steuernachzahlungen der Anleger. Erschwerend kommt für die Film-Fonds-Anleger hinzu, dass die steuerlichen Nachzahlungen in der Regel mit 6 % p. a zu verzinsen sind.

Zahlreiche Anleger haben sich daher bereits an die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte gewandt. Diese Anleger möchten sich - so die Erfahrungen von Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte - nicht damit zufrieden geben, dass von Seiten des Fonds versucht wird, diese Änderungsbescheide wieder zu Fall zu bringen. Daher stellt sich Frage, ob es rechtliche Möglichkeiten gibt, sich schadlos zu halten.

Grundsätzlich können, so Rechtsanwalt Alexander Kainz Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung geltend gemacht werden, wenn der Anleger bei Erwerb der Fondsbeteiligung nicht über die Risiken des Anlageprodukts im Einzelnen aufgeklärt wurde. So ist der Anleger regelmäßig über steuerliche Risiken, die fehlende bzw. eingeschränkte Handelbarkeit der Beteiligung und auch über die versteckten Provisionen, die sog. Kick-backs zu informieren. Letzteres gilt dann, wenn die Beteiligung auf Beratung einer Bank hin erworben wurde.

Im Falle der erfolgreichen Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung erhält der Anleger als Schadensersatz die Differenz zwischen einbezahltem Eigenkapital und den Ausschüttungen sowie die steuerlichen Nachteile erstattet. Darüber hinaus wird regelmäßig auch ein entgangener Gewinn geltend gemacht, den man üblicherweise mit 4 % p. a. ansetzt.

Anleger, die sich fehlerhaft beraten fühlen, sollten überdies die Verjährung im Auge behalten. Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung verjähren drei Jahre zum Jahresende nach Kenntnis der Schaden begründenden Umstände und der Person des Schädigers bzw. deren grob fahrlässiger Unkenntnis, allerdings spätestens nach 10 Jahren.

Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Alexander Kainz rät daher allen Medienfondanlegern, die sich unzutreffend beraten fühlen, möglichst umgehend eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei aufzusuchen.

Es bestehen daher gute Gründe, der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Film Fonds“ beizutreten.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Alexander Kainz

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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 18.November 2011 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

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