Montag, Mai 23, 2011

Falk Fonds 72: LG Frankfurt spricht Anleger wegen fehlerhafter Anlageberatung Schadensersatz zu.

Anleger sollten die zum Jahresende drohende absolute Verjährungsfrist im Auge haben

Mit Hilfe der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte erreichte ein Anleger des Falk Fonds 72 vor dem Landgericht Frankfurt, dass eine Anlageberatungsgesellschaft zu Schadensersatz verurteilt wurde. Er hatte vorgetragen, dass er anlässlich der Vermittlung des Fonds nicht über die diesem immanenten Verlustrisiken, die bis zu einem Totalverlustrisiko reichen können, aufgeklärt wurde. Ebenso wirft der Anleger dem Berater vor, dass dieser ihn nicht darüber aufgeklärt habe, dass es an einem geregelten Markt für derartige Anteile an einem geschlossenen Immobilienfonds fehlt und dass diese nicht ohne weiteres verkauft werden können.

Das Landgericht Frankfurt verurteilte die Anlageberatungsgesellschaft zur Rückzahlung des für den Erwerb des Fonds aufgewendeten Geldes abzüglich erhaltener Ausschüttungen. Dies Zug um Zug gegen Übertragung der Rechte an dem sich in Liquidation befindlichen Fonds.

Anlegern von Immobilienfonds, die in Schieflage geraten sind, empfiehlt Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Hendrik Bombosch von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte die Einholung einer rechtlichen Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass alle Schadensersatzansprüche aus einem Fondserwerb vor dem Jahre 2002 spätestens Ende dieses Jahres verjähren dürften, erläutert Rechtsanwalt Bombosch weiter.

Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten einer Überprüfung des Falles und eines etwaigen Prozesses wegen fehlerhafter Anlageberatung.

Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Falk Fonds" anschließen

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Hendrik Bombosch

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 23.05.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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