Die DAB Bank AG gibt als Depotbank von vielen Wertpapierhandelshaus Driver & Bengsch AG/ ACCESSIO Wertpapierhandelshaus AG Kunden in mehreren Fällen trotz ausdrücklicher Anforderungen keine Sperrbescheinigungen heraus.
Viele Gläubiger der Cargofresh AG sind verärgert. Sie befürchten, dass sie nicht an den kommenden Gläubigerversammlungen teilnehmen können. Grund hierfür ist die mangelnde Kooperation ihrer Depotbank, in den meisten Fällen ist dies die DAB Bank AG.
Die Cargofresh AG hat für den 13.07.2009 und den 14.07.2009 jeweils eine Gläubigerversammlung einberufen. Um ihr Stimmrecht auszuüben oder sich auf der jeweiligen Gläubigerversammlung vertreten zu lassen, benötigen die Gläubiger unter anderem eine so genannte "Sperr-Bescheinigung", auch Hinterlegungsbescheinigung genannt, im Original oder in beglaubigter Abschrift. Diese bestätigt, dass die Inhaberschuldverschreibung zum Zeitpunkt der Gläubigerversammlung tatsächlich noch im Depot des Gläubigers vorhanden ist. Die "Sperr-Bescheinigung" sollten die Gläubiger in der Regel über ihre Depot führende Bank erhalten.
Trotz schriftlicher Erklärungen sowohl der Cargofresh AG vom 03.07.2009: ". Wir haben hierzu bereits Rücksprache bei verschiedenen Depotbanken gehalten, um die zutreffende Ausstellung der Hinterlegungsbescheinigungen zu erreichen." Als auch der DAB Bank AG vom 01.07.2009: "Selbstverständlich stellen wir für jeden unserer Kunden auf Antrag auch die benötigte Sperrbescheinigung zur Teilnahme an dieser Gläubigerversammlung gerne aus." existiert eine Vielzahl von Gläubigern, denen es möglicherweise unmöglich gemacht wird, rechtzeitig an die entsprechende Bescheinigung zu kommen.
BSZ e.V. Vertrauensanwalt Rechtsanwalt Matthias Gröpper: "Mittlerweile nimmt die DAB Bank AG weder telefonisch noch schriftlich Stellung. Wir haben mittlerweile den Eindruck gewonnen, dass die Gläubiger daran gehindert werden sollen, ihr Stimmrecht auf der jeweiligen Gläubigerversammlung auszuüben. Und wenn das der Fall wäre, wäre das erneut eine ganz bittere Stunde für den Anlegerschutz in Deutschland. Schließlich können die Anleger Ihre Rechte vor allem über die Gläubigerversammlung mitbestimmen, und das wird gerade in einigen Fällen erheblich erschwert."
BGKS Gröpper Köpke-Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Catia Sofia das Neves Sequeira: "Zudem sind wir der Meinung, dass die DAB Bank AG in den Fällen, in denen sie die nicht rechtzeitige Übersendung der Sperrbescheinigung zu vertreten hat, haftet, falls deshalb die Anberaumung einer neuen Gläubigerversammlung erforderlich werden sollte."
Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V.Interessengemeinschaft „Cargofresh AG" anzuschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 10.07.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Viele Gläubiger der Cargofresh AG sind verärgert. Sie befürchten, dass sie nicht an den kommenden Gläubigerversammlungen teilnehmen können. Grund hierfür ist die mangelnde Kooperation ihrer Depotbank, in den meisten Fällen ist dies die DAB Bank AG.
Die Cargofresh AG hat für den 13.07.2009 und den 14.07.2009 jeweils eine Gläubigerversammlung einberufen. Um ihr Stimmrecht auszuüben oder sich auf der jeweiligen Gläubigerversammlung vertreten zu lassen, benötigen die Gläubiger unter anderem eine so genannte "Sperr-Bescheinigung", auch Hinterlegungsbescheinigung genannt, im Original oder in beglaubigter Abschrift. Diese bestätigt, dass die Inhaberschuldverschreibung zum Zeitpunkt der Gläubigerversammlung tatsächlich noch im Depot des Gläubigers vorhanden ist. Die "Sperr-Bescheinigung" sollten die Gläubiger in der Regel über ihre Depot führende Bank erhalten.
Trotz schriftlicher Erklärungen sowohl der Cargofresh AG vom 03.07.2009: ". Wir haben hierzu bereits Rücksprache bei verschiedenen Depotbanken gehalten, um die zutreffende Ausstellung der Hinterlegungsbescheinigungen zu erreichen." Als auch der DAB Bank AG vom 01.07.2009: "Selbstverständlich stellen wir für jeden unserer Kunden auf Antrag auch die benötigte Sperrbescheinigung zur Teilnahme an dieser Gläubigerversammlung gerne aus." existiert eine Vielzahl von Gläubigern, denen es möglicherweise unmöglich gemacht wird, rechtzeitig an die entsprechende Bescheinigung zu kommen.
BSZ e.V. Vertrauensanwalt Rechtsanwalt Matthias Gröpper: "Mittlerweile nimmt die DAB Bank AG weder telefonisch noch schriftlich Stellung. Wir haben mittlerweile den Eindruck gewonnen, dass die Gläubiger daran gehindert werden sollen, ihr Stimmrecht auf der jeweiligen Gläubigerversammlung auszuüben. Und wenn das der Fall wäre, wäre das erneut eine ganz bittere Stunde für den Anlegerschutz in Deutschland. Schließlich können die Anleger Ihre Rechte vor allem über die Gläubigerversammlung mitbestimmen, und das wird gerade in einigen Fällen erheblich erschwert."
BGKS Gröpper Köpke-Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Catia Sofia das Neves Sequeira: "Zudem sind wir der Meinung, dass die DAB Bank AG in den Fällen, in denen sie die nicht rechtzeitige Übersendung der Sperrbescheinigung zu vertreten hat, haftet, falls deshalb die Anberaumung einer neuen Gläubigerversammlung erforderlich werden sollte."
Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V.Interessengemeinschaft „Cargofresh AG" anzuschließen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 10.07.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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