Die Raiffeisen-Volksbank Erlangen-Höchstadt eG wurde bereits 2010 zur Rückabwicklung eines DG-Fonds verurteilt. Leider hat sie hieraus nichts gelernt. In dem ursprünglichen Verfahren wurde die Raiffeisen-Volksbank Erlangen-Höchstadt eG durch die vom Bayerischen Genossenschaftsverband stets empfohlenen Münchner Geno-Recht-Kanzlei vertreten. Freundlich, jovial und gewohnt manipulativ - aber letztlich erfolglos - trat diese vor dem LG Nürnberg auf.
Zwischenzeitlich beauftragte ein weiterer DG-Anleger der Bank den Schweinfurter Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Michael Schulze hinsichtlich der geschuldeten Rückabwicklung.
Diesmal bediente sich die Raiffeisen-Volksbank Erlangen-Höchstadt eG einer renommierten Kanzlei aus Erlangen. "Dr. Schulze muss sich diesmal warm anziehen", teilte die Bank dem betroffenen Anleger mit.
Bereits im Gütetermin wurde deutlich, dass das Landgericht erneut dem bankseitigen Prozessvortrag nicht folgen werde. Wie stets wurde der Abschluss eines Beratungsvertrags bestritten. Nur bei vorangegangenen Beratungen sei der Zeichnungsschein durch die Bank ausgefüllt worden.
"Es ist schon bemerkenswert, dass bundesweit sämtliche DG-Fonds ohne vorangegangene Empfehlung durch die Beratungsbanken vertrieben worden sein sollen", so Dr. Schulze. "Bundesweit wird in sämtlichen DG-Verfahren bankseitig der Eindruck erweckt, die Anleger hätten als Steuerhassadeure die Banken gestürmt und DG-Fonds nachgefragt. Schweigend seien dann die Zeichnungsscheine den Betroffenen zur Unterschrift vorgelegt worden. Das ist natürlich Unsinn", so der vielfach erfolgreiche Schweinfurter Fachanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt . "Zuletzt hat der BGH am 09.03.2011 festgestellt, dass Banken regelmäßig Anlageberater und nicht bloß -Vermittler sind".
Nun fand die Beweisaufnahme vor dem Landgericht Nürnberg statt. "das ist meine Schrift" teilte der Bankberater nach einem Blick auf den Zeichnungsschein mit. An einer erneuten Verurteilung der Raiffeisen-Volksbank Erlangen-Höchstadt eG durch das LG Nürnberg besteht insbesondere hinsichtlich der zwischenzeitig eindeutigen Rechtslage zugunsten der DG-Anleger kein Zweifel.
Eine Rückabwicklung - in geeigneten Fällen - ohne eigenes Kostenrisiko ist allerdings nur noch bis 31.12.2011 möglich. DG -Anleger, die weiter zuwarten, haben ihr eingesetztes Kapital unwiederbringlich verloren.
Es bestehen daher gute Gründe, der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „DG-Fonds" beizutreten.
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Michael Schulze
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 20.November 2011 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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