Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) vertritt mehrere geschädigte Anleger der HCI Deepsea Oil Explorer GmbH & Co. KG gegen anlageberatende Banken, die Prospektherausgeberin und die HCI Schiffstreuhand GmbH.
Das Gesamtinvestitionsvolumen bei der MPC/HCI Deepsea Oil Explorer, an der sich rund 5.800 Anleger mit 210 Millionen US-Dollar Eigenkapital beteiligt haben, beläuft sich auf rund 680 Millionen US-Dollar. Die Ölerkundungsplattform sollte ursprünglich im Juni 2010 fertig gestellt und ausgeliefert werden. Jedoch kam es angeblich wegen zu spät abgelieferter Bauzeichnungen und eines Brandes im Mai 2009 zu erheblichen Bauzeitverzögerungen. Auch der nunmehr angekündigte Ablieferungstermin des Oil Rig für Mittel Juli 2011 ist äußerst knapp bemessen, da der Charterer, die brasilianische Petrobas, den Chartervertrag am 11. August 2011 kündigen kann. Bereits jetzt, so heißt es, belaufen sich die durch die Verzögerungen entstandenen Kosten und Strafzahlungen an die Petrobas auf rund 100 Millionen US-Dollar. In Anbetracht dessen hatten die Gesellschafterversammlungen der beiden Kommanditgesellschaften bereits beschlossen, die Ausschüttungen an die Gesellschafter für sieben Jahre auszusetzen.
Wegen der unsicheren Entwicklung und des Ausbleibens der Ausschüttungen für sieben Jahren suchen Anleger nach rechtlichen Möglichkeiten zum vorzeitigen Ausstieg. Zu denken ist, so der Hamburger BSZ e.V. Vertrauensanwalt Fachanwalt Peter Hahn von hrp, zunächst bei einer Falschberatung an Schadensersatzansprüche gegen die anlageberatenden Banken. Neben der Frage der anleger- und objektgerechten Beratung sieht Anwalt Hahn gute Ansatzpunkte für den Fall, dass die vertreibenden Banken ihre Kunden nicht ungefragt über die von ihnen für die erfolgreiche Vermittlung vereinnahmten Rückvergütungen (sog. kick-backs) aufgeklärt haben.
Bei Prospektfehlern bestehen zudem auch Ansprüche gegen die Prospektverantwortlichen und die Treuhänderin. Diesbezüglich droht den Anlegern jedoch die Verjährung ihrer Ansprüche, so Anwalt Hahn. Der Verkaufsprospekt von MPC und HCI wurden zum 10. Juni 2008 veröffentlicht. Nach Paragraph 13 Verkaufsprospektgesetz in Verbindung mit Paragraph 46 Börsengesetz begann ab diesem Datum die dreijährige Frist zu laufen.
Eine Verjährung der Prospekthaftungsansprüche gegen die Prospektverantwortlichen tritt daher spätestens am 10.06.2011 ein. Deswegen müssen betroffene Anleger, die sich die Option der Geltendmachung von Prospekthaftungsansprüchen offen halten wollen, umgehend verjährungshemmende Maßnahmen einleiten, so der Hamburger Fachanwalt Hahn. Dies könne laut Hahn, wenn HCI Hanseatische Capitalberatungsgesellschaft für Beteiligungskapital mbH im konkreten Fall nicht auf die Einrede der Verjährung verzichtet, zunächst durch die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens oder eines Güteverfahrens geschehen. Hierbei fallen nur geringe Gebühren und Kosten an. Es handelt sich hierbei um eine kostengünstige Möglichkeit der Sicherung von Ansprüchen. Anwalt Hahn rät daher betroffenen Anlegern, sich zeitnah über die Einleitung derartiger Maßnahmen zu informieren.
Für weitere Informationen können sich betroffene Anleger der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Deepsea Oil Explorer" anschließen.
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Peter Hahn
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 26.05.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt