Donnerstag, November 17, 2011

Erneuter Ärger bei Filmfonds des Emissionshauses Hannover Leasing

Der jahrelange Streit um geschlossene Medienfonds des Emissionshauses Hannover Leasing geht in eine neue Runde. Wie Berichten zu entnehmen ist hat die Steuerfahndung nunmehr dem Emissionshaus Hannover Leasing vorgeworfen, sich im Rahmen einer Steuerhinterziehung beteiligt zu haben.

Es wird in diesem Zusammenhang von einer sogenannten „verdeckten Festgeldanlage“ ausgegangen. Nur zum Schein seien die Fonds mit der Herstellung von Filmen verknüpft worden. Aufgrund der bekannten Aktenlage fehle es aber seitens der Hannover Leasing an einer Gewinnerzielungsabsicht. Daher hätten die hier steuerlich geltend gemachten Verluste nicht angesetzt werden dürfen, so die Steuerfahndung.

Das Finanzamt München hat nunmehr 7.500 Anlegern in acht verschiedenen Medienfonds Verlustzuweisung für die Jahre 2011 bis 2009 aberkannt. Es werden Nachzahlungen gefordert. Die Medienfonds der Hannover Leasing galten als Steuerstundungsmodell, weil die Kosten für die Filmproduktion die Einnahmen weit übersteigen und Anlegern zu Beginn hohe Verluste zugeschrieben werden konnten. Ziele der Firma waren jedoch ohne Erfolg und die Gewinne blieben aus.

Daher legten Initiatoren im Zeitraum von 1998 bis 2005 Fonds mit Risikopuffern auf. Im Rahmen dieses Modells erklärten sich Banken dazu bereit, Garantien für Zahlungen an die Fonds zu übernehmen, unabhängig vom Erfolg des Filmes.

Derzeit ist davon auszugehen, dass ca. 100.000 Privatinvestoren rund 5,5 Milliarden Euro in derartige Fonds gesteckt haben. Die Finanzverwaltung zweifelt aber daran, dass die Anleger das unternehmerische Risiko trugen und erkannten ihnen daher in der Vergangenheit die Verluste ab.

So hat zum Beispiel die Hannover Leasing beim Fonds First Twenty Million gegenüber den Filmstudios zugesichert, einzuspringen, falls nicht genügend Geld bei Anlegern eingesammelt werden könne. Dies sieht die Finanzbehörde als eine Besonderheit an, welche zu der Aberkennung der steuerlichen Erstattungen führt.

Es besteht daher für sämtliche Anleger erneut die Gefahr hier seitens der Finanzverwaltung und Behörden auf erhebliche Rückzahlungen in Anspruch genommen zu werden. Nunmehr droht zahlreichen Anlagern die absolute Verjährung zum 31.12.2011.

Es bestehen daher nach wie vor gute Gründe, so Vertrauensanwalt des BSZ e.V. Herr Rechtsanwalt Adrian Wegel aus der Kanzlei Bouchon & Hemmerich, der „BSZ e.V.Interessengemeinschaft Hannover Leasing“ beizutreten.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Adrian Wegel

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 17. November 2011 wieder. Eventuell spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

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