Die Unsicherheit für Anleger in Deikon Hypothekenanleihen geht weiter: Nachdem in einer ersten Einladungsrunde 2011 nicht genügend Anleger vertreten waren, kommt es voraussichtlich im Juni 2011 zu weiteren Versammlungen, auf denen die Anleger demnächst von Deikon eingeladen werden dürften.
Die Anleihegläubiger haben in der letzten Runde der Gläubigerversammlungen im Jahr 2010 bereits Zinsverzichte ausgesprochen mit einem Zinscut von 6 % auf 1 %, was der Gesellschaft eine weitere Zinsentlastung von ca. 3,75 Mio. € brachte. Darüber hinaus haben die Anleihegläubiger für einen Zeitraum von drei Jahren darauf verzichtet, Deikon-Anleihen zu kündigen und die Deikon GmbH wegen Pflichtverletzungen in Anspruch zu nehmen.
Ob Deikon immer noch in einer zweiten Stufe in 2011 einen Nennwertverzicht der Anleihegläubiger in Höhe von 60 % durchsetzen will, ist zwar nicht sicher, weitere Informationen hierzu sind voraussichtlich erst auf den weiteren Gläubigerversammlungen zu erhalten. Allerdings besteht nach Ansicht der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte aufgrund der bisherigen Informationslage keine Veranlassung für die Anleger dazu, weitere Zugeständnisse zu machen, insbesondere für die Durchsetzung eines Nennwertverzichts besteht nach Ansicht der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte keine Notwendigkeit.
Die Anleger haben mit ihren Deikon-Hypothekenanleihen bereits erhebliche Verluste erlitten. Diese notieren an der Börse nur noch mit knapp über 20 % des ursprünglichen Wertes. Einer der Gründe hierfür ist auch, dass die mit den Anleihen erworbene Sicherheitenposition nicht den Versprechungen im Prospekt entspricht.
Nachdem eine Inanspruchnahme von Deikon GmbH selbst insoweit wegen der Beschlüsse der Gläubigerversammlungen in 2010 in den kommenden Jahren nicht möglich ist, sind Ansprüche aus Prospekthaftung gegen Prospektverantwortliche aber nicht ausgeschlossen. Daher werden die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte der Kanzleien Rode & Späth und Keitel & Keitel in den nächsten Wochen die ersten Klagen gegen Prospektverantwortliche vorbereiten, die ihren Verpflichtungen nach Ansicht der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte nicht in ausreichendem Maße nachgekommen sind.
Den Anlegern wurde die Anlage in den Deikon-Hypothekenanleihen immer als sicheres Investment angepriesen mit sehr geringen Risiken. Nun stellt sich heraus, dass die Anleger nicht die Sicherheitenposition erworben haben, die im Prospekt zugesagt war.
Betroffene Deikon/Boetzelen-Anleger können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Deikon/Boetzelen-Anleihen anschließen.
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Hans G. Keitel
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 26.05.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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