Weg mit Schaden: Ausstiegsmöglichkeiten für Fondsanleger
In der renommierten WirtschaftsWoche vom 24.08.2009 wird unter der Überschrift „Dreist einverleibt“ und auf wiwo.de unter „Vorsicht Falle!“ die Besorgnis geäußert, der Fiskus ziehe angesichts der Ebbe in den Staatskassen die Daumenschrauben an. Als Beispiel verweist der Bericht auf die aktuelle Entwicklung, Steuersparmodelle bei Medienfonds rückwirkend einzukassieren und sieht darin einen Feldzug gegen Anleger. Beklagt wird, dass sie sich auf Verwaltungsvorschriften verlassen hätten, die plötzlich anders ausgelegt werden. Im Gegensatz zu beschwichtigenden Mitteilungen von Fondsverwaltungen, die schon Berechnungen der zu erwartenden Forderungen des Fiskus verschicken, macht der Artikel wenig Hoffnung auf Schützenhilfe von Finanzgerichten. Es wird bezweifelt, dass sich Betroffene auf einen Vertrauensschutz berufen können. Das steigert die Sorge, der rückwirkende Verlust von Steuervorteilen könnte unumkehrbar sein.
Konkret von Steuernachforderungen betroffene Fondsgesellschafter können sich dagegen in der Regel nicht selbst zur Wehr setzen. Selbst wenn beteiligte Fondsverwaltungen ihrer Verantwortung gerecht werden und gegen Änderungen von Grundlagenbescheiden vorgehen, bleibt bei den einzelnen Anlegern ein Gefühl von Hilflosigkeit. Finanzgerichtliche Verfahren dauern nicht selten viele Jahre bei ungewissem Ausgang. Auf die Gerichte kommt angesichts umfangreicher und komplizierter in- und ausländischer Vertragswerke eine enorme bürokratische Belastung zu. In dem mittlerweile zu einem Kompromiss gelangten Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung bei VIP Filmfonds haben die Beteiligten davor kapituliert. Der eigentliche VIP Steuerprozess hat noch nicht einmal angefangen.
Dem Anleger bleiben, oft über das Laufzeitende von Fonds hinaus, Ungewissheit und, wenn zur Vermeidung von hohen Zinslasten Steuernachforderungen gezahlt werden, die Bindung erheblicher Geldbeträge. Dies geht zu Lasten ertragreicherer Anlageformen, verkürzt Liquidität, belastet Kreditrahmen und verunmöglicht eine langfristige Planung der Vermögensbildung. Medienfondsanlagen erweisen sich damit als schlechtes Geschäft für die Anleger, während sich andere Beteiligte, vornehmlich beratende Banken und Sparkassen, auf ihre Kosten nicht selten die Taschen gierig vollgemacht haben.
Dieser Provisionshunger eröffnet enttäuschten Investoren heute die Möglichkeit, die Fondsanlagen vollständig rückabzuwickeln. Das dem Fiskus nicht unähnliche „einnehmende Wesen“ kommt die Kreditwirtschaft mittlerweile teuer zu stehen und verhilft enttäuschten Anlegern selbst dann zu Schadensersatzansprüchen, wenn das steuerliche Desaster nicht vorhersehbar war. Auf die Gründe, warum die Kapitalanlage später im Wert gefallen ist, kommt es nämlich nicht entscheidend an. Bereits der Erwerb aufgrund einer fehlerhaften Information, wie über verheimlichte Provisionen, ist ursächlich für den späteren Schaden, weil der ohne die erforderliche Aufklärung gefasste Anlageentschluss von den Mängeln der fehlerhaften Aufklärung beeinflusst ist.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte, verfolgt diesen Ansatz bei der Rückabwicklung verschiedenster Anlageformen schon seit vielen Jahren mit beachtlichem Erfolg für ihre Mandanten.
Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Film-und Medienfonds" anzuschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071- 9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
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In der renommierten WirtschaftsWoche vom 24.08.2009 wird unter der Überschrift „Dreist einverleibt“ und auf wiwo.de unter „Vorsicht Falle!“ die Besorgnis geäußert, der Fiskus ziehe angesichts der Ebbe in den Staatskassen die Daumenschrauben an. Als Beispiel verweist der Bericht auf die aktuelle Entwicklung, Steuersparmodelle bei Medienfonds rückwirkend einzukassieren und sieht darin einen Feldzug gegen Anleger. Beklagt wird, dass sie sich auf Verwaltungsvorschriften verlassen hätten, die plötzlich anders ausgelegt werden. Im Gegensatz zu beschwichtigenden Mitteilungen von Fondsverwaltungen, die schon Berechnungen der zu erwartenden Forderungen des Fiskus verschicken, macht der Artikel wenig Hoffnung auf Schützenhilfe von Finanzgerichten. Es wird bezweifelt, dass sich Betroffene auf einen Vertrauensschutz berufen können. Das steigert die Sorge, der rückwirkende Verlust von Steuervorteilen könnte unumkehrbar sein.
Konkret von Steuernachforderungen betroffene Fondsgesellschafter können sich dagegen in der Regel nicht selbst zur Wehr setzen. Selbst wenn beteiligte Fondsverwaltungen ihrer Verantwortung gerecht werden und gegen Änderungen von Grundlagenbescheiden vorgehen, bleibt bei den einzelnen Anlegern ein Gefühl von Hilflosigkeit. Finanzgerichtliche Verfahren dauern nicht selten viele Jahre bei ungewissem Ausgang. Auf die Gerichte kommt angesichts umfangreicher und komplizierter in- und ausländischer Vertragswerke eine enorme bürokratische Belastung zu. In dem mittlerweile zu einem Kompromiss gelangten Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung bei VIP Filmfonds haben die Beteiligten davor kapituliert. Der eigentliche VIP Steuerprozess hat noch nicht einmal angefangen.
Dem Anleger bleiben, oft über das Laufzeitende von Fonds hinaus, Ungewissheit und, wenn zur Vermeidung von hohen Zinslasten Steuernachforderungen gezahlt werden, die Bindung erheblicher Geldbeträge. Dies geht zu Lasten ertragreicherer Anlageformen, verkürzt Liquidität, belastet Kreditrahmen und verunmöglicht eine langfristige Planung der Vermögensbildung. Medienfondsanlagen erweisen sich damit als schlechtes Geschäft für die Anleger, während sich andere Beteiligte, vornehmlich beratende Banken und Sparkassen, auf ihre Kosten nicht selten die Taschen gierig vollgemacht haben.
Dieser Provisionshunger eröffnet enttäuschten Investoren heute die Möglichkeit, die Fondsanlagen vollständig rückabzuwickeln. Das dem Fiskus nicht unähnliche „einnehmende Wesen“ kommt die Kreditwirtschaft mittlerweile teuer zu stehen und verhilft enttäuschten Anlegern selbst dann zu Schadensersatzansprüchen, wenn das steuerliche Desaster nicht vorhersehbar war. Auf die Gründe, warum die Kapitalanlage später im Wert gefallen ist, kommt es nämlich nicht entscheidend an. Bereits der Erwerb aufgrund einer fehlerhaften Information, wie über verheimlichte Provisionen, ist ursächlich für den späteren Schaden, weil der ohne die erforderliche Aufklärung gefasste Anlageentschluss von den Mängeln der fehlerhaften Aufklärung beeinflusst ist.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte, verfolgt diesen Ansatz bei der Rückabwicklung verschiedenster Anlageformen schon seit vielen Jahren mit beachtlichem Erfolg für ihre Mandanten.
Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Film-und Medienfonds" anzuschließen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 28.08.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt