Die Commerzbank AG hatte zahlreiche sog. VIP Fonds an Ihre Kunden vermittelt. Den Anlegern des VIP 2-Medienfonds drohen nunmehr Verluste, da sich die wirtschaftliche Entwicklung entgegen der im Prospekt gemachten Angaben entwickelt.
Nach den nicht sehr präzisen Angaben der Fondsverwaltung ist das von den Anlegern investierte Kapital wohl komplett verloren gegangen und es droht darüber hinaus auch eine Nachschusspflicht von bis zu 45 % der ursprünglichen Zeichnungssumme. Darüber hinaus kann nicht ausgeschlossen werden, dass auf die Anleger noch Steuerrückforderungen und Säumniszinsen in Höhe von 6 % p. a. zukommen, wenn die Finanzbehörden beispielsweise dem Fonds die Gewinnerzielungsabsicht absprechen würden.
Insbesondere diese Punkte können den Initiatoren, den Beratern und der Verwaltung des VIP 2-Fonds vorgehalten werden. Wie zahlreiche Anleger berichten, wurde zum Zeitpunkt der Zeichnung immer eine "konservative" Prognose abgegeben. Es wurden auch hohe Gewinne versprochen. Die Filme des VIP 2 Fonds sind zwar durchaus erfolgreich gewesen. Die „Gewinne“ blieben aber dennoch unter der im Normalfall dem sog. "mid-case" abgegebenen Prognose. Im Ergebnis drohen den Anlagern daher trotz erfolgreicher Filme, erhebliche Verluste.
Die Anleger müssen dies aber nicht hinnehmen. Schadenersatzansprüche gegen die Banken, hier insbesondere die Commerzbank AG, können dann erfolgreich durchgesetzt werden, wenn z.B. der Anlageberater im damaligen Gespräch oder Telefonat verschwiegen hat, dass und in welcher Höhe er bzw. die Bank Provisionen erhalten hat, dies insbesondere dann, wenn Provisionen über das Agio hinaus gezahlt wurden. Ferner wenn Risiken, wie beispielsweise die internen Garantien von 80 % und die Nachschusspflicht in Höhe von 45 % der Zeichnungssumme nicht ordnungsgemäß beschrieben wurden.
Es bestehen daher gute Gründe – so Vertrauensanwalt des BSZ e.V. Rechtsanwalt Adrian Wegel von der Kanzlei Bouchon &Hemmerich – der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „VIP Fonds“ beizutreten. Die Schadenersatzansprüche verjähren zum 31.12.2011.
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Adrian Wegel
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 21.November 2011 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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