Freitag, November 18, 2011

CFB Fonds Nr. 130 der Commerzbank in der Krise?

Der CFB –Fonds 130 ist ein Immobilienfonds, welcher auch unter dem Namen „Die Börse Frankfurt“ bekannt ist. Dieser vermietete der Deutsche Börse die Immobilie. Als Emittentin trat die CFB Commerz Fonds Beteiligungsgesellschaft mbH auf, welche auch den Vertrieb der Fondsbeteiligungen übernommen hatte. An dem Fonds hatten sich ca. 2.500 Anleger mit einer stolzen Anlagesumme von ca. 100 Millionen Euro beteiligt.

Nunmehr hat die Deutsche Börse den Mietvertrag aber gekündigt. Das Objekt steht nun leer. Den Anlagern drohen erhebliche Verluste. Die Beteiligungen sind teils nur noch ca. 10% des Nominalwertes wert. Den Anlagern könnte aber im Einzelfall geholfen werden.

So hatten die Anlageberater der Commerzbank AG die Beteiligung am CFB 130 als eine „sichere“ Geldanlage bezeichnet. Es handelt sich aber um eine unternehmerische Beteiligung mit erheblichen Risiken, welche bis hin zu einem Totalverlust führen können. Hierin liegt eine Falschberatung. Auch wurde die Beteiligung in zahlreichen Fällen als eine geeignete Altersvorsorge dargestellt. Derartige Beteiligungen sind aber aufgrund des Risikos als Altersvorsorge ungeeignet. Eine wesentliche Pflichtverletzung liegt aber auch darin, dass die Berater der Commerzbank AG die Anleger nicht über die an diese gezahlte Rückvergütung („Kick-Back“) aufgeklärt hatten. Diese erhielt für den Vertrieb Provisionen. Die Commerzbank AG wäre aber nach der Rechtsprechung des BGH zur Aufklärung über diese Provisionen verpflichtet gewesen. Als weiteres Risiko kommt die langfristige Bindung an die Beteiligung hinzu. Bezüglich einer Haftung der Anleger wurde diese auch nicht darüber aufgeklärt, dass eine solche trotz eingezahlter Einlage, wieder aufleben kann. Auch hierin liegt ein Beratungsfehler. In zahlreichen Fällen konnte dies auch nicht im Prospekt nachgelesen werden, da dieser den Anlegern oft erst nachträglich oder überhaupt nicht übergeben wurde.

Hinzu kommen zahlreiche wesentliche Prospektfehler, welche ebenso eine Aufklärungspflichtverletzung der Commerzbank AG bezüglich des CFB Fonds 130 begründen könnten. Betroffene Anleger sollten daher im Hinblick auf einen drohenden Totalverlustes prüfen lassen, ob Schadenersatzansprüche gegen die Commerzbank AG oder andere Banken gegeben sein könnten. Es sei auf die drohende absolute Verjährung zum 31.12.2011 hingewiesen.

Es bestehen daher gute Gründe, der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „CFB-Fonds 130 „Die Börse Frankfurt“ beizutreten.

Bildquelle: © Cornerstone / PIXELIO    www.pixelio.de 

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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 18.November 2011 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

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