Dienstag, Mai 17, 2011

Containerschiffsfonds nach dem Sturm. Ist die Krise überwunden?

Trotz Schwankungen der Charterraten - zuletzt wieder negativer Art - ist die Talsohle bei den Charterraten und der Zahl der aufliegenden Schiffen seit geraumer Zeit durchschritten und die Charterraten sind erheblich gestiegen; allerdings nur langsam auf der Basis der eingebrochenen und nicht auskömmlichen Chartern der Jahre 2009/2010 und je nach Schiffstyp und -größe sehr unterschiedlich.

Dabei ist die Perspektive für den Containermarkt ungleich besser als für Tanker und Bulker. Wie sich die Erdbebenkatastrophe in Japan auswirken wird, ist noch unklar.

Neubauten aus der „Pipeline“

Ein Problem für die in Betrieb befindlichen Schiffe stellen die im „Boom“ georderten Neubauten dar, deren Herstellung in der Krise verzögert wurde und die jetzt auf den Markt drücken, weil auch diese Schiffe dringend Einkünfte erzielen müssen.

Teilhabe am Anstieg der Charterraten. Altverträge aus der Krisenzeit

Schiffe, die während der Krise nicht aufgrund fortlaufender Charterverträge zu guten Konditionen beschäftigt waren, mussten in den Jahren 2008 bis 2010 erheblich Einbußen hinnehmen, die noch lange nicht abgearbeitet sind. Der Neuabschluss von Charterverträgen erfolgte häufig zu Dumpingpreisen und war mit Mindestlaufzeiten zu nicht auskömmlichen Konditionen gekoppelt. Häufig ließen sich Charterer den gefragten Neuabschluss in der Krise durch Optionen versüßen, mit denen sie Charterverträge, deren Raten mittlerweile unter Marktniveau liegen, verlängern können.

Altlasten

Sobald die Fondsschiffe wieder wirtschaftlich eingesetzt werden können, müssen die Altlasten aus der Krisenzeit abgearbeitet werden: Zwischenkredite samt Zinsen, rückständige Tilgungen und Zinsen, laufende Tilgungen und Zinsen, zurückgezahlte Ausschüttungen, ausgefallene Ausschüttungen und aktuelle Ausschüttungen müssen erwirtschaftet werden. Dazu kommen die laufenden Betriebs- und Verwaltungskosten des Fonds. Die daraus resultieren Lasten belasten das Ergebnis des Fonds nachhaltig und werden auch nicht durch einen plangemäßen Verlauf der restlichen Laufzeit kompensiert. Als Kapitalanlage werden die Fonds ihre prognostizierten Ziele weit verfehlen.

Die Rolle der Schiffsbanken

Gerade die Erholung des Marktes kann für viele Fonds zur Gefahr werden kann. Bisher haben die finanzierenden Banken bei notleidenden Fonds die Aussetzung von Zins und Tilgung geduldet und sogar Zwischenkredite gewährt. Dies geschah allerdings zu dem Zweck, eigene Verluste zu vermeiden, weil die Schiffswerte in der Krise so stark sanken, dass die mit Schiffshypotheken gesicherten Bankkredite nicht gedeckt waren Dies ist nun anders. Die Schiffswerte reichen aus, um die Bankforderungen abzudecken, wobei aber im Falle einer Verwertung für die Anleger kaum etwas übrig bliebe.

Aufgrund des Zahlungsverzuges einer Vielzahl von Schiffsfonds verfügen die Banken plötzlich über ein Risikoportfolio, das nach den Maßgaben von Basel II und III mit entsprechendem Eigenkapital abgedeckt werden müsste. Da es den Banken an ausreichendem Eigenkapital fehlt, besteht ein großer Druck, die Bilanzen „aufzuräumen“, d.h. säumige Fonds abzuwickeln. Diese zweite „Restrukturierungsrunde“ wird dieses und nächstes Jahr stattfinden. So Hansa International Maritime Journal, April 2011, s. 50 ff. Die provokante Frage nach einem Ausverkauf der Schiffe durch die Banken war Gegenstand des Hansa-Forums am 18.11.2010 in Hamburg, wo sich ca. 800 Fachleute der Branche (Schiffsbanken, Emissionshäuser und Reeder) mit diesem Thema beschäftigten. Machen Sie sich unter http://www.hansa-online.de/  / ein eigenes Bild.

Durch die einzelnen Anleger sind diese ökonomischen Risiken und das Verhalten der Banken nicht beeinflussbar. Die Frage, die sich der Anleger stellen muss, richtet sich auf die Qualität der Beratung, die ihn zur Zeichnung dieser Anlage veranlasst hat.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Sozietät für Bank-und Kapitalmarktrecht von Buttlar Rechtsanwälte empfiehlt den betroffenen Anlegern frühzeitig Rechtsrat einzuholen. Unabhängig von der eingetretenen Entwicklung wurden bei der Beratung, oftmals wichtige Details und Risiken nicht oder nicht vollständig dargestellt. So kommen möglicherweise Schadensersatzansprüche gegen die Berater und Banken in Betracht, welche die Fonds empfohlen haben. Die Erfahrung zeigt auch, dass an der Anlageempfehlung nicht unerheblich verdient wurde. So waren Vertriebskosten von mehr als 15 %, die aus dem Fondsvermögen bestritten wurden, durchaus marktüblich. Die Provisionen, die an Berater und Banken flossen, lagen häufig über 10% - Umstände, die nach der Rechtsprechung aufklärungspflichtig sind und die bei der Beratung gerne verschwiegen wurden.

Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft "Schiffsfonds" anschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Alexander Schaal
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: +49 (6071) 9816810



Dieser Text gibt den Beitrag vom 17.05.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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